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Zusammenfassung

Autor: Victoriawesche
« am: 31. Oktober 2018, 16:45:25 »

Ja die Wohnung ist anerkannt deswegen meine Frage ob ich es voll oder anteilig bekomme
Autor: Ralf
« am: 31. Oktober 2018, 16:30:02 »

Sicher, dass du überhaupt TG bekommst? Eigene anerkannte Wohnung bzw. verheiratet?
Autor: Victoriawesche
« am: 31. Oktober 2018, 16:27:53 »

Hallo Kameraden ich hab mal eine Frage ich fang bald bei der Bundeswehr an. Hab noch keinen Führerschein , fahr aber jeden tag mit einem Kameraden nachhause. Bekomme ich trotzdem das Trennungsgeld oder nur  anteilig weil ich Beifahrer bin ?
Autor: Angemon84
« am: 02. Oktober 2018, 09:16:13 »

Reisekostenrechnung Bw-2012/A-2211/11

Telefonnr TM Kiel: 90-7400-6728
Autor: JarheadNorm
« am: 02. Oktober 2018, 08:06:11 »

Vielen Dank, dann hab ich was gelernt.

Gibt's noch Infos zu meinen anderen Fragen? Bzw hat jemand das richtige Formular für die Reisekosten als PDF?

MkG
Autor: LwPersFw
« am: 01. Oktober 2018, 22:57:49 »

Trennungsgeld nach §3 bei auswärtigem Verbleiben gibt es auch ohne anerkannte Wohnung.

Ok... dachte bisher, dass scheidet wegen § 1 Abs. 3 TGV aus. Aber dann habe ich wieder was dazu gelernt.  :)

Die Lösung liegt nicht in der TGV, sondern dem BUKG.

Bei Kommandierungen bis 3 Monaten ist auch Ledigen ohne berücksichtigungsfähigen Hausstand die UKV nicht zuzusagen.

Auf Grund dieser Nicht-Zusage wird dann TG gewährt.

Sobald der Zeitraum von 3 Monaten für diesen Personenkreis überschritten wird, muss die UKV zugesagt werden...

Folge: Kein TG
Autor: TomTom2017
« am: 01. Oktober 2018, 21:24:48 »

Trennungsgeld nach §3 bei auswärtigem Verbleiben gibt es auch ohne anerkannte Wohnung.

Ok... dachte bisher, dass scheidet wegen § 1 Abs. 3 TGV aus. Aber dann habe ich wieder was dazu gelernt.  :)
Autor: JarheadNorm
« am: 01. Oktober 2018, 20:04:08 »

Hallo zusammen,

seit Juli war ich insgesamt 3 Mal von meiner Stammeinheit (aktuell UniBwM) wegkommandiert. Der erste Zeitraum 02.07.2018-03.08.2018, der zweite 20.08.2018-07.09.2018, der dritte 10.09.2018-28.09.2018. Es handelt sich jeweils um verschiedene Lehrgänge.
Ich bin ledig, 28, keine anerkannte Wohnung.

Jetzt gibt es für mich einige Unklarheiten was den Trennungsgeldantrag/Reiseauslagen angeht. Muss ich für den ersten Zeitraum zwei TG-Anträge ausfüllen, da er sich über 2 Monate erstreckt?
Ja, du trägst dann im ersten Antrag Zeitraum 2.7. bis 31.7. und im zweiten Antrag 1.8. bis 3.8. ein

In der Kaserne, in der ich untergebracht war, gab es zwar eine Truppenküche, jedoch war ich bei einem zivilen Unternehmen beschäftigt und konnte dementsrechend nicht die Gemeinschaftsverpflegung in Anspruch nehmen. Dann war ich Selbstverpfleger?

Mein ReFü sagte mir, ich bekomme für jeden Zeitraum die Hin- und die Rückreise erstattet. Ist dafür das Formular "Reiseauslagenrechnung" das richtige?
Nein, das heisst glaube "Antrag für Reisekosten". Ich suche morgen die exakte Bezeichnung mit entsprechender Formularnummer raus  ;)

Wie sieht es mit Reisebeihilfe aus? Für den ersten Zeitraum müsste ich doch auch eine Heimfahrt zwischendrin bezahlt bekommen?
Reisebeihilfe erhälst du m.E. für die Lehrgänge unter einen Monat nicht. Tip: Wende dich doch bitte mal an das Travelmanagement Kiel  90-7400-5664 bzw. 5628 (meine Bearbeiterin) Die geben gerne kompetente Auskunft

Vielen Dank für Eure Hilfe hierbei.. Mein eigentlicher ReFü wird aktuell vertreten, leider bekommt man dort keine vernünftige Hilfestellung.


