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Zusammenfassung

Autor: MalfieAlfie
« am: 01. März 2018, 20:06:28 »

Guten Tag,

ich habe ein Frage bezüglich einer anstehenden Auslandsübung über 8 Tage mit täglich 24 Stunden Dienst gemäß Dienstplan.

Ich bin Reservist jedoch nicht beordert. Ich wurde im Zuge dessen gefragt ob ich die anfallenden Überstunden in Freizeit (Anrechnungsfall Abbau) oder in Geld (Anrechnungsfall ausbezahlen) ausgeglichen haben möchte. Ich habe damit keine Erfahrung.

Meine Fragen dazu:
1.   Was soll der Vorteil von Anrechnungsfall Abbau sein?
2.   Wie sieht die Zuziehung am Beispiel 8 Tage Dienst aus. Rechnet man dann 8 Tage Übung + 8 Tage Abbau > Zuziehung 16 Tage?
3.   Gibt es ein Verordnung in der ich die Handhabung nachlesen kann?


Für sachdienliche Hinweise mit ich dankbar.

Grüße & Danke
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