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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: TomTom2017 am 08. Dezember 2017, 00:08:26

Titel: Wiedereinstieg / Chance / Fragen dazu
Beitrag von: TomTom2017 am 08. Dezember 2017, 00:08:26
Hallo Zusammen,

Ich habe mich jetzt einiger Zeit mit dem Thema Wiedereinstieg in die Bundeswehr beschäftigt. Jetzt wollte ich gerne eure Erfahrungen wissen, ob und welche Verwendung und welchen Dienstgrad mich erwarten könnten (natürlich alles unverbindlich, versteht sich):


Ich nehme auch an, falls ein Einstellung in Frage kommt, dass ich die AGA machen muss (wäre ja auch nach der "Pause" durchaus sinnvoll)? Dauert die echt nur 6 Wochen? - Wenn ja, lernt man da überhaupt noch was sinnvolles (meine hatte damals 3 Monate gedauert)?
Für wie lange kann man sich verpflichten? - Ich lese immer wieder wieder was von 25 Jahren? Und was wäre taktisch sinnvoll, wenn man evtl. Berufssoldat werden möchte (ob das überhaupt in Frage kommt, weiß ich noch nicht)?

Wenn man sich jetzt bei der "Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr" bewirbt, bekommt man dann relativ zeitnah Bescheid (nach dem Motto "sorry, für dich haben wir aktuell keine Verwendung") oder wird erst das Ende der Bewerbungsfrist abgewartet?

Es geht mir primär nicht ums Geld (das hätte ich auch nicht notwendig), sondern ist intrinsisch getrieben. Und da ich positive Erinnerungen an meine Dienstzeit hatte, hat mich dieser Gedanke auch nie richtig losgelassen. Deshalb auch die vielen Fragen.

Ich danke euch schon mal für eure Hilfe!
Titel: Antw:Wiedereinstieg / Chance / Fragen dazu
Beitrag von: Ralf am 08. Dezember 2017, 05:51:15
Für Informatiker besteht ein hoher Bedarf, wenn alles im persönlichen Bereich stimmt, kannst du mit einer Einladung zur Eigungsfeststellung rechnen.
Mit einem Diplom würdest mindestens mit dem Dienstgrad Hauptmann (siehe §26 SLV)  eingestellt werden. Die Regelverpflichtungszeit bei Seiteneinsteigern (SE) sind 8 Jahre, kann aber mehr sein, ist Verhandlungssache. Bei höheren Verpflichtungszeiten kann auch eine Förderung auf die StOffz-Ebene erfolgen, auch als SaZ. Im Rahmen der BS-Auswahlverfahren würdest du dich mit den anderen Antragstellern messen.

Die Grundausbildung der SE ist unterschiedlich, sie ist bspw. auf dem eigens konzipierten Lehrgang für SE ca. 6 Wochen, kann jedoch auch 3 Monate sein. Das hängt davon ab, in welchen Bereich du kommst. Luftwaffe sagt bspw. wer zu CIR geht, kann auf den kurzen Lehrgang, wer in den MilOrgBer Lw geht, soll die komplette Ausbildung durchlaufen. Aber das alles ist derzeit sowieso in Überarbeitung. Auch die anschl. folgenden Offz-Lehrg. Fakt ist, du wirst als reiner Spezialist aufgrund deines Studiums eingesetzt, d abraucht es keine intensivere allgemeinmilitärische Ausbildung.
Titel: Antw:Wiedereinstieg / Chance / Fragen dazu
Beitrag von: SDW am 08. Dezember 2017, 19:27:37
Die Regelverpflichtungszeit bei Seiteneinsteigern (SE) sind 8 Jahre, kann aber mehr sein, ist Verhandlungssache.
... oder eben auch weniger. ;) Der Bedarf ist recht hoch, allerdings gibt es für einige der fachlich interessanten Posten Mindestverwendungszeiten, die man nicht unterschreiten kann.

Bei höheren Verpflichtungszeiten kann auch eine Förderung auf die StOffz-Ebene erfolgen, auch als SaZ.
Interessant, das war mir neu. Weißt Du da näheres?

Die Grundausbildung der SE ist unterschiedlich, sie ist bspw. auf dem eigens konzipierten Lehrgang für SE ca. 6 Wochen, kann jedoch auch 3 Monate sein. Das hängt davon ab, in welchen Bereich du kommst. Luftwaffe sagt bspw. wer zu CIR geht, kann auf den kurzen Lehrgang, wer in den MilOrgBer Lw geht, soll die komplette Ausbildung durchlaufen. Aber das alles ist derzeit sowieso in Überarbeitung. Auch die anschl. folgenden Offz-Lehrg. Fakt ist, du wirst als reiner Spezialist aufgrund deines Studiums eingesetzt, d abraucht es keine intensivere allgemeinmilitärische Ausbildung.
Erwähnenswert ist noch, dass sich das zwischen den TSKs etwas unterscheidet.
Oder wird das im Zuge der Änderungen für SEs auch angepasst?
Titel: Antw:Wiedereinstieg / Chance / Fragen dazu
Beitrag von: Ralf am 08. Dezember 2017, 19:37:57
Zitat
... oder eben auch weniger.
Deswegen schrieb ich ja auch Regelverpflichtungszeit. Das ist die Zeit, die die Bedarfsträger fordern.

Zitat
Interessant, das war mir neu. Weißt Du da näheres?
Das gibt es doch schon lange. Auch für "normale" Offiziere ist ab SaZ17 eine Förderung zum StOffz SaZ regelmäßig vorgesehen.
So legt bspw. die Lw fest, dass gem. §§ 26, 27 SLV eingestellte Offiziere mit einer Mindestverpflichtungszeit ab acht Jahren bei einer Einstellung als Hauptmann (Hptm) grundsätzlich bis in die Ebene StOffz zu fördern sind, um den Personalbedarf an StOffz SaZ zu decken. Bei einer Einstellung als Oberleutnant (OLt) ist eine Förderung in die Ebene StOffz bei einer Verpflichtungszeit von 13 Jahren vorgesehen.
Titel: Antw:Wiedereinstieg / Chance / Fragen dazu
Beitrag von: SDW am 08. Dezember 2017, 19:45:59
Das gibt es doch schon lange. Auch für "normale" Offiziere ist ab SaZ17 eine Förderung zum StOffz SaZ regelmäßig vorgesehen.
So legt bspw. die Lw fest, dass gem. §§ 26, 27 SLV eingestellte Offiziere mit einer Mindestverpflichtungszeit ab acht Jahren bei einer Einstellung als Hauptmann (Hptm) grundsätzlich bis in die Ebene StOffz zu fördern sind, um den Personalbedarf an StOffz SaZ zu decken. Bei einer Einstellung als Oberleutnant (OLt) ist eine Förderung in die Ebene StOffz bei einer Verpflichtungszeit von 13 Jahren vorgesehen.
Danke. Mir wurde in Köln bisher kommuniziert, dass StOffz nur mit BS drin wäre.
Titel: Antw:Wiedereinstieg / Chance / Fragen dazu
Beitrag von: TomTom2017 am 11. Dezember 2017, 22:31:18
Vielen Dank für die Antworten! Dann bin ich jetzt viel schlauer. :)

Nebenbei: Ich finde es super, dass ihr das alles hier macht.