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Fragen und Antworten => Familie und Angehörige => Thema gestartet von: DerFragende89 am 02. Februar 2014, 11:02:02
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Einen wunderschönen Sonntag..:)
Allso da ich erst vor kurzem hier eine frage hatte und die schnell geklärt werden konnte, stelle ich erneut eine Frage...:)
zu Erläuterung: Es geht um meinen Umzug, die UKV wurde zugesagt. Und das mit der Umzugspauschale ist geklärt, was ich da so ca. bekommen werde.
So nun meine Frage:
Hab mich jetzt an meinem neuen Dienstort etwas umgeschaut und festgestellt, dass die meisten Wohungnen mit Makler provison ist und ich evtl sogar für 1 oder 2 Monate 2 Wohnungen in kauf nehmen muss.
Jetzt ist meine Frage, wenn ich den Umzug mit der Umzugspauschale abrechne, bekomm ich dann die Maklerprovisoion und die doppelte wohnungsführung zusätzlich abgerechnet? oder ist das in der Pauschale alles mit Verrechnet?
Ich würde um eine schnellstmögliche Klärung bitten..
Danke
Gruß
André
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Ihr ReFü kann das schnellstmöglich klären.
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Hatten Sie denn vorher bereits eine Wohnung? Eigentlich bekommt man die Pauschale nur wenn man keine hatte.
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Ja ich hatte eine annerkannte Wohnung...
und warum sollte ich die nicht bekommen?? :o wäre mir neu, dass ich die nicht bekommen würde..
Denn die is ja dafür da dass wenn ich aus Dienstlichen Grund umziehen muss um meinen Umzug abzuwickeln..
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Sorry, mein letzter dienstlicher Umzug ist schon zu lange her. Kann sein, dass ich das nicht mehr auf dem Plan habe.
Grundsätzlich bekommt man bei einem Umzug alle Kosten gegen Rechnung erstattet; auch die Maklerkosten und die doppelte Mietzahlung. Aber das müsste doch in Ihren Formularen stehen?
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Rein von der Logik her müsstest du die Maklergebühren, doppelte Miete bekommen, auch wenn du dich für die Pauschale entschieden hast.
Die Pauschale bezieht sich ja nur darauf, dass du den Transport für deinen Krempel selber organisierst und kein Umzugsunternehmen nutzt.
Müsste aber auch genau in der umzugsfibel stehen- die gibt´s beim BwDLZ.
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Ich schließe mich an. Die Pauschale ist nur für den Umzug selbst. Daneben gibt es noch die Pauschale für sonstigen Kleinkram, den Häufigkeitszuschlag, wenn der letzte dienstliche Umzug innerhalb von 5 Jahren war, Maklerkosten und doppelte Miekosten, sofern diese tatsächlich angefallen sind.
Das Formular gibt das bereits alles her und stellt Fragen nach allen Eventualitäten, bis hin zur berühmten Herdpauschale...
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Stimmt, den Herd gibt es ja auch noch. ;D
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Also kann ich davon, dass ich alle gewöhnlichen anfallenden Kosten bezahlt bekomme..:)
Das hört sich doch schon mal gut an..
Schon mal danke für die Hilfreichen antworten..;)