@F_K:
Ja, ich habe schon geübt. Ja, ich habe damals genauso wie diesmal die Beischeide erhalten. Und ja, die Rechtsquellen sind dort genannt. Die kenne ich jetzt, kannte ich schon vorher und habe ich selbstverständlich auch gelesen.
ABER:
Weder auf den Bescheiden noch in den dort genannten Rechtsquellen finden sich Definitionen für die dort genannten Wörtchen "Reservistendiensttage", "Wehrdiensttage", "Abwesenheitstage" sowie "Anspruchstage".
Auch der Verweis auf die Bezügemitteilung hilft diesbezüglich nicht.
Klar, mit den Rechnungen in den Bescheiden sowie der Angabe der Tage auf der Bezügeabrechnung kann man das im Nachhinein vielleicht wissen, vorher aber maximal erahnen.
So oder so ist die Rechtsgrundlage damit noch immer nicht geklärt...
Sie mögen wahrscheinlich darüber schmunzeln, aber im Dienst komme ich nicht dazu, weitere Vorschriften zu studieren.
Und außerhalb der RDL stecke ich meinen Kopf dann auch lieber in andere Texte.
Davon ab muss ich einfach gestehen, dass mich die Frage im Nachhinein nicht mehr so brennend interessiert. Ich bekomme mehr Tage als ursprünglich gedacht angerechnet. Daher ist die Motivation, das zu hinterfragen nicht mehr ganz so riesig.
Ich verstehe nur eine Sache nicht:
Sofern Sie die Quellen wirklich kennen sollten, warum geben Sie sie nicht einfach netterweise hier an?!
Achja, der Vollständigkeit halber auch hier:
Bezüglich des Verpflichtungszuschlags wurde ich ja selbst schon fündig (übrigens beim Stöbern, nicht durch wissenschaftliches Arbeiten
):
§ 318 S. 2 Zentralrichtlinie A2-1320/0-0-1