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Zusammenfassung

Autor: Jens79
« am: 01. Juni 2018, 10:25:55 »

Warum gibt es denn Feldwebel als Gruppenführer? Damit sie eben auf einem höheren Niveau ausbilden können, als früher Unteroffiziere o.P.
Gibt es dazu etwas offizielles zum Recherchieren/Nachvollziehen?

Was will man denn da nachlesen...
Autor: Seltsam
« am: 31. Mai 2018, 20:53:34 »

Warum gibt es denn Feldwebel als Gruppenführer? Damit sie eben auf einem höheren Niveau ausbilden können, als früher Unteroffiziere o.P.
Gibt es dazu etwas offizielles zum Recherchieren/Nachvollziehen?
Autor: F_K
« am: 31. Mai 2018, 18:55:54 »

Und Schwerpunkt ist dann ja: "Im Dienst / in der Einheit / in der Kaserne" - das sollte einfach sein ...
Autor: miguhamburg1
« am: 31. Mai 2018, 18:52:27 »

Liebe Ulli, mit Verlaub, das sind Unterrichte, die jeder Feldwebel durchführen können muss. Wünschenswert ist Vieles, aber umsetzbar nicht. Warum gibt es denn Feldwebel als Gruppenführer? Damit sie eben auf einem höheren Niveau ausbilden können, als früher Unteroffiziere o.P.

Und KTF und Spieß haben ganz sicher andere Aufgaben, als derartige Unterrichte zu halten.
Autor: ulli76
« am: 31. Mai 2018, 17:45:57 »

Ja, es geht. Sehe ich in dem Rahmen auch als unproblematisch an.
Auch wenn es wünschenswert wäre, wenn der chef oder KEO so einen Unterricht hält. Oder zumindest ein Zugführer (oder vergleichbar) unabhängig vom Dienstgrad. Spieß oder KpTrpFhr wären auch gute Kandidaten.
Autor: LeK
« am: 31. Mai 2018, 11:03:51 »

Der TE fragt; aber wahrscheinlich nicht im Auftrag der Feldwebel ;) Die meinem ja schließlich "hier" (=dort), dass dies nicht ginge.
Autor: slider
« am: 31. Mai 2018, 10:47:00 »

Wie kommst du jetzt darauf? Der TE fragt doch sogar danach ob ein Feldwebel diesen Unterricht halten darf (statt Offizier bzw. sogar Kp-Chef), also will sich doch offensichtlich keiner drücken.
Autor: F_K
« am: 31. Mai 2018, 10:20:02 »

Da scheinen sich Feldwebel vor einem Auftrag "drücken" zu wollen - das ist komisch.

Klar ist das ein Auftrag für Feldwebel - die müssen das Thema "drauf" haben.
Autor: JohnnyMacJohnson
« am: 31. Mai 2018, 09:50:15 »

Dein "hier" scheint komisch zu sein ...

Habe mich unklar ausgedrückt, mit "hier" meinte ich "hier in meiner Stammeinheit".

In welchem Rahmen soll das denn ausgebildet werden?

Wir haben eine Menge neue Mannschafter bekommen, von denen viele im Rahmen der GA einen solchen Unterricht nicht oder in nicht ausreichender Art und Weise genossen haben.
Diese sollen in zwei mit jeweils 1,5 Stunden angesetzten Unterrichten so weit unterrichtet werden, dass sie eine gewisse (für Mannschaften ausreichende) Handlungssicherheit im Umgang mit den Themen VorgV und Befehlsrecht haben.
Autor: ulli76
« am: 30. Mai 2018, 16:57:44 »

In welchem Rahmen soll das denn ausgebildet werden?
Autor: miguhamburg1
« am: 30. Mai 2018, 16:08:54 »

Es gibt in den Vorschriften einige Themen, die in der Ausbildung in der Truppe, zum Beispiel auch in der GA zwingend vom Einheitsführer o.V.i.A. Durchzuführen sind. Die hier aufgeführten Themen gehören nicht dazu. Insofern sind die Durchführenden Ausbilder der Teileinheiten.
Autor: Andi
« am: 30. Mai 2018, 14:34:09 »

Hier gibt es die vorherrschende Meinung, dass VorgV ausschließlich durch Offiziere zu lehren ist und Befehlsrecht sogar mindestens durch einen Rechtsberater / studierten Juristen der für die BW arbeitet.

Das geht gar nicht, weil das bereits beides Anteil in der Grundausbildung hat - da gibt es keine Juristen und auch nicht immer Offiziere, die das machen.
In der Vorgesetztenausbildung selber sollen diese Inhalte aber von Angehörigen der Rechtspflege vermittelt werden - werden sie auch.

Gruß Andi
Autor: F_K
« am: 30. Mai 2018, 14:29:42 »

Dein "hier" scheint komisch zu sein ...
Autor: JohnnyMacJohnson
« am: 30. Mai 2018, 14:01:07 »

Danke für die Antworten bisher.
Hier gibt es die vorherrschende Meinung, dass VorgV ausschließlich durch Offiziere zu lehren ist und Befehlsrecht sogar mindestens durch einen Rechtsberater / studierten Juristen der für die BW arbeitet.

Den Ursprung dieser Meinung kann man mir jedoch nicht nennen.
Autor: Andi
« am: 30. Mai 2018, 13:54:16 »

Eine individuelle "Rechtsberatung" findet nicht statt, Fallbeispiele werden ausschließlich aus den Unterlagen vom FwLg genutzt.

Dann macht er doch alles richtig.
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