Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 28. März 2024, 15:32:52
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Solltest du deiner Antwort nicht sicher sein, starte ein neues Thema.
Name:
E-Mail:
Betreff:
Symbol:

Datei anhängen:
(Dateianhang löschen)
(mehr Dateianhänge)
Erlaubte Dateitypen: txt, jpg, jpeg, gif, pdf, mpg, png, doc, zip, xls, rar, avi
Einschränkungen: 10 pro Antwort, maximale Gesamtgröße 8192KB, maximale Individualgröße 8192KB
Verifizierung:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:

Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau


Zusammenfassung

Autor: wolverine
« am: 03. Oktober 2018, 12:38:21 »

Ist doch völlig egal. Die Rechtsprüfung obliegt dem, der die Beschwerde bescheidet und nicht dem Beschwerdeführer. Selbst wenn sie unzulässig wäre, muss dem beschriebenen Sachverhalt im Rahmen der Dienstaufsicht nachgegangen werden und dann sollte man schnell sein Geld bekommen.
Also: Schreiben wann man wo welchen Antrag gestellt hat und das bisher kein Zahlungseingang festzustellen ist obwohl man Anspruch hierauf hat. Den Rest macht die Bürokratie.
Autor: justice005
« am: 03. Oktober 2018, 12:35:22 »

Untätigkeitsbeschwerden haben keine Frist. Man ist beschwert, solange die Untätigkeit andauert.

Niemand ist gezwungen, exakt nach einem Monat (und ggf. einer Nacht) Untätigkeitsbeschwerde einzulegen. Und demgemäß ist es abwegig anzunehmen, dass bereits am Folgetag eine Beschwere unzulässig wäre.

Wenn man auf einen Antrag innerhalb eines Monats keinen Bescheid erhält, kann man Untätigkeitsbeschwerde einlegen (§ 1 Abs. 2 WBO). Man kann aber auch noch weitere 2, 3 oder 4 Monate geduldig sein, bis einem der Kragen platzt.




Autor: F_K
« am: 03. Oktober 2018, 12:23:02 »

Ich kenne das anders - weil sonst wäre man bei jedem Dauerdelikt gezwungen, sich direkt (innerhalb von 4 Wochen) zu beschweren - dies würde andere Lösungsmöglichkeiten stark einschränken.

Waren wir Mal auf juristischen Rat ....
Autor: ulli76
« am: 03. Oktober 2018, 12:03:19 »

Ab den 4 Wochen läuft die Frist für die Beschwerde.
Been there...
Ermittelt wird ja trotzdem.
Autor: F_K
« am: 03. Oktober 2018, 10:44:02 »

Negativ - man darf auch nach Überschreiten der 4 Wochen Frist hoffen, nunmehr zeitnah einen Bescheid zu erhalten.

Sonst wäre man ja gezwungen, nach 4 Wochen und einer Nacht Beschwerde einzureichen ...
Autor: ulli76
« am: 03. Oktober 2018, 10:32:58 »

Wenn man es damit begründet, bekommt man direkt den Bescheid, dass die Beschwerde wegen Fristüberschreitung unzulässig ist.
Autor: TomTom2017
« am: 03. Oktober 2018, 07:12:24 »

Sehe ich auch so: Beschwerde wäre der richtige Weg. § 1 Abs. 2 WBO wäre dein Freund:

Der Soldat kann die Beschwerde auch darauf stützen, dass ihm auf einen Antrag innerhalb eines Monats kein Bescheid erteilt worden ist.

Demnach wären vier Monate deutlich zu lang.
Autor: bayern bazi
« am: 02. Oktober 2018, 18:45:24 »

Zumindest ein gespräch mit dem Leiter der Truppenverwaltung (Chef vom Refü ;) )
Autor: Andi
« am: 02. Oktober 2018, 09:57:48 »

...dann wäre wohl die Beschwerde das Mittel der Wahl...
Autor: BerlinerM28
« am: 01. Oktober 2018, 16:54:31 »

Ohne das wir gleich so hoch eskalieren müssen, wäre das zumindest erstmal vorstellbar das ohne Probleme zu lösen. Sollte es nicht wirken, werd ich die Beiträge von euch beherzigen und doch eskalieren lassen.

