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Fragen und Antworten => Ausbildung und Ausrüstung => Thema gestartet von: robber am 22. März 2017, 14:01:01

Titel: IGF während Lehrgängen
Beitrag von: robber am 22. März 2017, 14:01:01
Guten Tag werte Forumgemeinde,
ich habe momentan das Problem, dass eine Beurteilung ansteht und ich im Jahre 2015 nicht alle IGF-Leistungen erfüllt habe.
Ursache war, dass ich die erste Jahreshälfte auf ZAW und die zweite auf Fachlehrgängen war.
Die mir möglichen IGF-Leistungen (DSA,BFT etc.) habe ich erfüllt, jedoch kein Schießen, ABC und SAN.
Für den ZAW-Zeitraum habe ich bereits eine Weisung, für die Fachlehrgänge jedoch nicht.
Kann mir jmd helfen, wo ich eine Weisung, eine Vorschrift oder Befehl finde, die die Vorgaben über IGF auf Fachlehrgängen regelt?

MkG

robber
Titel: Antw:IGF während Lehrgängen
Beitrag von: FoxtrotUniform am 22. März 2017, 18:09:47
Die gibt es für diese Lehrgänge nicht! Aber der beurteilende Vorgesetzte sieht doch was möglich / unmöglich war. Termine & Anwesenheit übereinander legen und fertig.

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Titel: Antw:IGF während Lehrgängen
Beitrag von: KlausP am 22. März 2017, 18:37:30
Der beurteilende Vorgesetzte hat das in der Beurteilung zu berücksichtigen und entsprechend zu begründen.
Titel: Antw:IGF während Lehrgängen
Beitrag von: robber am 23. März 2017, 07:07:49
Soweit verstanden. Aber der Beurteilende möchte einen Nachweis bzw. eine Bestätigung, dass auf den Fachlehrgängen IGF nicht komplett möglich war.
Titel: Antw:IGF während Lehrgängen
Beitrag von: F_K am 23. März 2017, 07:17:29
Mal ehrlich unter Klosterbrüdern:

Du warst als Unteroffizier ständig und immer auf Fachlehrgängen und hättest keine Stunde Zeit, Mal eine ABC Maske aufzusetzen?

... Aber jetzt "Ausreden" suchen, dafür ist Zeit?
Titel: Antw:IGF während Lehrgängen
Beitrag von: robber am 23. März 2017, 07:25:11
Ich war bis Ende Juni 15 auf ZAW. Diese war zivil und es fanden keine militärischen Ausbildungen statt. DSA,BFT konnten wir ablegen weil einer der Schüler die Lizenzen zur Abnahme hatte. Dann war ich 2 1/2 Woche in meiner Stammeinheit und dann ging es direkt auf zwei aufeiander folgende Fachlehrgänge, wo es ebenfalls nicht vorgesehen war IGF abzulegen. In allen anderen Jahren habe ich immer IGF vollständig abgelegt, was ja nun auch kein Hexenwerk ist.

Also ich hätte die Maske aufsetzen können, aber ohne jemanden der die ABC-Ausbildung abnehmen darf, hätte ich nicht viel von gehabt.

Auf den letzten Satz, muss ich wohl nicht eingehen.
Titel: Antw:IGF während Lehrgängen
Beitrag von: Andi am 23. März 2017, 07:37:40
Dann war ich 2 1/2 Woche in meiner Stammeinheit

In diesem Zeitraum wäre vermutlich viel möglich gewesen, wenn deine Vorgesetzten rechtzeitig über die Notwendigkeit der Ausbildungsabschnitte informiert gewesen wären.
Dass du IGF-Leistungen ablegen musst ist dir befohlen und das ist deine persönliche Pflicht. Also hast du auch zu melden, wenn etwas nicht geht und zu planen, damit etwas geht.

Ich weiß jetzt ehrlich gesagt auch nicht was du in irgendwelchen Vorschriften suchen willst. In der Beurteilung wird aufgeführt ob du deine Leistungen erbracht hast oder nicht. Inwieweit auf die Gründe weiter eingegangen wird liegt am beurteilenden Vorgesetzten.

Bevor du aber Zeit damit verschwendest irgendwelche Vorschriften zu durchsuchen solltest du einfach deine IGF-Leistungen für 2017 erfüllen. Dann tauchen nämlich die von 2015 wohl gar nicht mehr auf, weil nur Platz für die Daten zweier Jahre ist.

