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Zusammenfassung

Autor: LwPersFw
« am: 22. April 2020, 13:03:51 »

Fragen zum Unterhaltssicherungsgesetz (USG) für RDL bitte nur noch im Themenbereich "Reserve" im entsprechenden Top-Thema stellen:

"Der neue Leistungskatalog (nur) für RDL ab 2020 // Das USG für RDL"


https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,67731.0.html



Hier bitte nur noch Fragen und Erfahrungen von FWDL zum Wehrsoldgesetz




Alles Wesentliche zum Thema FWDL und Wehrsoldgesetz findet sich ab sofort in der

A-1457/6 Wehrsoldrechtliche Leistungen für den freiwilligen Wehrdienst



Und grundsätzlich im Wehrsoldgesetz  ( i.d.F.v.  01.01.2020 )

http://www.gesetze-im-internet.de/wsg_2020/BJNR115800019.html

Autor: LwPersFw
« am: 10. Februar 2020, 08:13:33 »

Fragen zum Unterhaltssicherungsgesetz (USG) für RDL bitte nur noch im Themenbereich "Reserve" im entsprechenden Top-Thema stellen:

"Der neue Leistungskatalog (nur) für RDL ab 2020 // Das USG für RDL"

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,67731.0.html



Hier bitte nur noch Fragen und Erfahrungen von FWDL zum Wehrsoldgesetz
Autor: LwPersFw
« am: 09. November 2019, 09:55:28 »

Für FWDL ... im Anhang Hinweise des BAPersBw zur Vergütung ab 01.01.2020
Autor: LwPersFw
« am: 10. Oktober 2019, 15:06:16 »

Bitte nochmals beachten:

Das Wehrsoldgesetz - WSG (neu) --- gilt ab 01.01.2020 nur noch für die FWDL  [Für FWDL, die vor dem 01.01.2020 ihren Dienst angetreten haben/antreten ... gelten die Übergangsregelungen im § 18 WSG (neu)]

Das Unterhaltssicherungsgesetz - USG (neu)  --- gilt ab dem 01.01.2020 nur noch für die RDL


https://www.bundeswehr.de/de/betreuung-fuersorge/besoldung-versorgung-soldaten/unterhaltssicherung
Autor: F_K
« am: 25. September 2019, 19:42:51 »

Der arme Hptm lernt dann, was eine Rechtsquelle ist und was nicht - und das man nicht jede Meldung "glauben" darf.

ISSO ...

Der ResVerband macht inzwischen viele gute Dinge - liegt aber manchmal leider noch "daneben" ..
Autor: Verteidiger
« am: 25. September 2019, 19:24:36 »

Die Änderung auf der Website des Reservistenverbandes ist mir auch aufgefallen... Auf diese Art und Weise ein absolutes No-Go!  >:(

Wo Menschen arbeiten passieren Fehler. Alles kein Problem. Was nicht sein darf, dass eine Falschmeldung heimlich geändert wird. Die armen Refüs, die ab 1.1 dem Hptm d.R erklären dürfen, warum er keine rote Karte erhält, obwohl er ja eine Mail vom Reservistenverband hat....
Autor: snitch
« am: 22. September 2019, 15:43:30 »

Die Änderung auf der Website des Reservistenverbandes ist mir auch aufgefallen... Auf diese Art und Weise ein absolutes No-Go!  >:(
Autor: Thomi35
« am: 22. September 2019, 14:44:19 »

Meine Rede. Daher schrieb ich:

Zu 1.: Meiner Meinung nach täuscht sich der Reservistenverband.

[...]

Autor: Verteidiger
« am: 22. September 2019, 07:09:58 »

Wenn ich das richtig sehe hat der Reservistenverband das still und heimlich in seiner Presseerklärung geändert.
Hieß das noch Anfang Juni:

Die Erhöhung der Prämie wird beibehalten, trotzdem erhalten Reservisten nun wieder unentgeltliche Truppenverpflegung bzw., an Dienstorten, an denen diese nicht gestellt werden kann, zusätzlich den entsprechenden Tagessatz ausgezahlt.

Neu ist jetzt eingefügt worden:

"in zwei Sonderfällen gemäß Artikel 22, Paragraph 23."

