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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen


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Zusammenfassung

Autor: Andi
« am: 12. Oktober 2022, 16:04:02 »

-weil das Thema "Fotografieren" während meiner vier Jahre (1968-1972) Dienstzeit als SAZ bei den Marinefliegern sehr "liberal" gehandhabt wurde.

Ich kriege auch nicht immer einen Strafzettel, wenn ich falsch parke - vielen ist das sogar egal...

-weil die in diesem Thread aufgezeigten recht restrikive  Vorschriften zum Thema "Fotografieren bei der Bundeswehr" im Gegensatz zu den social Media Guidelines https://www.bundeswehr.de/de/social-media-guidelines-bundeswehr der Bundeswehr selbst zu stehen scheinen.

Wo ist da der Widerspruch? Zitat:

"Wie sieht es mit Fotos/Videos innerhalb militärischer Sicherheitsbereiche aus?
Hier gelten die einschlägigen Vorschriften und standortbezogenen Bestimmungen. Die Regelungen zum pauschalen Film- und Fotografierverbot innerhalb geschlossener militärischer Anlagen werden derzeit allerdings überarbeitet. Informieren Sie sich diesbezüglich regelmäßig bei Ihrem zuständigen Sicherheitsoffizier."

Ich wage angesichts der "Zeitenwende" allerdings die Mutmaßung, dass sich nicht viel im Sinne einer Liberalisierung ändern wird. Die Ukraine hat in den letzten Monaten übrigens durch professionelle Social-Media-Nutzung und Auswertung (und Gespräche mit russischen Soldaten unter Legende über Social-Media) sehr viele Zielinformationen für die eigene Artillerie und Luftwaffe generieren können, die dann entsprechend erfolgreich in Angriffen umgesetzt wurden.

Und spätestens seit der "Zeitenwende" muss auch klar sein, dass der §109g StGB Sicherheitsgefährdendes Abbilden kein Überbleibsel des kalten Krieges ist und im Zeitalter des massiven Digitalisierung und Sozialer-Medien um so schneller und einfacher tatbestandlich erfüllbar wird.

Gruß Andi
Autor: HeinzH.
« am: 12. Oktober 2022, 15:33:26 »

Moin moin,
da mein Sohn nach seinem Abi 2023 und vor einem Studium fünfzehn Monate FWD* absolvieren wird interessiert mich das Thema "Fotos machen erlaubt?" sehr. Ich habe diesen Thread komplett durchgelesen und bin aus zwei Gründen erstaunt...
-weil das Thema "Fotografieren" während meiner vier Jahre (1968-1972) Dienstzeit als SAZ bei den Marinefliegern sehr "liberal" gehandhabt wurde.
-weil die in diesem Thread aufgezeigten recht restrikive  Vorschriften zum Thema "Fotografieren bei der Bundeswehr" im Gegensatz zu den social Media Guidelines https://www.bundeswehr.de/de/social-media-guidelines-bundeswehr der Bundeswehr selbst zu stehen scheinen. Es wäre schön, wenn mich die "Wissenden" diesbezüglich aufklären würden  :)
Gruß aus Münster,
HeinzH.

*Wenn es klappt als Späher.
Autor: Merowig
« am: 10. Oktober 2017, 17:58:09 »

Geloeschte Daten lassen sich wiederherstellen, Wipen ist orgfaeltiger aber auch keine Garantie soweit ich mich erinnere.
Sicherste Methode bleibt die Zerstoerung des Mediums.



Zum Thema Armee und Fotos in Russland
https://www.welt.de/politik/ausland/article169493171/Warum-Moskau-Angst-vor-Selfies-hat.html
Autor: MMG-2.0
« am: 08. Oktober 2017, 15:17:18 »

Es ist doch völlig unnötig das Endgerät zu vernichten.

Lesen bildet: Die Zerstörung des Speichermediums ist vorgeschrieben!
Was anders hat keiner behauptet, aber mit ein bisschen Weitsicht könnte in absehbarer Zeit ein umdenken stattfinden.
Autor: Andi
« am: 08. Oktober 2017, 14:44:18 »

Nein, ich werde mich nicht laufend wiederholen, nur weil du offenbar das hier bisher geschriebene nicht begriffen hast oder zu faul bist in die Vorschrift zu schauen.
Autor: SDW
« am: 08. Oktober 2017, 12:46:28 »

Lesen bildet: Die Zerstörung des Speichermediums ist vorgeschrieben!

