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Zusammenfassung

Autor: Andi
« am: 08. Mai 2018, 14:07:52 »

Wichtig: Wegeunfall melden und den Sozialdienst informieren! Der hat hier im Zuge der Fürsorge im Rahmen seiner Aufgaben über Rechte zu informieren.
Soldaten haben die gleichen Rechte bei Wegeunfällen, wie zivile Arbeitnehmer. Neben der schon genannten steuerlichen Absetzbarkeit der Unfallkosten können auch Ansprüche gegenüber der Berufsgenossenschaften/Sozialversicherungsträger bestehen.

Auch wenn eine Mitschuld vorliegt ist ein Wegeunfall grundsätzlich kein Privatvergnügen mit dem man alleine gelassen wird!

Folgeschäden eines Wegeunfalls können grundsätzlich auch eine WDB begünden.

Gruß Andi
Autor: dunstig
« am: 08. Mai 2018, 08:03:24 »

Das war doch keine Dienstreise mit einem außerordentlichen dienstl. Interesse.
Ist es der Arbeitsweg gewesen, kann ein Teil der Selbstbeteiligung im Rahmen der Billigkeitszuwendung übernommen werden. Quelle ist der zuständige Fachlehrer der Logistik-Schule in Garlstedt, die mir zugesprochene Zuwendung auf Grund eines Wildschadens und die Zuwendung an einen Kameraden auf Grund von Steinschlag. ;)

Ist aber wie gesagt an enge Voraussetzungen geknüpft, weswegen ich direkt den zuständigen Sachbearbeiter befragen würde, bevor ich den bürokratischen Papierwahnsinn auf mich nehmen würde.
Autor: JLo
« am: 08. Mai 2018, 07:57:18 »

Das war ein ganz "gewöhnlicher" Wegeunfall zwischen Arbeitgeber (BUND) und zu Hause.

Wegeunfall
Zitat
In der Steuererklärung gibt es die Möglichkeit, Unfallkosten, die nicht von der Versicherung des Unfallverursachers abgedeckt werden, als Werbungskosten in der Anlage N zu deklarieren – sofern es sich um Ihren privaten Wagen handelt. Hierdurch können Sie Steuern sparen.

Wie Ralf es schon erwähnt hat, Billigkeitszuwendung nur bei Dienstunfall oder Dienstreise.
Autor: Ralf
« am: 08. Mai 2018, 07:20:50 »

Das war doch keine Dienstreise mit einem außerordentlichen dienstl. Interesse.
Autor: dunstig
« am: 08. Mai 2018, 06:15:36 »

Schau mal nach dem Begriff „Billigkeitszuwendung“ unter Regelungen Online. Dann am besten den zuständigen Bearbeiter ausfindig machen und mal anrufen, ob dein Unfallhergang die Voraussetzungen erfüllt.
Autor: Ralf
« am: 08. Mai 2018, 05:08:23 »

Zitat
Ich habe gehört,...
Auch hier wieder eine Bitte: bei solchen Gerüchten immer nach der Quelle fragen.
Autor: InstUffzSEAKlima
« am: 08. Mai 2018, 01:54:02 »

Es geht um die gesetzliche Unfallversicherung für die Person und nicht um Kasko-/Haftpflichtangelegenheiten. Das ist aber keine Bw-spezifische Regelung, sondern bundesdeutsches Gesetz für alle Beschäftigten.
Autor: pleindespoir
« am: 08. Mai 2018, 01:04:52 »

Ich habe auf dem Weg eine Unfall mit meinem Privatwagen (Teilschuld) auf der Autobahn gehabt.
Ich habe gehört, die BW würde einen Teil meines Schadens ersetzen, weil der Weg von/zur Kaserne dienstlich sei.
Ist das eigentlich wahr und falls ja - wo muss ich mich hinwenden ? In meiner Kaserne weiß angeblich keiner was.
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