MkG

Jarhead

Danke!

TG ohne anerkannte Wohnung?

Trennungsgeld nach §3 bei auswärtigem Verbleiben gibt es auch ohne anerkannte Wohnung.
Autor: TomTom2017
« am: 01. Oktober 2018, 18:41:40 »

TG ohne anerkannte Wohnung?
Autor: Angemon84
« am: 01. Oktober 2018, 18:39:49 »

Hallo zusammen,

seit Juli war ich insgesamt 3 Mal von meiner Stammeinheit (aktuell UniBwM) wegkommandiert. Der erste Zeitraum 02.07.2018-03.08.2018, der zweite 20.08.2018-07.09.2018, der dritte 10.09.2018-28.09.2018. Es handelt sich jeweils um verschiedene Lehrgänge.
Ich bin ledig, 28, keine anerkannte Wohnung.

Jetzt gibt es für mich einige Unklarheiten was den Trennungsgeldantrag/Reiseauslagen angeht. Muss ich für den ersten Zeitraum zwei TG-Anträge ausfüllen, da er sich über 2 Monate erstreckt?
Ja, du trägst dann im ersten Antrag Zeitraum 2.7. bis 31.7. und im zweiten Antrag 1.8. bis 3.8. ein

In der Kaserne, in der ich untergebracht war, gab es zwar eine Truppenküche, jedoch war ich bei einem zivilen Unternehmen beschäftigt und konnte dementsrechend nicht die Gemeinschaftsverpflegung in Anspruch nehmen. Dann war ich Selbstverpfleger?

Mein ReFü sagte mir, ich bekomme für jeden Zeitraum die Hin- und die Rückreise erstattet. Ist dafür das Formular "Reiseauslagenrechnung" das richtige?
Nein, das heisst glaube "Antrag für Reisekosten". Ich suche morgen die exakte Bezeichnung mit entsprechender Formularnummer raus  ;)

Wie sieht es mit Reisebeihilfe aus? Für den ersten Zeitraum müsste ich doch auch eine Heimfahrt zwischendrin bezahlt bekommen?
Reisebeihilfe erhälst du m.E. für die Lehrgänge unter einen Monat nicht. Tip: Wende dich doch bitte mal an das Travelmanagement Kiel  90-7400-5664 bzw. 5628 (meine Bearbeiterin) Die geben gerne kompetente Auskunft

Vielen Dank für Eure Hilfe hierbei.. Mein eigentlicher ReFü wird aktuell vertreten, leider bekommt man dort keine vernünftige Hilfestellung.


MkG

Jarhead
Autor: JarheadNorm
« am: 01. Oktober 2018, 17:24:47 »

Hallo zusammen,

seit Juli war ich insgesamt 3 Mal von meiner Stammeinheit (aktuell UniBwM) wegkommandiert. Der erste Zeitraum 02.07.2018-03.08.2018, der zweite 20.08.2018-07.09.2018, der dritte 10.09.2018-28.09.2018. Es handelt sich jeweils um verschiedene Lehrgänge.
Ich bin ledig, 28, keine anerkannte Wohnung.

Jetzt gibt es für mich einige Unklarheiten was den Trennungsgeldantrag/Reiseauslagen angeht. Muss ich für den ersten Zeitraum zwei TG-Anträge ausfüllen, da er sich über 2 Monate erstreckt?

In der Kaserne, in der ich untergebracht war, gab es zwar eine Truppenküche, jedoch war ich bei einem zivilen Unternehmen beschäftigt und konnte dementsrechend nicht die Gemeinschaftsverpflegung in Anspruch nehmen. Dann war ich Selbstverpfleger?

Mein ReFü sagte mir, ich bekomme für jeden Zeitraum die Hin- und die Rückreise erstattet. Ist dafür das Formular "Reiseauslagenrechnung" das richtige?

Wie sieht es mit Reisebeihilfe aus? Für den ersten Zeitraum müsste ich doch auch eine Heimfahrt zwischendrin bezahlt bekommen?


Vielen Dank für Eure Hilfe hierbei.. Mein eigentlicher ReFü wird aktuell vertreten, leider bekommt man dort keine vernünftige Hilfestellung.

MkG

Jarhead
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