Ich bemühe nochmal das Zitat von FU, mit eigener Unterstreichung:
§ 28 Vernichtung von VS

(5) VS auf Datenträgern sind mittels vom BSI dafür zugelassener Produkte zu löschen. Sofern keine
zugelassenen Produkte verfügbar sind, können bis zu deren Bereitstellung handelsübliche, für den Zweck der
sicheren Löschung entwickelte Produkte verwendet werden. Ist die sichere Löschung elektronisch nicht möglich

(z.B. wegen Defekts), so sind die Datenträger physikalisch so zu zerstören, dass eine Rekonstruktion der
enthaltenen Information nicht möglich ist.
Ob die sichere Löschung nicht möglich ist, ist weder in der Einschätzung des OvWa, noch des DV oder sonst einer nicht entsprechend ausgebildeten Person.
Diese packt das Ding einfach in eine Metallkiste und gibt es an entsprechende Stellen weiter.

Mal ganz abgesehen davon, dass wir in diesem ganzen Thread noch nie von VS geredet haben. Das setzt ja erstmal voraus, dass entsprechende Informationen auf das Smartphone gelangt sind, was auch erstmal geprüft werden muss.

Hier wird's dann richtig spannend. Wenn ich jetzt davon ausgehe, dass eine Person VS fotographiert oder anderweitig auf das nicht dienstliche Smartphone lädt, hab ich evtl sogar einen Anhaltspunkt für Spionage. Eine "automatische" Zerstörung des Smartphones wäre dann Beweismittelvernichtung bei einer möglicherweise gravierenden Straftat, nach meiner Einschätzung. Andi, das ist dein Fachgebiet, korrigier mich mal.
Autor: Andi
« am: 06. Oktober 2017, 21:50:23 »

Es ist doch völlig unnötig das Endgerät zu vernichten.

Lesen bildet: Die Zerstörung des Speichermediums ist vorgeschrieben!
Autor: MMG-2.0
« am: 06. Oktober 2017, 17:09:02 »

Es ist doch völlig unnötig das Endgerät zu vernichten.
Einziehen, Akku raus bzw. wenn nicht, dann in eine Metallbox und weiter senden zu Forensik.
Das hat erheblich mehr Mehrwert - ebenso die Could nicht zu "zerstören".
Bei Spionageverdacht müssen halt Profis ran.






Autor: SDW
« am: 06. Oktober 2017, 16:08:12 »

Ach, F_K, wenn du statt Polemik einfach mal meinen Post in Gänze lesen würdest... ;)
Autor: F_K
« am: 06. Oktober 2017, 13:56:43 »

@ SDV:

Zitat
man "die Cloud" nicht zerstören kann

If man can build it, we can blow it up ... d. h. mit den Mitteln des deutschen Gesetzes geht dies in Deutschland sehr wohl.
(ob das dann nicht besser Fallis machen als CIR ist dann eine andere Frage ...  ;.) )

Wir wissen nicht, ob und wie schnell das Entgerät seine Daten "in die Cloud" (oder woimmer auch hin) speichert - sind uns aber einig, dass ein Zugriff auf die Daten dann erschwert oder sogar unmöglich wird.

Dementsprechend ist es unumgänglich, das Endgerät baldmöglichst zu zerstören, um diese Möglichkeit zu vernichten.
Autor: schlammtreiber
« am: 06. Oktober 2017, 13:54:55 »

Als entsprechend ausgebildeter CIR-Mensch darf ich Dir dazu sagen, dass man "die Cloud" nicht zerstören kann.

Man muss doch einfach nur das Internet löschen.
Ist mir schon etliche male passiert  ;)
Autor: SDW
« am: 06. Oktober 2017, 13:51:04 »

Ich möchte mal gegen die Zerstörungspraxis noch einwerfen, dass man damit doch ggfs Beweismittel vernichtet, was ja dann auch wieder strafbar und kontraproduktiv ist, oder? Da hab ich jetzt die Paragraphen noch nicht durch.

