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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Andre Ries am 20. November 2017, 11:50:47
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Hallo an Alle
Bin Soldat und habe am Anfang des Jahres eine 6 wöchige psychosomatische Kur gemacht.
Und bekam heute den Anruf dass ich für die Ärztlich angeordnete Kur 340,85 € bezahlen soll.
Bin voll baff
Jetzt zu meiner frage.
Ist dass überhaupt rechtens dass ich das Verpflegungsgeld bezahlen muss?
Wenn ja bekomme ich nicht während des Kuraufenthaltes Trennungsgeld?
Und gibt es nicht eine Verjährungsfrist bei Forderungen der Bundeswehr?
Mit freundlichen Grüßen
A.Ries
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Das mit dem Verpflegungsgeld ist richtig. Bei stationärer Behandlung z.B. in einem BWK und bei Kuraufenthalt erfolgt die Bereitstellung der Gemeinschaftsverpflegung gegen Bezahlung. Wenn Sie in einer zivilen Einrichtung behandelt werden wird Ihnen aber auch nicht der dortige Verpflegungsaufwand in Rechnung gestellt, der durchaus höher ist, sondern der BW-Verpflegungssatz.
Warum sollten Sie Trennungsgeld bekommen? Waren Sie zur Kur kommandiert, so richtig mit Kommandierungsverfuegung? Kann ich mir nicht vorstellen.
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Für die bei voll- und teilstationärer Krankenhausbehandlung, Unterbringung in
einem Pflegeheim sowie bei einer Kur bereitgestellte Verpflegung ist das Verpflegungsgeld
zu entrichten1.
Dies gilt nicht
1. bei einer Gesundheitsstörung im Sinne der Nr. 202 Satz 2 und 3,
2. einem Aufenthalt von Soldatinnen oder Soldaten in einem Pflegeheim, wenn Aufwendungen
für Verpflegung weder ganz noch anteilig übernommen werden,
3. voll- und teilstationärem Aufenthalt von Soldatinnen oder Soldaten in einem Krankenhaus
als Organspenderin oder Organspender.
Also: Solange die Kur nicht wegen einer WDB stattfand, ist Verpflegungsgeld zu zahlen.
Und: Nein. Trennungsgeld bekommen Sie keins. Denn eine stationäre Heilbehandlung ist keine Personalmaßnahme, klar oder?
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Die Verwaltungsvorschrift zur Gemeinschaftsverpflegung kann man hier nachlesen:
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_15122015_481000.htm (http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_15122015_481000.htm)
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ok verstehe!
Danke erstmal für die schnelle Info.
Ich finde dass halt voll komisch für meine Präventiv Kur 2016 musste ich nichts bezahlen.
Dachte halt dass wenn man In die Kur geschickt wird alles in der Truppenärztlichen Versorgung in begriffen ist. Oder zumindestens darüber informiert wird dass danach eine Rechnung kommt.
Aber wie sieht dass denn aus die Rechnung kommt jetzt nach über ein halben Jahr.
Also Kur ende ist 12.04.17 und Rechungsinfo 20.11.17 gibt's da nicht ne Verjährung oder so.
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Nein. Ist ja nichtmal ein Jahr rum^^
Die Kosten sind zu tragen. Solche Forderungen bestehen sogar über das Ende der Dienstzeit hinaus ;)
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Und warum musste ich dann für meine Präventiv Kur 2016 nichts bezahlen.
Auch in meiner TE musste für Präventiv Kuren keine etwas bezahlen.
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... Ich finde dass halt voll komisch für meine Präventiv Kur 2016 musste ich nichts bezahlen...
Vielleicht war dies ja nicht „rechtens“, wie Sie so schön schreiben. Dann sollten Sie natürlich hoffen, das der zuständige Bearbeiter hier nicht mitliest. Ihren Klarnamen haben Sie ja schon mal bekannt gegeben.
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Ok
Also steht mir nur die Reisekosten in sinne der Truppenärztlichen Bescheinigung zu.
Sprich HIN und RÜCK Fahrt.
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Soldaten, die sich in einer zivilen Kureinrichtung befinden, sind für die Dauer des Aufenthaltes verpflegungsgeldpflichtig.
Diese Kosten sind an BwDLZ abzuführen (Quelle: VMBl 2007 S.58 §17). (Betrifft auch Präventivkuren.)
Und um das mal klarzustellen: Ein Fehler bei der Abrechnung des Verpflegungsgeldes kann nicht bedingen, dass man nie wieder welches zahlen muss. Manche Kliniken weisen das z.B. in der Rechnung nicht separat aus, weshalb dem BAPers die Abrechnungsgrundlage für den Einzug des Geldes über das BWDLZ fehlt.
Also: Nur, weil Sie einmal davon gekommen sind, haben Sie kein Anrecht darauf, dass insgesamt immer davon abgesehen wird, es in Rechnung zu stellen.
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Soweit verstanden.
Also steht mir nur die Reisekosten in sinne der Truppenärztlichen Bescheinigung zu.
Sprich HIN und RÜCK Fahrt.
oder kann man da noch mehr beantragen.
Weil 340 Euro auf einmal voll viel ist.
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Nur dazu weiß nicht ob dass eine Rolle Spielt bin eigentlich TG Empfänger nach § 6. Und Verheiratet.
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Kein TG. Nur Reisekosten hin/rück. Beim BWDLZ nach Erhalt der Rechnung Teilzahlung beantragen. Geht bis 5 Euro pro Monat ;)
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Nein, das spielt keine Rolle, weil Sie während eines Kuraufenthaltes zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung verpflichtet sind. Steht doch alles in der Verwaltungsvorschrift. Vielleicht sollten Sie einfach mal nachlesen, was andere User hier so schreiben oder verlinken.
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Vielen dank für die nette Hilfe
der Tipp mit der Teilzahlung werde ich wahrscheinlich in Anspruch nehmen.
und den Link habe ich natürlich gesehen und gelesen werde aber immer aus diesen Beamten deutsch nicht ganz schlau.
deswegen auch die ganze Fragerei.
Mit freundlichen Grüß
Andre
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Hier können Sie auch nachlesen ... A-1455/4 , Kapitel 17
Plus im Anhang ... unter Hinweise
Das Verfahren der Abrechnung findet sich dann in o.g. Kapitel 17
Und ... Forderungen verjähren frühestens nach 3 Jahren.