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Zusammenfassung

Autor: A-Bomb
« am: 23. September 2017, 19:10:41 »

Ich glaube bei der Polizei sind die gesundheitlichen Kriterien um einiges höher angesiedelt als bei der Bundeswehr. Geht ja immerhin um den Status Beamter auf Lebenszeit, der recht bald erreicht wird.
Autor: Schnolle
« am: 23. September 2017, 09:56:08 »

Nicht tauglich für Polizei, aber für die Streitkräfte soll's klar gehen?! Merken Sie selbst, ne?!

War bei mir auch so wegen Rot Grün Schwäche. Keine PolVollzDstTauglichkeit aber Feldjäger ginge.
Autor: ulli76
« am: 22. September 2017, 16:45:56 »

Ja, das war schon immer ein Ausschlussgrund. Es gibt aber viele Bewerber, die irgendwann in der Kindheit ein allerg. Asthma diagnostiziert bekommen haben, es sich dabei aber entweder um eine Fehldiagnose gehandelt hat oder die Problematik hat sich ausgewachsen.
Typischerweise benötigen diese Bewerber keine Dauermedikation und das Notfallspray wird seit Jahren nicht gebraucht.

Das kann man aber durchaus genauer untersuchen, indem man beim Lungenfacharzt neben der normalen Testung eine Provokationstestung durchführt. Dabei kann man sehen, ob die Bronchien stärker auf Reize reagieren als bei Gesunden.
Ist dieser Test unauffällig, ist eine Einstellung durchaus möglich. Sowohl bei der Polizei als auch beim Bund.

Ein Asthma kann man aber normalerweise recht gut von einer COPD unterscheiden, von demher ist das Ganze schon merkwürdig.
Autor: wolverine
« am: 22. September 2017, 10:44:16 »

Allergisches Asthma,
Das war doch früher auch schon alleine ein Ausschlussgrund, oder? ???
Autor: ulli76
« am: 22. September 2017, 08:43:51 »

Das ist prinzipiell möglich, da die Tauglichkeitskriterien unterschiedlich sind und die Polizei keine Abstufung der Tauglichkeit kennt.
Autor: BSG1966
« am: 22. September 2017, 08:30:03 »

Nicht tauglich für Polizei, aber für die Streitkräfte soll's klar gehen?! Merken Sie selbst, ne?!
Autor: ulli76
« am: 21. September 2017, 21:12:16 »

Deine Darstellung ist in sich nicht schlüssig.
Der Polizeiarzt wird die Diagnose nicht Kraft eigener Wassersuppe gestellt, sondern sich auf einen fachärztlichen Befund gestützt haben.
Und der wird seinen Befund auch nicht ausgependelt haben.

Und nein, mit beiden Krankheitsbildern bist du nicht tauglich.
Autor: Peter Lang
« am: 21. September 2017, 21:00:09 »

Guten Abend zusammen.
Durch den Polizeiärztlichen Arzt wurde nur anhand meiner eingesendeten Lungenfunktionswerte angeblich COPD, sprich eine Obstruktive Lungenerkrankung (mit unklarer Prognose) festgestellt.
Dadurch wurde ich für Polizeidienstuntauglich bestimmt. Habe ich trotzdem eine Chance bei der Bundeswehr im guten Bereich, also T1 oder T2 gemustert zu werden? Laut Lungenfachärzten handelt es sich nur um Allergisches Asthma, und da ich keine Allergischen Beschwerden habe sind meine Atembeschwerden auch nicht vorhanden. Ich weiss das man eigentlich direkt bei der Bundeswehr nachfragen sollte, aber evtl. hat schon einmal jemand damit seine Erfahrung gemacht.

Mit freundlichen Grüßen

Peter  ;)
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