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Zusammenfassung

Autor: Marinesoldat
« am: 26. September 2012, 08:53:12 »

ja also meine fahrkarte kostet rund 160 €, für einen weg. wenn ich fliegen würde, wäre ich schneller als 10,5 stunden und hätte auch noch gespart..bzw. die bundeswehr die mir ja die heimfahrten bezahlt !
aber ich denke da wird man mir in der kaserne näheres sagen können !

und danke für die antworten :D
Autor: KlausP
« am: 20. September 2012, 20:17:38 »

Die haben meinem Wissen nach nur den Annteil erstattet bekommen, den sie mit einer Bahnfahrt erhalten hätten..

...

Richtig, es sei denn, sie hätten einen Billigflug gebucht und die Kosten dafür sind niedriger als die der Bahn. Dafür macht ja der ReFü bei jeder Fahrkostenerstattung einen Kostenvergleich.
Autor: A-M-F
« am: 20. September 2012, 19:59:05 »

Die haben meinem Wissen nach nur den Annteil erstattet bekommen, den sie mit einer Bahnfahrt erhalten hätten..

Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk 2
Autor: InstUffzSEAKlima
« am: 20. September 2012, 19:54:44 »

Mir sind auch Lehrgänger aus dem Süddeutschen bekannt, die für Lehrgänge in an der TSH/FSHT in AC einen Flug bis CGN nahmen und dann eine MFG bis AC nutzten. Es muss schneller und / oder preiswerter gewesen sein als die DB oder das Auto.
Autor: A-M-F
« am: 20. September 2012, 19:37:20 »

Also ich hab auf Lehrgänge schon Leute gehabt, welche aus dem hohen Norden kamen und das Flugticket für die Reisebeihilfe einreichen konnten...

Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk 2
Autor: BulleMölders
« am: 20. September 2012, 17:29:18 »

Verbieten kann dir das keiner.
Erstattet bekommst du aber nichts.
Als FWDL hast du ja freie Bahnfahrt zwischen Dienst- und Heimatort und als SaZ ist die Fahrt deine "Privatsache".

Gesendet von meinem Nexus 7 mit Tapatalk 2
Autor: Marinesoldat
« am: 20. September 2012, 16:40:57 »

hey, kann mir jemand sagen ob ich auch mit dem flugzeug fliegen kann anstatt mit der bahn zu fahren !?
ich komme aus dem süd- westen von DE !!
und bekomme ich einen anteil ersetzt von der bw ?

Danke im voraus :)
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