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Zusammenfassung

Autor: Gast7690
« am: 08. November 2018, 00:18:39 »

Ob du für eine Stelle geeignet bist prüft der Arbeitgeber (hoffentlich) immer vorher, egal ob Beamter oder Angestellter.
Wenn du verbeamtet bist, hast du eigentlich keine Nachteile zu erwarten. Wenn ein neuer Dienstherr dich übernehmen möchte, gehört es eigentlich zum guten Ton innerhalb der Behörden dich zu versetzen. Das heißt du nimmst deine Erfahrungs- und Gehaltsstufen einfach mit ohne jemals das Risiko zu haben arbeitslos zu sein. Der Bund zäahlt allerdings oftmals besser als Länder und Kommunen.

Im Vergleich dazu musst du als Angestellter deine Stelle erstmal kündigen um den Arbeitgeber zu wechseln und hast beim neuen Arbeitgeber auch wieder Probezeit und ggf.  eine andere (schlechtere) Erfahrungsstufe.

Außerdem ist das Einkommen als Beamter im allgemeinen besser, insb wenn Familienzuschläge hinzukommen.

P.S. Bei Polizisten und der Feuerwehr gab es da wohl zuletzt ein paar Probleme mit Versetzungswünschen, im Verwaltungsdienst habe ich das noch nicht gehört.
Autor: Paulvandyk
« am: 26. Oktober 2018, 16:23:53 »

Hallo zusammen,

ich habe die Möglichkeit einer Direkteinstellung in den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst. Als Familienvater ist mir durchaus auch eine langfristige regionale Stelle wichtig.

Habt ihr Erfahrung ob ein Dienstherrenwechsel nach einer Direkteinstellung möglich ist (Land, Bund, Kommune). Also nicht sofort sondern nach ein paar Jahren. Salopp gesagt: der ist verbeamtet im mittleren Dienst, den nehmen wir oder schaut der neue Dienstherr wieder ob es eine Ausbildung zum Verwaltungswirt/-fachangesstellten etc. gibt.

Danke vorab für eure Erfahrung/Einschätzung.

Paul
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