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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Nils aus dem Pott am 12. September 2017, 07:38:23
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Hallo zusammen,
ich habe vor kurzem meinen (privat finanzierten) B-Führerschein erfolgreich bestanden und wollte mal fragen, ob es Sinn macht, diesen steuerlich geltend zu machen - mein Dienstort liegt ~ 200 Km von meinem Heimatort entfernt und auch zur Kaserne selbst ist es quasi unmöglich fußläufig bzw. mit ÖPNV anzureisen - entsprechend würde ich gerne erfahren, ob das ein Versuch wert ist.
Vielen Dank vorab und kameradschaftliche Grüße
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http://www.giyf.com/ mit "führerschein steuerlich absetzbar"
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Letztendlich kann man fast alles ergooglen, Problem dabei ist nur, dass gerade dieses Thema im Hinblick auf die Bundeswehr sehr spezifisch ist, deshalb hätte ich mich über bereits gemachte Erfahrungen zu dem Thema von Kameraden gefreut - wenn nicht hier fragen, wo dann.
Aber danke trotzdem.
Wenn das schon einmal jemand "probiert" hat, würde ich mich über ein Feedback freuen.
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Was hat das denn nun speziell mit der Bundeswehr zu tun? Ihr privater Führerschein ist doch auch Ihr privates Problem.
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Letztendlich kann man fast alles ergooglen, Problem dabei ist nur, dass gerade dieses Thema im Hinblick auf die Bundeswehr sehr spezifisch ist ...
Spezifisch im Hinblick auf die Bundeswehr ist dieses Thema eigentlich nur dahingehend, dass eine der wenigen Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit des Führerscheins bei der Bundeswehr nicht gegeben ist. Der Führerschein kann nämlich abgesetzt werden, wenn er zur Ausübung des Berufs erforderlich ist (also z.B. als Kraftfahrer). Wenn die Bundeswehr Sie als Kraftfahrer einsetzen möchte wird sie aber dafür sorgen, dass Sie einen Führerschein bekommen.
Die Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und der Kaserne ist ja auch kein Problem, da sie ja umziehen können oder als Wochenpendler mit Bahn und Bus fahren können.
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Okay, vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass meine Dienststelle mir den B-Führerschein finanzieren wollte, da dieser sehr wohl für meinen Dienstposten unabdingbar ist. Ich hatte beim Dienstantritt jedoch bereits fast alles (bis auf ein paar Stunden und die praktische Prüfung) zivil gemacht.
Da ich durch meine vielen Laufbahnlehrgänge am Anfang oft kommandiert wurde, habe ich drei verschiedene Fahrschulen in drei verschiedenen Städten besuchen müssen, bevor ich die Prüfung dann letztendlich bestanden habe, wobei außergewöhnlich hohe Kosten entstanden sind.
Aber ich merke, dass wir uns hier im spekulativen Rahmen befinden und deswegen kann das Thema gerne geschlossen werden. Wenn ich Bescheid vom Fiskus habe, kann ich meine Erfahrung ja mal mitteilen.
Danke trotzdem.
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dass meine Dienststelle mir den B-Führerschein finanzieren wollte
Never ever!
Ggf. erfordert der Dienstposten eine Fahrerlaubnis MKF B - dann wird der Soldat auf Lehrgang geschickt.
Hat er schon Zivil "B", dann halt MKF B Fo.
Eben weil das so ist, gibt es keine Möglichkeit der Absetzbarkeit das ZIVILEN Führerscheins für MKF - weil der Arbeitgeber diese Ausbildung übernimmt.
Aber vielleicht hast Du "Glück" und der Finanzbeamter erkennt diesen Umstand nicht.
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Aber vielleicht hast Du "Glück" und der Finanzbeamter erkennt diesen Umstand nicht.
Soldaten und Lehrer sind die Klientel, wo die Finanzbeamten normalerweise ganz genau hinsehen, die werden also schon erkennen, dass es keine dienstlichen Erfordernisse waren.
Insgesamt wieder mal so ein "Fall" der nicht stimmig ist und wo tröpfchenweise Informationen hochkommen.
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Wenn das schon einmal jemand "probiert" hat, würde ich mich über ein Feedback freuen.
Und selbst das würde Ihnen nicht helfen, denn solche Entscheidungen im Rahmen der Einkommensteuer Veranlagung sind immer Einzelfallentscheidungen des jeweiligen Sachbearbeiters. Deshalb wird man auch kaum gültige Urteile zu dem Thema finden, die für die Allgemeinheit bestand haben.
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Ggf. erfordert der Dienstposten eine Fahrerlaubnis MKF B - dann wird der Soldat auf Lehrgang geschickt.
Hat er schon Zivil "B", dann halt MKF B Fo.
- so und nicht anders war es gemeint, selbstverständlich bezahlt die BW mir nicht mein privates Vergnügen.
Insgesamt wieder mal so ein "Fall" der nicht stimmig ist und wo tröpfchenweise Informationen hochkommen.
- verstehe die Aussage nicht bzw. was mit 'nicht stimmig' gemeint ist.