[...]die Cloud direkt zerstören.
Als entsprechend ausgebildeter CIR-Mensch darf ich Dir dazu sagen, dass man "die Cloud" nicht zerstören kann. Höchstens die dahinter stehenden Server, an die kommst Du aber nicht ran. In deinem Zugriffsbereich befindet sich nur das Endgerät des Nutzers.
Bei erfolgreichem Upload sind UZwGBw und Co Geschichte, da macht das die Staatsanwaltschaft. Wenn die Server im Ausland stehen, kann sie aber auch nur noch höflich fragen.

Hier ist es dann auch sehr nachteilig, wenn das Endgerät bereits vernichtet wurde, weil dann auch das CIR keine entsprechende Forensik mehr betreiben kann.

In der Praxis ist es für Dich im Zweifel also sogar schlecht, ein Smartphone "umgehend zu vernichten", weil Du dann deine einzige Beweismöglichkeit, welche Daten wohin geflossen sind, verwirfst.
Autor: Andi
« am: 04. Oktober 2017, 12:08:19 »

Da sind wir tatsächlich in einem Bereich, den ich nicht weiter angesprochen habe, weil die Bundeswehr sich hier gerade erst aufstellt. Aber in Fällen in denen Daten direkt mit einer Cloud geteilt werden kann die Bundeswehr nach meiner Lesart auf Grund der bereits jetzt gültigen Rechtslage auf Basis des UZwGBw die Cloud direkt zerstören.
Das wäre dann Aufgabe von CIR. Ich bezweifle aber, dass es dafür schon Prozederes gibt. Näheres dazu ist aber wohl kaum eine Sache fürs Internet.

Gruß Andi
Autor: InstUffzSEAKlima
« am: 03. Oktober 2017, 13:09:20 »

Wir bzw. ihr diskutieren hier immer über irgendwelche Endgeräte, mit denen zwar bildhafte Aufnahmen angefertigt wurden, aber die ja in den meisten Fällen nicht mehr der Speicherort selbst sind. Will sagen, dass es nur wenig bringt, das Endgerät zu zerstören/beschlagnahmen, wenn man auch dadurch keine Hohheit an den bereits transferierten Daten bekommt. War es früher der Film oder die Speicherkarte im Apparat, so bringt Einkassieren oder Vernichten des Endgerätes praktisch nichts, da es für den Nutzer nur einen geringen materiellen Wert darstellt und die Programme und Daten in vielen Fällen nicht auf lokalen Speichermedien auf besagten Endgeräten zu finden sind.

Die Bundeswehr tut sich mit der rasanten technischen Entwicklung in einigen Bereichen immer schwer, weil Vorschriften, Verfahren und vorhandene Technik da oft nicht auf dem Stand der Zeit sind, aber das darf nicht dazu führen, hier nicht die notwendigen Maßnahmen durchführen zu können, die auch zielführend sind und nicht nur im wilden Aktionismus enden.
Autor: Andi
« am: 28. September 2017, 14:26:29 »

An die Kameraden, die @ Andis Haltung teilen

Es geht hier gar nicht um irgendeine Haltung oder Meinung, es geht um die Rechts- und Vorschriftenlage.
Ignorieren hilft da leider nicht weiter. Wünsche äußern auch nicht. Im Gegenteil, dadurch irritiert man eventuell Kameraden unnötiog, die man damit direkt in eine strafbare Wachverfehlung bringt.
Dass das BMVg hier eine völlig eindeutige Haltung zu hat wurde ja angesichts der "Pokemon-Go" Entwicklung noch mal mehr als deutlich gemacht.
Wenn die entsprechenden Regelungen geändert werden können wir über den dann neuen Stand sprechen. Das ist aber derzeit nicht geplant. Dein Einwurf, dass jeder dann sein Smartphone am Tor abgeben müsste ist so nicht richtig. Es muss nur jeder wissen, der es einbringt, dass er es loswerden kann...und das ist ja natürlich so - steht ja in der Regelung. ;)

Gruß Andi
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