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Zusammenfassung

Autor: -Gerhard-
« am: 08. Juni 2012, 20:16:37 »

Montesqieu würde sich im Grabe umdrehen...

Haben Sie eigentlich selbst verstanden was Sie da jetzt geschrieben haben?

Tja, es gibt gute und weniger gute Tage zum schreiben. ;)

Edit.....
Autor: Chef_6/451
« am: 08. Juni 2012, 19:31:52 »

Montesqieu würde sich im Grabe umdrehen...
Autor: wolverine
« am: 08. Juni 2012, 18:42:40 »

Haben Sie eigentlich selbst verstanden was Sie da jetzt geschrieben haben?
Autor: -Gerhard-
« am: 08. Juni 2012, 18:39:25 »

@Gerhard:
Ich würde mich an deiner Stelle mal mit deinem Problem an den Wehrbeauftragten Im Bundestag wenden.

Habe ich.
Die waren auch zuständig dafür, so lange keine Klage bei Gericht eingereicht wird, da die Legislative ( Bundestag )
sonst mit der Judikative ( Gericht ) für das ergehende Urteil verantwortlich wären. Das ist hier nicht erlaubt, wegen der Gewaltenteilung.

Der Weg über das Gericht ist in meinem Fall der richtigere, da der Einfluss des Wehrbeauftragten in bestimmten Fällen eher begrenzt ist. Das kommt auch immer darauf an, welche Partei ihn stellt.
Autor: wolverine
« am: 07. Juni 2012, 13:35:44 »

Wonach dann die Eingabe als Petition auszulegen ist, an den dafür zuständigen Ausschuss geht und über diesen Weg in´s BMVg geleitet und dort - sachgleich zu einer Eingabe - bearbeitet wird. ;)
Autor: DeltaEcho
« am: 07. Juni 2012, 13:27:00 »

Zitat
Es geht um das nicht vorhandene Widerrufsrecht als SaZ 2/3.
Finde ich eine Benachteiligung, da es doch mittlerweile sogar auch für FWDL eine Probezeit gibt.

Dir ist aber schon bewusst was eine Benachteiligung ist oder? Denn solange alle Personen/Soldaten einer Laufbahn gleich gestellt werden liegt keine Benachteiligung vor. Die Laufbahn RO ist eine eigene Laufbahn, genauso wie die Laufbahn der Offiziere im Truppendienst. Wenn es in der Laufbahn der RO keinen Wiederruf gibt, dann ist das so. Ich frage mich persönlich sowieso wofür wie diese Laufbahn noch haben.

Zitat
Ich würde mich an deiner Stelle mal mit deinem Problem an den Wehrbeauftragten Im Bundestag wenden
Der Wehrbeauftrage ist eigentlich nur für Soldaten zuständig die sich ungerecht behandelt fühlen, nicht aber für Zivilisten. Das der Wehrbeauftrage sich deines Falles angenommen hat war mehr als Zufall, er hätte nämlich auch einfach sagen können, dass er nicht zustänig ist.
Autor: wolverine
« am: 07. Juni 2012, 13:03:11 »

Vielleicht nicht unbedingt wegen mir, aber auch für zukünftige Bewerber.
Da der WBdBT nicht im Einzelfall entscheidet sondern höchstens Mängel feststellt und diese dann dem Bundestag berichtet, stellt sich dies als Frage nicht.
Autor: Aliki
« am: 07. Juni 2012, 11:25:13 »

Ich bin momentan auch am überlegen, ob ich mich an den Wehrbeauftragten wenden soll.
Vielleicht nicht unbedingt wegen mir, aber auch für zukünftige Bewerber.

Es geht um das nicht vorhandene Widerrufsrecht als SaZ 2/3.
Finde ich eine Benachteiligung, da es doch mittlerweile sogar auch für FWDL eine Probezeit gibt.
Autor: Lilli
« am: 07. Juni 2012, 11:08:40 »

@Gerhard:

Ich würde mich an deiner Stelle mal mit deinem Problem an den Wehrbeauftragten Im Bundestag wenden. Als ich damals wegen einer angeblichen Allergie ausgemustert wurde, habe ich das auch getan, denn eine Allergie war mir und meinen zivilen Ärzten nicht bekannt....
Ich bekam darauf hin die Möglichkeit mich ein zweites mal im BWK vorzustellen und wurde von anderen Ärzten untersucht, die dann keine Allergie mehr feststellen konnten. Und schwups war ich von T5 auf T2 gemustert... Es läuft beim Bund so einiges nicht ganz gerade. Und nen Versuch isses Wert!!;)
Autor: The_Staffsergeant
« am: 31. Mai 2012, 09:53:07 »

Richtig, Sie hatte sich damals auf Initiative ihres Verlobten (damals auch Soldat), auf eine Stelle als Waffenmechanikerin beworben. Direkter auf damals einer freiwerdenden und noch nicht nachbesetzte Stelle im PzBtl 33.
Nachdem sie mit der Klage vor dem EuGerH gewonnen, hatte wurde ihr eine Stelle angeboten die sie aber nicht mehr angenommen hat, da sie mittlerweile eine Festanstellung in einer zivilen Firma hatte.
Autor: wolverine
« am: 30. Mai 2012, 17:10:18 »

Danach war sie nie dabei.
Autor: schlammtreiber
« am: 30. Mai 2012, 17:05:50 »

Ich dachte sie wäre nach der erfolgreichen Klage leider einfach ausgemustert worden?  ???
Autor: wolverine
« am: 30. Mai 2012, 16:52:29 »

Eine Klage zum EuGH dauert ein paar Jährchen. Als die Entscheidung kam dürfte sie schon etwas lebensälter gewesen sein und die angestrebte Tätigkeit woanders aufgenommen haben.
Autor: Aurignacien
« am: 30. Mai 2012, 16:49:25 »

Ach, sie ist doch noch eingetreten? Das wußte ich nicht.
Autor: BulleMölders
« am: 30. Mai 2012, 16:47:19 »

Meines Wissens nach ist sie es doch noch geworden, musste dann aber relativ schnell einsehen, das Die Bundeswehr nicht Germanys next Top Model ist.
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