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Fragen und Antworten => Ausbildung und Ausrüstung => Thema gestartet von: F_K am 08. Juni 2017, 15:25:39
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Hallo Kameraden,
wie ist denn die aktuelle Möglichkeit, derzeit einen zivilen Führerschein / Fahrerlaubnis der Klasse B in eine ATB MKF B umzuwandeln oder zumindest "grüne" Fahrzeuge fahren zu dürfen?
Ich dachte bisher, dazu gäbe es einen Lehrgang (bis zu 5 Tagen), aber mein BeordTrT teilte mir mit, es gäbe nur einen Lehrgang MKF B mit vier Wochen Lehrgangsdauer (so viel Zeit habe ich nicht) - so zumindest wohl das Ergebnis der Suche im Lehrgangskatalog.
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"Umschreiben" ist kein Lehrgang in dem Sinne. Du bekommst ne Einweisung in die Fahrzeuge, wirst darin auch überprüft und hast nen Theorieteil (Ladungssicherung, Einweiser,...) Das wird von der Truppe selbst ausgebildet. Grundsätzlich kann das glaube ich jeder KFFw prüfen.
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@ TarekIT:
check - so nun auch meine Auskunft (telefonisch) von einem StFw eines Kraftfahrausbildungszentrums.
Kraftfahrfeldwebel / Schirrmeister sollen das machen können.
Folgefrage:
Wer kennt einen KFFw / Schirrmeister, möglichst in NW, der ein paar Tage Zeit hat?
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Mal in Köln-Wahn bei der LwUstgGrp nachfragen, da laufen die Lehrgänge dauerhaft. Ansonsten Fahren aufgrund eigener Erklärung (Selbstfahrer) bietet sich für Gelegenheitsfahrer an.
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@ FU:
Danke für den Tipp - da rufe ich morgen mal an (Köln hat den Nachteil der fehlenden Truppenunterkunft).
Selbstfahrer "geht" aber nur für "silberne" Fahrzeuge (AFAIK), ich würde auch gerne "grün" fahren können.
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@ F_K
Interessehalber:
Hast/hattest du vorher keinen dienstlichen Führerschein, auch nicht von vor 15 Jahren oder so?
Habe gerade eine RDL beendet, auf der mir der DienstFS auch nicht ausgehändigt wurde mit der Begründung, es gäbe ein neues FS-Dokument. Dieses wurde auch direkt beantragt.
Vor ca. 1 Jahr konnte ich noch mit dem vorhandenen uralten DienstFS von 1996 im Dienst eine Einweisung/Überprüfung auf Greenliner erhalten und dann mit diesem auch dienstlich fahren.
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Nein, bisher nur Mal Selbstfahrer mit Silberlingen.
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[...]ich würde auch gerne "grün" fahren können.]...]
Ich würde auch so einiges! ;)
Liegt ein dienstliches Interesse vor?
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Check - und ein Kdo "spendiert" auch die Tage.
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Die gleiche Frage würde mich für die Umschreibung von ziviler FEK A auf militärische FEK A interessieren.
Ich habe bereits einen Dienstführerschein (Bw) mit den FEK B-C-E-F-G-L-M-T.
Zivil habe ich A (unbeschränkt). Ist es möglich, mit geringem Aufwand auch im Dienstführerschein die Klassen A/AY/A1 zu bekommen?
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Wie mmg schrieb - dienstliches Interesse?
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Wie mmg schrieb - dienstliches Interesse?
Ich denke mir etwas Phantasie ließe sich das zusammenargumentieren ;)
Hast Du schon Argumente für Dein dienstliches Interesse gefunden?
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Brauche ich nicht - Dienstposten sieht das vor , Notwendigkeit ist ais Sicht des Kdo gegeben.
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Wie praktisch :)
Na ich schaue jetzt erstmal, dass ich irgendwo eine Beorderung bekomme.
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Ohne Beorderung bzw. geplante Verwendung ist das dienstliche Interesse wohl Null.
Völlig egal on man viel Fantasie hat ...
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Mich würde auch mal der dienstliche Grund interessieren, den man da etwas konstruieren kann, für etwas was schon kaum ein aktiver Kamerad bekommt?
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Dunstig, da wird nichts "konstruiert" - es gibt Stellenbeschreibungen von (Auslands-) Dienstposten.
Und zumindest die von FU genannte Dienststelle macht da regelmäßige Ausbildungen.
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Nachfrage:
(Den Thread mit der genannten ATB Nummer finde ich nicht mehr ...).
Was ist notwendig zur "sauberen" Dokumentation der MKF Bo F im SAP?
Bei mir ist jetzt unter sonstige Qualifikationen die Dienstfahrerlaubnis B, L, und AM dokumentiert (obwohl nur B geprüft), allerdings KEINE ATN / ATB vergeben.
Ist die so richtig oder müßte zusätzlich nicht eine ATN / ATB dokumentiert werden?
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Die Erteilung der FB ist bei mir schon lange her, aber bei mit ist die 10048881A "Kraftfahrer mit FB B" eingetragen. In meinem Fall wurde ebenfalls der zivile B im Kurzlehrgang zu "B grün" ausgebaut.
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Gemäß gültiger Vorschrift A2-1050/10-0-20 Anlage 11.10.10 ist eine ATN zuzuerkennen.
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Danke, dann werde ich mein PersManagement mal freundlich erinnern.
(die beiden ATBs Sicherungssoldat / Wachsoldat NSAK habe ich ja nun auch ....)
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Anstatt eines neuen Threads, frage ich mal hier:
bekommt man als wiedereinsteller seinen alten "Militär"-Führerschein wieder?
Habe damals "Kette" gemacht und privaten B/3 durch eine Einweisungsfahrt umgestellt.
Die Notwendigkeit für "Kette" ist auf dem zukünftigen DP nicht mehr gegeben.
B wäre schön, falls mal eine Notwendigkeit besteht, was ich aber heute noch nicht absehen kann.
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Ja, über eigene Dienststelle mit Vorlage Kopie ziviler Führerschein beantragen (und auch für B alle 3 Jahre Lehrgang Ladungssicherung nachweisen ...)