Autor: Al Terego
« am: 14. Januar 2018, 13:37:26 »Ruf am besten direkt bei der Stelle an, die auf Deiner Abrechnung genannt ist und besprich das Ganze mit dem zuständigen Bearbeiter.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
14.Kann auch eine Reisebeihilfe für eine Besuchsfahrt des Ehegatten gewährt werden?§ 3 Abs. 3 Satz 2 Buchstabe b
Trennungsgeldberechtigte können für Fahrten der/des Ehegattin/en, des Lebenspartners sowie der Kinder und Personen nach § 3 Abs. 3 Satz 2 Buchstabe b TGV ebenfalls eine Reisebeihilfe erhalten. Es werden jedoch hierbei höchstens die Kosten gezahlt, die auch den Trennungsgeldempfängern bei einer Familienheimfahrt erstattet worden wären.
mit einem Verwandten bis zum vierten Grad, einem Verschwägerten bis zum zweiten Grad, einem Pflegekind oder Pflegeeltern in häuslicher Gemeinschaft lebt und ihnen aus gesetzlicher oder sittlicher Verpflichtung nicht nur vorübergehend Unterkunft und Unterhalt ganz oder überwiegend gewährt oder
http://www.gesetze-im-internet.de/tgv_1986/__3.html