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Fragen und Antworten => Dienstunfähig -Wehrdienstbeschädigung - Behinderung => Thema gestartet von: Mr.K3kZ am 17. April 2018, 23:16:16

Titel: Krankheit nach Musterung
Beitrag von: Mr.K3kZ am 17. April 2018, 23:16:16
Hallo,

im Februar hatte ich meine Musterung, welche grundsätzlich gut verlief und ich meine Feldwebel-Eignung auch erhielt.
Ich habe eine Pollenallergie, welche ich während des Medizin-Checks auch angegeben habe. Auf die Frage, ob ich Asthma hätte, antwortete ich mit Nein.
Nun war ich jedoch in den letzten Tagen beim Arzt, da mich ein Husten schon mehrere Wochen plagte. Dieser teilte mir mit, dass es wohl ein allergisches Asthma ist.
Da Asthma ein Ausmusterungsgrund ist, bin ich mir jetzt nicht sicher, ob und wie ich das dem ärztlichen Dienst mitteilen soll.
Die Einplanung habe ich bereits erhalten und auch die Aufforderung zum Dienstantritt ist schon ins Haus geflattert, da das Ganze erst vor wenigen Tagen diagnostiziert worden ist.

Danke für die Hilfe.
Titel: Antw:Krankheit nach Musterung
Beitrag von: BSG1966 am 18. April 2018, 01:09:16
Rufen Sie bitte Ihren Einplaner an. Der wird Ihnen sagen, wie Sie zu verfahren haben.
Titel: Antw:Krankheit nach Musterung
Beitrag von: Ralf am 18. April 2018, 05:18:45
Änderungen in den gesundheitlichen Voraussetzungen sind immer anzuzeigen. Der med. Dienst des KarrC Bw entscheidet dann, ob er dich noch einmal vorlädt, einen Facharztbefund anfordert oder es bei der Einstellungsuntersuchung abklären lässt (bei nahendem Diensteintritt).
Titel: Antw:Krankheit nach Musterung
Beitrag von: ulli76 am 18. April 2018, 05:58:01
Wann sollst du denn anfangen?
Sinnigerweise wartest du noch ab, bis das (vom Facharzt) abgeklärt ist und schickst dann einen aussagekräftigen Befund hin.
Titel: Antw:Krankheit nach Musterung
Beitrag von: sa.kijek am 18. April 2018, 09:12:18
Ein allergisches Asthma ist nicht automatisch ein Ausmusterungsgrund für die Bundeswehr.
Das hängt vom Grad der Erkrankung (wie stark, wie hinderlich im Alltag, müssen Medikamente eingenommen werden etc) und von der geplanten Verwendungsreihe ab.

Frag mal das KarrCenter, ob das überhaupt ein Problem ist.
Aber einen Facharztbefund wirst Du dafür auf jeden Fall brauchen.

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