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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

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 am: 17. Januar 2025, 18:42:40 
Begonnen von FEC - Letzter Beitrag von Handball079
Vorfeld muss ich sagen , dass mir viele Stellen „ angst „ gemacht haben, weil Aussagen getroffen wurden, wo keine oder wenig Ahnung dahintersteckt. Das sind sowohl öffentliche Stellen, als auch privat Personen. Jedem sollte im Vorfeld klar sein, dass keine , aus psychorekativer Störung ‚ entstandene WDB
der anderen gleicht und jeder Mensch einzeln betrachtet werden sollte.
Und genau das ist in meinem Fall passiert. Ich hoffe nicht , dass ich einfach Glück hatte ! Im endgültigem Bescheid ist erwähnt worden, dass mein Antrag als erstes einmal zurückgestellt worden ist und jetzt nach endgültiger Prüfung der Beschluss ergeht , dass ich das erhöhte Unfallruhegehalt erhalte.
Im Gutachten, welches die Grundlage für die 50 WDB ist, waren Punkte aufgelistet , die meine Ptbs ausgelöst haben, aus Einsätzen als SAZ und als BS .

Aber auch hier muss ich leider sagen, macht es mich nicht gesund .

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 am: 17. Januar 2025, 18:21:52 
Begonnen von FEC - Letzter Beitrag von Handball079
Das es noch komplexer geht, beweist der Fall eines Kameraden, der mich per PN angeschrieben hat.

Dieser war in 4 Einsätzen.

2 als SaZ
2 als BS

Jahre später wurden Schädigungsfolgen aus allen 4 Einsätzen festgestellt.

Wie will denn das BMVg hier argumentieren ?

Fängt man dann etwa auch noch an die Schädigungsfolgen in der Schwere zu gewichten ?

Obwohl dies beim GdS ja z.B. nicht geht, da diesen immer den Gesamtschaden darstellt.

Es gibt nuneinmal immer spezielle Einzelfälle die der Gesetzgeber nicht "auf dem Schirm hatte".

Und hier würde ich mir wünschen, dass die zuständigen Beamten in BMVg und Bundeswehrverwaltung für die Betroffenen entscheiden... und nicht gegen sie.

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 am: 17. Januar 2025, 15:00:17 
Begonnen von Mr.ET10 - Letzter Beitrag von Holst, Manfred
Hallo,
Ich war 1974 und 1975 in der Bergischen Kaserne stationiert. Sowohl 2/820 wie auch im Stab/ 820.
Gibt es da noch wen?????

Meine „ja“
Sollten uns kennen, habe zur gleichen Zeit und Zug gedient. Komme aus Duisburg.
R.Engel
Hallo,
Ich war 1974 und 1975 in der Bergischen Kaserne stationiert. Sowohl 2/820 wie auch im Stab/ 820.
Gibt es da noch wen?????

R.Engel

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 am: 17. Januar 2025, 12:49:51 
Begonnen von Fragestellender - Letzter Beitrag von F_K
Ergänzung:

Auch im "Zivilem" ist aus Gründen des Arbeitsschutzes das "alleine" Arbeiten an sehr strenge Auflagen gebunden - einfach weil dann, ohne "Aufsicht" ein einfacher, medizinischer Notfall oder ein kleiner (Sport-) Arbeitsunfall schnell zu schlimmen Folgen führen kann, eben weil ggf. keine Alarmierung von Rettungskräften durch den Verunglückten möglich ist.

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 am: 17. Januar 2025, 12:40:45 
Begonnen von Fragestellender - Letzter Beitrag von slider
Auf keinen Fall da selbstständig Entscheidungen treffen. Zu meiner Zeit gab es mal einen riesen Aufstand was Sport (innerhalb der Dienstzeit) aber außerhalb der Kaserne (ohne Aufsicht) betrifft. Wir hatten damals die Regelung, dass z.B. ohne Aufsicht außerhalb der Kaserne Joggen ok ist, WENN dies beim Vorgesetzten mit Streckenverlauf angemeldet wurde (man will halt einfach wissen, wo die Leute sind). Wie es dann halt so ist, wurde aus einer Regelung Gewohnheit und immer mehr Leute haben es einfach nicht mehr vorher angemeldet. Bis wir dann 1x einen Kameraden hatten, der mit kaputtem Fuß irgendwo alleine im Wald lag/kroch, dies aber Keiner wusste, weil er halt einfach nach der Sportzeit unbekannt abwesend war.

Die Gefahr besteht jetzt im öffentlichen Gym weniger aber aus solchen Geschichten resultieren eben Regelungen, die man erstmal erfragen sollte.

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 am: 17. Januar 2025, 10:50:53 
Begonnen von ARMY STRONG - Letzter Beitrag von F_K
Rein faktisch werden FWDL so eingekleidet, dass es der GA Ausbildungseinheit entspricht - also kommt ein "gewürfelter" Haufen beim HSch für die SGA an.

Wie eingekleidet wird, wenn HSch selber GA durchführt, wird man sehen ..

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 am: 17. Januar 2025, 10:19:38 
Begonnen von ARMY STRONG - Letzter Beitrag von PzPiKp360
Es ist bekannt, daß darüber nachgedacht wird, und die bisher schon bekannten Entwürfe für Barettabzeichen etc. geistern weiterhin durch die Besprechungsrunden. Fix ist aber noch nichts.

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 am: 17. Januar 2025, 09:22:41 
Begonnen von schlammtreiber - Letzter Beitrag von F_K
@ FU:

Die Begründung des Urteiles enthält auch Klarstellungen zum (Waffen-) Einsatz der DEU SK im INLAND, und deren gesetzliche Beschränkung.

Im Geltungsbereich des UZGBw ist Abwehr von Angriffen gegen die BW mit HANDwaffen immer möglich.

Jegliche "Handlung" des Staates bzw. seiner Organe bedarf einer gesetzlichen Grundlage - und der Waffeneinsatz der Bundeswehr im Innern ist per Grundgesetz aus guten Gründen ganz erheblich eingeschränkt (bis auf die Ausnahme UZGBw - die aber eben "Polizeirecht" der BW für BW Aufgaben darstellt - und nicht den Einsatz von "Kriegswaffen" im Innern regelt.
Ja, ein vollautomatisches Sturmgewehr ist eine Kriegswaffe, aber in diesem Zusammenhang noch eine "Polizeiwaffe").

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 am: 17. Januar 2025, 09:08:12 
Begonnen von ARMY STRONG - Letzter Beitrag von LoggiSU
Was mich interessieren würde: da die HSchKräfte ja jetzt dem Heer unterstellt werden, wird es dann auch ein einheitliches Erscheinungsbild geben (HUT, Truppengattung, Litzen, Barett, Barettabzeichen,...)?
Weiß da jemand was konkretes:

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 am: 17. Januar 2025, 08:51:57 
Begonnen von schlammtreiber - Letzter Beitrag von FoxtrotUniform
Ergänzung:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2006/02/rs20060215_1bvr035705.html
Dabei geht es doch um an Bord befindliche Tatunbeteiligte - also keine Drohnen.

Meines Erachtens ist die Regelung hier für small oder open/specific UAS relevant. Andernfalls wird bei schweren Systemen tatsächlich der Eurofighter zur Begrüßung kommen.

Ebenso bin ich der Auffassung, dass auch heute im Geltungsbereich des UZGBw (und zur Erweiterung dieses Geltungsbereichs bedarf es einer gesetzlichen Grundlage) der Schusswaffengebrauch gegen Drohnen zulässig ist (Straftaten gegen die Bundeswehr abwehren).

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