Gruß Andi
Titel: Antw:IGF während Lehrgängen
Beitrag von: HerrZog am 23. März 2017, 08:17:04
Wenn aber niemand verfügbar ist, um die IGF-Leistungen abzunehmen, ist das mit dem "eben mal erfüllen" auch etwas schwierig, meint ihr nicht?
Ich denk da nur mal an Schießleistungen, EH-A oder Leistungsmarsch, die alle vorher auch geplant werden müssen.
Titel: Antw:IGF während Lehrgängen
Beitrag von: robber am 23. März 2017, 08:22:37
Grundsätzlich war in diesen 2 1/2 Wochen genau das möglich, was man schnell in Eigenregie machen kann. Da es aber für das Schießen nur ein paar fixe Termine im Jahr (wie für SAN und ABC) gibt, muss man Glück habe, das genau in diesem Zeitraum die genannten Veranstaltungen stattfinden.

Mir geht es nur um eine schriftlichen Nachweis, dass auf Fachlehrgängen kein IGF angeboten wird.

Ja, das ist eine Option. Danke
Titel: Antw:IGF während Lehrgängen
Beitrag von: miguhamburg1 am 23. März 2017, 08:27:57
Lieber HerrZog,

Andi hat es doch zuvor beschrieben. Wenn ich mit dem Auftrag, die IGF-Leistungen zu erfüllen, an meinen jeweiligen Ausbildungsorten faktisch daran gehindert bin, dieser Verpflichtung nachzukommen, stecke ich doch nicht den Kopf in den Sand und warte ab, was passiert, wenn ich denn vorhersehbar für zweieinhalb Wochen in meiner Stammeinheit bin. Sondern ich melde es zeitgerecht vorab - also mindestens einen Monat - meinem (Disziplinar) Vorgesetzten, KTF oder Spieß dort, dass ich die fehlenden IGF-Leistungen nach Möglichkeit in diesen zweieinhalb Wochen ablegen müsse, um meiner Verpflichtung nachkommen zu können. Dann gebe ich meinen Vorgesetzten jedenfalls die Möglichkeit, ggf. auch in Zusammenarbeit mit anderen Einheiten die Leistungen ablegen zu lassen. Wenn es dann nicht geht, hat es der Fragensteller nicht zu vertreten, wenn der Fall so liegt, wie geschildert. Dann kann es ihm auch nicht zum Nachteil werden, etwa in einer Beurteilung.

Ich frage mich bei Leuten wie dem Fragensteller hier ernsthaft, was zu so einem Verhalten führt: Ist es Unbedarftheit, ist es Desinteresse, ist es Aussitzen, ist es Verantwortungslosigkeit sich selbst gegenüber?
Titel: Antw:IGF während Lehrgängen
Beitrag von: robber am 23. März 2017, 08:35:18
@miguhamburg1
Die Antwort ist weder noch. Es betrifft nicht nur mich sondern noch drei weitere Kameraden. Und wir haben uns alle auf die Aussage auf den Fachlehrgängen/ auf der ZAW verlassen, dass wir von IGF befreit sind, da es nicht vorgesehen ist. Wir waren uns einfach nicht bewusst,dass wir in Pflicht stehen, in den 2 1/2 Wochen die IGF-Leistungen zu komplementieren. Deshalb stehen wir jetzt in der Erklärungsnot.

Aber ja sie haben Recht, die Aussage von Andi wäre der richtige und einfachste Weg gewesen.

Vielleicht lesen das hier ja einige Kameraden, die in der gleichen Situation stehen werden und das Problem von Anfang an vermeiden können.
Titel: Antw:IGF während Lehrgängen
Beitrag von: miguhamburg1 am 23. März 2017, 08:43:18
Lieber Robber,

dass das Ablegen der IGF-Leistungen Pflicht für jeden Soldaten ist, werden Sie doch nicht ernsthaft nicht gewusst haben? Erstens wurden Sie darüber belehrt, zweitens steht es als Daueraushang an jedem Schwarzen Brett. Dass Sie auf einigen Fachlehrgängen vom Ablegen der IGF-Leistungen befreit sind, steht doch auf einem anderen Blatt. Das ergibt sich aus der Art der Lehrgänge und der Ausbildungsstätten.
Titel: Antw:IGF während Lehrgängen
Beitrag von: Jens79 am 23. März 2017, 08:47:41
Ich denke der TE hat es jetzt verstanden.

Wir können ihm aber natürlich noch 25mal schreiben, dass er Schuld hat......
Titel: Antw:IGF während Lehrgängen
Beitrag von: robber am 23. März 2017, 08:52:17
Ja, hat er verstanden.