Damit ist das mit dem Verpflegungsgeld vom Tisch und der Reservistenverband hat sich einen richtigen Fehler erlaubt. Erst die Menschen heiß machen und dann heimlich eine Presseerklärung umschreiben. Einfach nur peinlich.
Bin mal gespannt ob es je eine richtig Stellung geben wird. So macht man sich keine Freunde
Autor: MMG-2.0
« am: 22. September 2019, 03:34:33 »

Verstehe die weiterführende Diskussion über das Verpflegungsgeld nicht, LwPersFw hat
doch klar den Gesetzestext von aus 2015 zitiert, incl. der Begründung im Gesetzestext. ^^

Autor: F_K
« am: 21. September 2019, 22:26:31 »

Nochmal:

Das Dienstgeld gibt es für RDL seid 2015 - der Personalfeldwebel war so nett meine Aussage aus der Praxis mit Termin und Begründung zu unterfüttern - das Ganze ist schon lange Gesetz.
Autor: Tommie
« am: 21. September 2019, 20:49:40 »

Dazu gibt es ja keine aussagekräftigen Quellen, ob und wann das kommt. Bin mal gespannt

Na ja, für mich ist der Text der Gesetzesvorlage eindeutig …

Die Verpflegung soll zukünftig Reservistendienst Leistenden nicht mehr unentgeltlich bereitgestellt werden. Dies hat sich in der Praxis, insbesondere an Wochenenden, als nicht durchführbar gezeigt. Die dadurch erzielten Einsparungen des Bundes wurden dem Wehrsold zugeschlagen, damit Reservistendienst Leistende ihre Verpflegung selbständig und auf eigene Kosten beschaffen können. Somit setzt sich die Reservistendienstleistungsprämie aus dem bisherigen Wehrsold zuzüglich des Verpflegungsgeldes zusammen."

Und damit ist die Aussage relativ einfach: Die Kosten für Verpflegung werden quasi in Form einer erhöhten Prämie ausbezahlt und damit kann der Reservist sich sein Essen selbst kaufen oder aber hungern! Und die Komödie mit der Befreiung von der Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung hat sich damit auch erledigt.
Autor: Verteidiger
« am: 21. September 2019, 20:11:15 »

Und ab wann genau gibt es wieder die unentgeltliche Truppenverpflegung für Reserveübende?

Dazu gibt es ja keine aussagekräftigen Quellen, ob und wann das kommt. Bin mal gespannt
Autor: LwPersFw
« am: 20. September 2019, 17:29:04 »

Vor einigen Jahren wurde der Wehrsold für Reservisten in Wehrübungen / jetzt RDL in ein Dienstgeld "umgewandelt", und dieses Dienstgeld wurde aus dem bestehenden Wehrsold und dem AUSGEZAHLTEN Verpflegungsgeld "zusammengesetzt".

Insoweit gab es ab diesem Zeitpunkt schon "noch" freie Verpflegung - indem man das Geld nutzte, an der Truppenverpflegung teilzunehmen.
(Es wurde der Aufwand mit der Auszahlung der nicht genommenen Mahlzeiten eingespart, man hatte damit quasi ein Wahlrecht).

Insoweit ist der "Wunsch" nach unentgeltlicher Verpflegung nicht zielführend - weil es das für RDL schon gibt (und immer gab).


Auszug aus

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie
zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften 2015


"Mit der Neufassung des Gesetzes sollen die finanziellen Leistungen für Reservistendienst Leistende, die bislang
im Wehrsoldgesetz geregelt sind, in diesem Gesetz geregelt werden. Die Reservistendienstleistungsprämie tritt
an die Stelle des jetzigen Wehrsolds nach § 2 des Wehrsoldgesetzes. Dabei wurde der Wehrsold der allgemeinen
Kostenentwicklung geringfügig angepasst.

Die Verpflegung soll zukünftig Reservistendienst Leistenden nicht mehr unentgeltlich bereitgestellt werden. Dies
hat sich in der Praxis, insbesondere an Wochenenden, als nicht durchführbar gezeigt. Die dadurch erzielten Ein-
sparungen des Bundes wurden dem Wehrsold zugeschlagen, damit Reservistendienst Leistende ihre Verpflegung
selbständig und auf eigene Kosten beschaffen können. Somit setzt sich die Reservistendienstleistungsprämie aus
dem bisherigen Wehrsold zuzüglich des Verpflegungsgeldes zusammen."
Autor: F_K
« am: 20. September 2019, 08:49:59 »

Vor einigen Jahren wurde der Wehrsold für Reservisten in Wehrübungen / jetzt RDL in ein Dienstgeld "umgewandelt", und dieses Dienstgeld wurde aus dem bestehenden Wehrsold und dem AUSGEZAHLTEN Verpflegungsgeld "zusammengesetzt".

Insoweit gab es ab diesem Zeitpunkt schon "noch" freie Verpflegung - indem man das Geld nutzte, an der Truppenverpflegung teilzunehmen.
(Es wurde der Aufwand mit der Auszahlung der nicht genommenen Mahlzeiten eingespart, man hatte damit quasi ein Wahlrecht).

Insoweit ist der "Wunsch" nach unentgeltlicher Verpflegung nicht zielführend - weil es das für RDL schon gibt (und immer gab).
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