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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: ErichR am 03. September 2018, 18:54:14

Titel: Sicherheitsüberprüfung Ü1: Wer muss diese alles unterschreiben?
Beitrag von: ErichR am 03. September 2018, 18:54:14
Guten Tag zusammen,

ich habe ein kleines Hindernis, wo ich jedoch hoffe, dass ich dieses hier lösen kann.

Es geht um folgendes:

Bei der Sicherheitserklärung der einfachen Sicherheitsüberprüfung (Ü1) sind ja auf der letzten Seite die Felder für Ort, Datum und Unterschrift.
Beim ersten Abteil bestätige ich ja, das meine Angaben korrekt sind. Desweiteren gehe ich davon aus, dass meine Freundin/Lebenspartnerin im nächsten unterschreibt. Nur wo unterschreibt mein Vater? Es steht ja überall Lebenspartner, Gefährtin ..... Erfolgt seine Unterschrift dann bei "Ergänzung der Angaben im Abstand von fünf Jahren bzw. auf besondere Anforderung" ?

Ich habe das besagte Blatt mit dem Unterschrift-Problem als Datei angehängt.

Kann mir hier einer helfen?

Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung Ü1: Wer muss diese alles unterschreiben?
Beitrag von: F_K am 03. September 2018, 19:00:33
Die Eltern unterschreiben nicht.
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung Ü1: Wer muss diese alles unterschreiben?
Beitrag von: ErichR am 03. September 2018, 19:02:47
Die Eltern unterschreiben nicht.

Auch nicht, wenn ich mit diesen in einem Haushalt wohne?
Die Angaben musste ich ja machen.
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung Ü1: Wer muss diese alles unterschreiben?
Beitrag von: KlausP am 03. September 2018, 19:09:40
Steht dazu nichts im Erläuterungsblatt?
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung Ü1: Wer muss diese alles unterschreiben?
Beitrag von: ErichR am 03. September 2018, 19:15:09
Steht dazu nichts im Erläuterungsblatt?

Das habe ich nun schon 2x durchgelesen. Leider nein. Auch im Netz hab ich hierzu nichts gefunden.
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung Ü1: Wer muss diese alles unterschreiben?
Beitrag von: ulli76 am 03. September 2018, 19:20:46
Hm- wenn du deren Daten angegeben hast, müssen die dem ja zustimmen. Und das würde auf das 2. Feld unter deiner Unterschrift passen. Wenn vorne nichts steht und du es anders nicht zuordnen kannst, dann schreibst da halt "Eltern" hin und lässt die da unterschreiben.
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung Ü1: Wer muss diese alles unterschreiben?
Beitrag von: Kestrel am 03. September 2018, 19:50:19
Die Angaben der Eltern dienen nur der Identitätsprüfung der betroffenen Person; sie selber werden aber nicht überprüft. Ihre Unterschrift ist deshalb ebensowenig erforderlich wie die der Referenzpersonen (nur bei Ü3).

Grundsätzlich gilt: Wer hat zur Abgabe der Sicherheitserklärung aufgefordert? Im Zweifelsfall ist genau das die Person, die man bei - bei welchen Fragen auch immer zur Sicherheitserklärung - fragen sollte...
Und falls das nur ein schlecht oder wenig ausgebildeter Gehilfe des Sicherheitsbeauftragten ist, der einem nicht  wirklich weiterhelfen kann, dann sollte man nach dem eigentlichen Sicherheitsbeauftragten fragen.
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung Ü1: Wer muss diese alles unterschreiben?
Beitrag von: Tommie am 04. September 2018, 07:37:16
Macht es doch nicht komplizierter als es ist: Sie unterschreiben bei Punkt 11 und dort bei der ersten Unterschriftszeile! BASTA! Das war´s dann auch schon ... und ab dafür mit dem Antrag!
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung Ü1: Wer muss diese alles unterschreiben?
Beitrag von: Cormik am 04. September 2018, 14:00:06
Ich  habe meine Sicherheitserklärung nicht mitgebracht sondern hingeschickt. Nach der Bewerbungsprozedur, musste ich noch mit einem Mitarbeiter 1-2 Fehler korrigieren. Ich glaube es ist nicht so schlimm, wenn man da einen kleinen Fehler macht.
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung Ü1: Wer muss diese alles unterschreiben?
Beitrag von: GefechtsfeldtouristS2F am 14. Oktober 2018, 09:02:34
Bei einer Ü1 unterschreibt nur der zu Überprüfende. Ich gebe sonst dazu eine Einweisung und schicke die Version zum Ausfüllen an den TE. Die meisten welche die Ü1 brauchen haben keinen PC. Dann schicken Sie diese an mich zurück. Ich prüfe und hole mir dann die Kameraden zur Unterschrift. Dann geht es direkt zum MAD. Ausnahme Minderjährige.