Ich fasse es noch einmal zusammen um nicht als Drückeberger darzustehen:
ZAW --> IGF befreit
Fachlehrgänge --> IGF befreit
Dazwischen 2 1/2 Wochen in der Stammeinheit, in der keine Termine in der Termindatenbank für die noch fehlenden IGF-Leistungen vorhanden waren.
Daher war unsere Schlussfolgerung, dass IGF-Erfüllung in diesem Jahr nicht möglich ist.

Aber ja, es wurde verstanden, dass es so nicht korrekt war und man sich durch Rücksprache mit Vorgesetzen oder anderen Einheiten um Ersatztermine an anderen Standorten hätte kümmern müssen.
So alle d'accord miteinander?
Titel: Antw:IGF während Lehrgängen
Beitrag von: F_K am 23. März 2017, 08:57:14
Falsch.

ZAW  - kein Ablegen IGF gefordert
Fachlehrgänge - dort wird kein Ablegen angeboten, der Soldat bleibt aber zum Ablegen verpflichtet

Der Soldat (und mit ihm seine Stammeinheit) ist VERANTWORTLICH, in dem gegebenen Zeitfenster eine Lösung zu finden.

Dazu muss der Soldat auch MELDEN.

Im Extremfall gibt es halt einen Sonderdienstplan und die IGF Leistungen werden am Samstag bei einer Reservisten Veranstaltung abgelegt.

Jedes Jahr schaffen es nämlich unzählige Res, die Leistungen abzulegen, obwohl deren Arbeitgeber weder die Möglichkeiten, noch die  Zeit dafür bereitstellt - unglaublich, aber wahr.
Titel: Antw:IGF während Lehrgängen
Beitrag von: Butterblume am 23. März 2017, 10:01:43
Ernsthaft, bleibt mal realistisch... Wenn man jahrelang dabei ist und das nötige knowhow hat, kann man natürlich leicht reden.
Den Soldaten will ich erstmal sehen, der sich darum bemüht, innerhalb von 2,5 Wochen nach einer ZAW die IGF-Leistungen abzulegen.
Titel: Antw:IGF während Lehrgängen
Beitrag von: ulli76 am 23. März 2017, 10:07:21
Sehe ich auch so- man kann´s auch übertreiben.

An den TE: Lass dir von der Lehrgangseinheit einfach eine Bescheinigung ausstellen, dass dort die fehlenden IGF-Inhalte nicht angeboten wurden.

Die sportlichen Leistungen hast du ja offenbar durch. Und ganz ehrlich- die Stunde ABC oder nicht bei jemandem der eh die ganze Zeit auf Lehrgang ist- so what.
Titel: Antw:IGF während Lehrgängen
Beitrag von: Tasty am 23. März 2017, 10:42:45
Ernsthaft, bleibt mal realistisch... Wenn man jahrelang dabei ist und das nötige knowhow hat, kann man natürlich leicht reden.
Den Soldaten will ich erstmal sehen, der sich darum bemüht, innerhalb von 2,5 Wochen nach einer ZAW die IGF-Leistungen abzulegen.

Sehe ich auch so- man kann´s auch übertreiben.
Die sportlichen Leistungen hast du ja offenbar durch. Und ganz ehrlich- die Stunde ABC oder nicht bei jemandem der eh die ganze Zeit auf Lehrgang ist- so what.

Endlich mal eine realistische, pragmatische und alltagstaugliche Sichtweise nach dem ganzen naiv-weltfremden, den Truppenalltag völlig verkennenden Reservistengeschwurbel hier.
Titel: Antw:IGF während Lehrgängen
Beitrag von: dunstig am 23. März 2017, 10:52:12
Hättest du es nicht einfach so stehen lassen können, statt einen Beitrag zu verfassen, der nur darauf aus ist, zu provozieren und wieder sinnlose, dem TE nicht helfende, Diskussionen hervorrufen wird? ???
Titel: Antw:IGF während Lehrgängen
Beitrag von: F_K am 23. März 2017, 11:09:54
Naja,

ABC ist wohl unkritisch - kein SAN führt aber wohl zur Neuausbildung, also ein Aufwand von 4 Tagen.

