Autor: KillBurn93
« am: 04. März 2018, 08:46:19 »Die Feststellung der dauerhaften BDU ist schon erfolgt, jetzt geht es für mich nur noch um die weitere sinnvolle Verwendung des Kameradens für die nächsten Jahre.
Ob er in Kronshagen war müsste ich in der Akte prüfen.
Ob er in Kronshagen war müsste ich in der Akte prüfen.