Es geht hier um die Wahrung deiner Rechte und Ansprüche.
Und spätestens, wenn ein ReFü vor meinen Augen einen Antrag von mir zerreißt wäre der Punkt erreicht an dem er mal einem Disziplinarverfahren ausgesetzt werden muss.

Gruß Andi

Ich muss da aber kurz einhaken, der Refü hat zwar den Antrag zerrissen, allerdings erst als ich zu Ihm sagte, dass ich eigentlich einen neuen Antrag stellte und das eigentlich mit Ihm so abgesprochen war. Und weil ich nicht will das mir 2 Fahrten doppelt berechnet werden, ist dieser Antrag obsolet. - ich hätte zumindest jetzt erwartet das er diesen bei Seite legt und meinen neuen Antrag raussucht um dies zu prüfen - Er zerriss aber sogleich den Antrag und schmiss ihn in den VS-Müll. Zugegeben, ich war etwas sprachlos, fragte Ihn nach den neuen Antrag und er verneinte es mit dem Hinweis er hätte noch andere wichtigere Anträge die auch bearbeitet werden müssen.

Ich finde es langsam nur Unzumutbar das ich auf allen Kosten selbst sitzenbleibe, diesen Monat beende ich die Wehrübung und habe nicht einmal eine Zahlung bekommen, nach bald 4 Monaten. Solche Probleme habe ich übrigens noch in keiner Kaserne gehabt.

Viele Grüße
Autor: Tommie
« am: 01. Oktober 2018, 14:22:59 »

Absolut d'accord, Andi! Ich hatte das auch mal, allerdings nicht an der aktuellen Dienststelle ;) !

Ich ging aus dem Büro des zivilen ReFü, der mich mehr als nur dumm von der Seite angepflaumt hatte und meine Anträge wohl auch verschlampt hatte, raus und habe ihm gesagt: "Ihnen lasse ich den Gleichschritt beibringen, und zwar mit dem eisernen Ladestock!" Daraufhin hat er mich "A....loch" genannt! Leider war der nächste Wartende ein Stabsoffizier, der alles mitbekommen hat! Na ja, DIN A 4 linksgelocht … und ab ging die Post ;D ! Der ReFü hat mir danach schier die noch die Schuhe geputzt, als ein einen Antrag abgeben wollte!
Autor: Andi
« am: 01. Oktober 2018, 14:15:47 »

Ohne das wir gleich so hoch eskalieren müssen, wäre das zumindest erstmal vorstellbar das ohne Probleme zu lösen. Sollte es nicht wirken, werd ich die Beiträge von euch beherzigen und doch eskalieren lassen.

Es geht hier um die Wahrung deiner Rechte und Ansprüche.
Und spätestens, wenn ein ReFü vor meinen Augen einen Antrag von mir zerreißt wäre der Punkt erreicht an dem er mal einem Disziplinarverfahren ausgesetzt werden muss.

Gruß Andi
Autor: KlausP
« am: 01. Oktober 2018, 13:24:13 »

Deshalb könnte ja eine Beschwerde durchaus hilfreich sein, um die Abläufe in den Griff zu bekommen.
Autor: BerlinerM28
« am: 01. Oktober 2018, 13:18:11 »

Nur mal als Tipp:

Ich lasse meine Anträge immer gleich vor Ort "kontrollieren" - habe ich alles richtig gemacht, Herr / Frau Dienstgrad?

Damit waren meine Anträge immer vollständig und stimmig - weil geprüft.

Das hab ich immer, alles korrekt. Leider ist es bei uns sehr kompliziert, ich muss erst zum PersRes S1, der schickt das dann nach Genehmigung (dann bin ich raus) zum ReFü. Und hier gehen anscheinend immer wieder irgendwelche Unterlagen verloren und Daten werden nicht korrekt übermittelt. Der Refü ruft mich dann an und will immer irgendwelche Daten oder gibt das wieder an PersRes weiter, der dann mich wieder zitiert.

Sehr schwierig hier, hatte das noch nie in der Form.
Autor: F_K
« am: 01. Oktober 2018, 13:01:45 »

Nur mal als Tipp:

Ich lasse meine Anträge immer gleich vor Ort "kontrollieren" - habe ich alles richtig gemacht, Herr / Frau Dienstgrad?

Damit waren meine Anträge immer vollständig und stimmig - weil geprüft.
© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de