Viel Erfolg.
Titel: Antw:IGF während Lehrgängen
Beitrag von: dunstig am 23. März 2017, 11:13:40
ABC ist wohl unkritisch - kein SAN führt aber wohl zur Neuausbildung, also ein Aufwand von 4 Tagen.
Das Modul des Vorjahres kann bis zum 31. März des Folgejahres nachgeholt werden.
Titel: Antw:IGF während Lehrgängen
Beitrag von: Tasty am 23. März 2017, 11:14:27
ABC ist wohl unkritisch - kein SAN führt aber wohl zur Neuausbildung, also ein Aufwand von 4 Tagen.

Und, wo ist das Problem?
Wenn der Dienstherr die Möglichkeit zur Ablegung der IGF-Leistungen in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht anbietet, dann ist das eben so.
Nicht zuletzt kennt auch der KTF die Lehrgangsplanung der Soldaten seiner Einheit und hätte wissen müssen, dass der Soldat nur die 2,5 Wochen im Jahr in seiner Einheit war.
Titel: Antw:IGF während Lehrgängen
Beitrag von: F_K am 23. März 2017, 11:16:46
@ Dunstig:

Danke für die Info, ist dann aber auch nur noch ne Woche ...

@ Tasty:

Ich habe kein Problem - der TE hat einen Auftrag.
Titel: Antw:IGF während Lehrgängen
Beitrag von: Andi am 23. März 2017, 11:54:35
Ich weise einfach noch mal kurz auf meinen letzten Hinweis hin: einfach schnellstmöglich IGF 2017 erfüllen und 2015 interessiert für die Beurteilung grundsätzlich erst mal nicht mehr,wenn 2016 erfüllt ist.

Ansonsten fällt das unter selbstverantwortetes Einzelschicksal das bei mir auch durchaus eine kurze Erwähnung in der Beurteilung finden würde.

Gruß Andi
Titel: Antw:IGF während Lehrgängen
Beitrag von: miguhamburg1 am 23. März 2017, 12:40:06
@ Tasty, schön, dass Sie die Beiträge von Aktiven als "Reservistengeschwurbel" abtun - und einen Beitrag einer Reservistin über den Klee loben. ErkennenSie den Fehler?

Mit Verlaub: Der Dienstherr bietet gar nichts an. IGF sind Pflichten jedes einzelnen Soldaten (was sich schon im Begriff verbirgt). Wenn also ein Soldat außerhalb seiner Dienststelle kommandiert ist undaufgrund der Besonderheiten seine IHF-Leistungen nicht ablegen kann, so hat er das zu melden, damit die eigene Einheit das Ableisten regeln kann, um mögliche Nachteile zu vermeiden. Was ist daran Geschwurbel? Das ist eine Selbstverständlichkeit, Hinderungsgründe für eine Auftragserfüllung zu melden, das gilt doch für jeden sonstigen Auftrag auch!
Titel: Antw:IGF während Lehrgängen
Beitrag von: F_K am 23. März 2017, 12:51:09
@ Miguhamburg1:

Nur zur Erläuterung: Das "Reservistengeschwurbel Geschwätz" soll / ist wohl eine Spitze von Tasty in meine Richtung.

Tasty hat wohl noch nicht erkannt, nicht erlebt, whatever, das viele "Überwachungspflichten" vom "Dienstherrn" aktenkundig in die Verantwortung des Soldaten gelegt werden (z. B. Tausch ABC Maske und Helm, IGF, usw.), die Initiative dann entsprechend vom Soldaten kommen muss - weil der KpTrp dies nicht nachhält.
Titel: Antw:IGF während Lehrgängen
Beitrag von: Jens79 am 23. März 2017, 13:01:17
Es ist wieder Zeit für Popcorn....

Könnt ihr noch warten mit dem schließen des Threads... Bitte....  ;D
Titel: Antw:IGF während Lehrgängen
Beitrag von: ulli76 am 23. März 2017, 13:49:39
Die Beiträge wurden wegen sinnloser Provokation gelöscht.
Titel: Antw:IGF während Lehrgängen
Beitrag von: Wüstensand am 24. März 2017, 23:29:00
TE, mach dir da keine zu große Platte, ich habe 2012 nicht eine einzige IGF Leistung erfüllt, da 21 Monate ZAW. Nach Bitte um Abnahme der Leistungen beim Chef war meine Bringschuld erfüllt. Da dies angeblich nicht möglich war wurde es entsprechend so vermerkt. 2013 wurde ebenfalls nur DSA und BFT abgelegt. Hab ich daraus einen Nachteil gezogen? Nein. Letztes Jahr konnte ich auch kein SAN Modul belegen, da weder die OSLw, mein Truppenteil während des Praktikums, noch die HSU in der Lage waren diese Ausbildung durchzuführen. Natürlich mit Vorabkündigung/Bitte meinerseits. Auch ein Nachhol Modul bis zum 31.03 wird nicht klappen, da Vorlesungspflicht über der Teilnahme an IGF steht. Muss ich halt nochmal die 4 Tage Ausbildung machen, wahrscheinlich dann auch erst nach dem Studium, oder eben in der vorlesungsfreien Zeit, falls denn dann auch Ausbildungen statt finden. Dies betrifft übrigens so gut wie alle LUT meines Jahrgangs.

