Da eine ZDv üblicherweise als VS-NFD eingestuft ist, hat diese im Netz erstmal gar nichts verloren. Aber wie auch immer, sie hilft hier jedenfalls weiter. Außerdem ist sie veraltet, aber egal.
Dort steht nämlich - wie ich sagte, in Absatz V - :
Will der Disziplinarvorgesetzte eine der im Anhang 2 aufgeführten Straftaten nicht abgeben, hat er eine Stellungnahme des zuständigen Rechtsberaters einzuholen. Hält der Rechtsberater eine Abgabe für geboten und schließt sich der Disziplinarvorgesetzte dieser Auffassung nicht an, hat er die Entscheidung der Einleitungsbehörde herbeizuführen.Somit sind wir uns wohl einig, dass der Chef abgeben MUSS, es sei denn, der RB ist mit etwas anderem einverstanden.
Und man mag es kaum glauben, aber es soll vorkommen, dass kommandierenden Generalen/Admiralen die Meinung ihres WDA egal ist, wenn sie ihren unterstellten DV vertrauen.
Der WDA hat damit gar nichts zu tun, die Beratung des komm. General macht der RB. Und in einem von 1000 Fällen schließt sich der General vielleicht nicht seinem RB an, ansonsten aber schon.
Tja und danach? Disziplinarverfahren gegen den RB? Ablösung vom Dienstposten wegen Nichtwahrung der Unabhängigkeit eines DV und Beeinflussung des selben?
Was damit gesagt werden soll, erschließt sich mir nicht....
Eben - und das bedeutet er hat ebenengerecht zu agieren und in der zuständigkeit von Einheits- und Verbandsebene hat er grundsätzlich nichts verloren, es sei denn er wird als RB hinzugezogen oder es liegen Gründe vor, die es nötig machen das Verfahren an sich zu ziehen - bei EA im Erstfall grundsätzlich mal nicht gegeben.
Hier ist NUR von der Tätigkeit des RB die rede ! Der RB prüft die BVs, so wie ich es gesat habe. Der WDA hat damit nichts zu tun. Das mit der "ebenengerechtigkeit" erschließt sich mir auch nicht. Selbstverständlich ruft der Rb gleich unten in der Kp an, wenn der dortige Chef unklare oder nicht nachvollziehbare Angaben auf dem BV macht.
Soso, muss ja ein geiler Job sein Rechtschreibfehler zu korrigieren.
jetzt wird es wirr....
Warum ist mir nur in den letzten 10 Jahren kein einziges BV wegen EA untergekommen das nachträglich auf Hinweis eines WDA/RB geändert wurde? Und ca. 50% davon hatten das Kreuzchen beim "Nein" in Bezug auf die Abgabe.
Das BV wird ja nicht "geändert". Es wird GEGEBENENFALLS (nicht immer(!)) nachgefragt, was mit dem Fall inhaltlich los ist. Und bei einem Verstoß gegen den Abgabeerlass, der ja nun auch hier für jeden nachzulesen ist, wird nachgefragt. Punkt.
Und aus der Erfahrung sage ich dir, dass in 40-50% aller Fälle von EA im Erstfall die Abgabe an die Staatsanwaltschaft nicht vorgenommen wird und sich kein WDA berufen fühlt hierran zu rütteln.
Das ist nicht richtig. Aber immerhin sind wir von den 99 Prozent schon mal bei 40-50 % angekommen. Außerdem wird immernoch RB und WDA durcheinandergeworfen.
Wenn dem so sein sollte erschrecken mich diverse Aussagen schlicht, eben weil sie einfach falsch sind (zum Beispiel die Prüfung auf und Nachweisbarkeit von Fahnenflucht).
Meine Aussagen sind absolut korrekt.
dann würde ich die nächste Wehrübung vielleicht mal im Auslandseinsatz machen...
Der Vergleich hinkt und das bedarf ja wohl auch keiner näheren Erläuterung. im Inland haben die Feldjäger jedenfalls nicht das geringste mit der Arbeit der RBs zu tun.