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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: christoph1972 am 19. April 2018, 01:02:57
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Ich war W 12er in der Sanitätstruppe des Heeres im Sanitätsbataillon 1.
Zuerkannte ATN sind "Sanitätssoldat" (und nicht Sicherungssoldat) und "Sanitätssoldat ABCAbwehr".
Muss ich jetzt, wenn ich mich für eine Feldwebellaufbahn des allgemeinen Fachdienstes der Reserve bewerbe, nochmal den EEH A in Gänze absolvieren oder ist mit der ATN Sanitätssoldat der EEH A überflüssig?
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Das sind ja unterschiedliche Dinge. Zumal der EEH A auch eine Ablauflaufzeit hat. Die ATN ja nicht. Das zeigt schon den Unterschied.
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Das sind ja unterschiedliche Dinge. Zumal der EEH A auch eine Ablauflaufzeit hat. Die ATN ja nicht. Das zeigt schon den Unterschied.
Soll mir jetzt sagen, mit ATN SanSdt entfällt der EEH A, da die ATN für das ganze Soldatenleben Gültigkeit behält!?
Finde ich ja jetzt nicht schlecht, da ich im normalen Leben regelmäßig zur Auffrischung der EH-Ausbildung verdonnert bin, auch wenn das natürlich mit den Inhalten des EEH A nicht oder nur bedingt vergleichbar ist.
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Nein, das heißt das nicht. Das heißt, das ist nicht vergleichbar und du musst genauso den EFH-A machen.
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Danke Ralf! Dann werde ich mich mal vorbeugend darum kümmern.