Wie bereits gesagt wurde, lass es dir schriftlich geben dass auf den Lehrgängen keine Abnahme möglich war.
Titel: Antw:IGF während Lehrgängen
Beitrag von: Meier am 24. April 2018, 20:22:34
Hallo,

ich habe hier viel Vermutungen und Halbwahrheiten gelesen, aber kann denn jeman mal "Aktenlage" schaffen?

Wo steht das man bei der ZAW kein IGF ablegen muss ?

Wo steht das der Soldat verpflichtet ist auf den Dienstplan einfluss zu nehemen, wenn er keine Möglichkeit hat seine Leistungen ab zu legen ?

Sorry, für die recht provokanten Fragen.
Titel: Antw:IGF während Lehrgängen
Beitrag von: F_K am 24. April 2018, 20:35:31
Ja.
K. A., Vermutlich im Befehl zu der ZAW, allgemein wird es da nichts geben.

Z. B. Sport und KLF verpflichtet den Soldaten - und wenn dieser einen Auftrag nicht erfüllen kann, so muss er das rechtzeitig melden.

Nichterfüllung sind also schon zwei Verfehlungen, die man durchaus beurteilen kann.
Titel: Antw:IGF während Lehrgängen
Beitrag von: miguhamburg1 am 24. April 2018, 20:45:01
@ Meyer,

Sie haben den Auftrag IGF durchzuführen. Ich hoffe doch, dass dies unstrittig ist.

Nehmen Sie an, Sie erhalten den Auftrag eines Vorgesetzten, als Aufsicht beim Schützen beim Schießen auf der StOSA mitzuwirken. Wenn Sie aufgrund von Krankheit außendienstbefreit sind, werden Sie diesen Hinderungsgrund ja wohl auch melden, oder? Das ergibt sich doch aus dem ganz einfachen Grund, dass Sie gem. § 11 SG zum Gehorsam verpflichtet sind.

Diese gehorsamspflicht bedeutet also, dass Sie sowohl dem Befehl nachkommen müssten, Ihre IGF abzulegen, als auch - im erwähnten Beispiel - als Aufsicht bei Schützen Dienst zu tun. Es sei denn, Sie sind objektiv daran gehindert, diesen befehlen Gehorsam zu lesiten. Das allerdings müssen Sie Ihren Vorgesetzten melden, damit diese das dann bei ihrer weiteren Befehlsgebung berücksichtigen können.
Titel: Antw:IGF während Lehrgängen
Beitrag von: christoph1972 am 24. April 2018, 22:33:56
ZAW = Z ivile Aus- und Weiterbildung ... da wird wohl keine Möglichkeit zur IGF gegeben sein, außer man bittet höflich in der ZAW-Betreuungsstelle, ggf. die notwendigen Leistungen abgenommen zu bekommen, sofern das denn der ZAW-Betreuungsstelle möglich ist. Für den Nachweis der KLF dürfte das Gleiche gelten, wer fragt, dem kann geholfen werden oder mangels Möglichkeit, dann frühzeitig die Bescheinigung ausgestellt werden, IGF/KLF nicht möglich.

Bei militärfachlichen Lehrgängen kann man sich auch vertrauensvoll an den jeweiligen Hörsaalleiter/Lehroffizier/Hörsaalfeldwebel wenden ... das Stammpersonal einer Schule lebt ja nicht im IGF/KLF-freien Raum ...

Herrje ... seit wann entbindet das Tragen der Uniform von der Verantwortung, selbst nach Lösungen zu suchen ...
Titel: Antw:IGF während Lehrgängen
Beitrag von: Ralf am 26. April 2018, 19:26:16
So einfach ist das nicht, nur weil da ein "Z" steht, ist man trotzdem Soldat und fällt unter die entsprechenden Regelungen. Bspw. machen sogar auch freigestellte SanOffz ihre IGF-Leistungen.