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Autor: A400MBespaßer
« am: 03. November 2017, 07:26:21 »

Vielen Dank!

Meine Fragen wurden beantwortet  :)
Wenn mal alle PersFw so kompetent und bemüht wären.
Autor: LwPersFw
« am: 02. November 2017, 20:52:07 »

Meine Empfehlung...da oft sehr individuell zu beantworten...

Nehmen Sie mit der Sozialberatung Ausland des BAPersBw Kontakt auf:

Ansprechpartner Sozialberatung

Post: 00 49– (0)2241 – 15 – App
Bw 90 – 3471 – App

+ App 2494 Herr Schmitz (Sozialberater)
(eMail: VeitSchmitz@bundeswehr.org)
Zuständigkeitsbereich: Polen, USA

+ App 2303 Frau Serafin (Sozialberaterin)
(eMail: JoannaSerafin@bundeswehr.org)
Zuständigkeitsbereich: Belgien, Großbritannien, Niederlande, Norwegen

+ App 2844 Frau Wenzig (Sozialberaterin)
(eMail: KatharinaWenzig@bundeswehr.org)
Zuständigkeitsbereich: Frankreich, Griechenland, Italien, Portugal, Spanien, Türkei
Autor: A400MBespaßer
« am: 02. November 2017, 09:38:01 »

Hallo und guten Tag!
Ggf. hat hier ja jemand Informationen, oder sogar persönliche Erfahrungen mit einer Auslandsverwendung.
Gesetz dem Fall, dass man sich auf eine Stelle im innereuropäischen Ausland bewirbt, genommen wird und mit seiner Ehefrau umzieht:

Der Auslandszuschlag, bzw. die Auslandsdienstbezüge decken ja in der Regel einen großen Teil des Verdienstausfalles des Ehepartners mit ab.
Wie ist der Partner dann krankenversichert?? Muss eine private KV für die Dauer des Auslandsaufenthaltes abgeschlossen werden? Oder "darf" sie zum Truppenarzt?
Und kann man Beitrage zur gesetzlichen RV nachzahlen?!? Es werden ja keine Einkünfte erzielt, bzw. kein Gehalt gezahlt und demnach auch keine Sozialversicherungsbeiträge im Inland.

Bitte nur antworten, wenn man auch wirklich die Antworten kennt  :)
Ggf. gibt es ja sogar Quellen im Intranet / Internet.

Vielen Dank!
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