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Zusammenfassung

Autor: Pericranium
« am: 19. April 2016, 15:57:25 »

@ Pericranium ...

wie kommen Sie denn darauf, dass ich Sie gemeint haben könnte??

Weil Sie Threadstarter geschrieben haben??? Und der nun mal ich war?!
Autor: miguhamburg1
« am: 19. April 2016, 15:01:33 »

@ Pericranium ...

wie kommen Sie denn darauf, dass ich Sie gemeint haben könnte??
Autor: wolverine
« am: 19. April 2016, 07:15:00 »

So, jetzt haben Sie den Dreck! Wenn der Wehrbeauftragte Ihnen eine Stube besorgt, schlagen Sie gefälligst die Hacken zusammen und sagen: "Jawohl!"
Autor: Pericranium
« am: 19. April 2016, 01:59:17 »

Darauf kann man sich dann doch bereits mit dem Dienstantritt so einstellen, dass dies dann mit dem 25. geburtstag ncht "plötzlich und unerwartet" über einen hereinbricht, wie es beim Threadstarter hier offenbar der Fall ist. Das ist denn doch nun Jammern auf höchstem Niveau.


Dir ist aber schon klar, dass ich den Artikel nur verlinkt habe und dieses Problem mich überhaupt nicht betrifft,
da ich gar keine Lust habe in einer Kaserne zu wohnen und es aktuell auch nicht tue bzw. nie getan habe, wenn man mal von der GA absieht?
Autor: miguhamburg1
« am: 19. April 2016, 01:54:04 »

Diese Diskussion ist doch wirklich schon skurril.

Die Bundeswehr stellt ihren kasernenpflichtigen Soldaten bis zu 25 Jahren eine dienstliche Unterkunft bereit. FWDLer zahlen dafür gar nichts, SaZ einen geringfügigen Betrag analog zum geldwerten Vorteil in anderen Fällen. Beide wissen, dass diese preiswerte Unterkunft regelmäßig mit Vollendung des 25. Lebensjahrs nicht mehr bereitsteht/bereitstehen muss. Darauf kann man sich dann doch bereits mit dem Dienstantritt so einstellen, dass dies dann mit dem 25. geburtstag ncht "plötzlich und unerwartet" über einen hereinbricht, wie es beim Threadstarter hier offenbar der Fall ist. Das ist denn doch nun Jammern auf höchstem Niveau.

Weiterhin stellt die Bundeswehr allen ihren Soldaten je nach Verfügbarkeit in eigenen Liegenschaften Wohnraum, Hotelunterkunft oder Mietkostenvorschüsse bei Kommandierungen an andere Standorte zur Verfügung. Im Übrigen wird bei Nichtzusage der UKV Trennungsgeld gewährt.

Was bitte, ist denn an dieser Regelung ernsthaft zu beanstanden. Zu keiner Zeit gab es in der Bundeswehr Unterkunftskapazität für alle Soldaten der Truppenteile oder Dienststellen. Mit welcher Begründung denn auch?
Autor: StOPfr
« am: 18. April 2016, 22:13:07 »

Ich mag nicht einmal daran denken...   ;)
Autor: wolverine
« am: 18. April 2016, 21:24:04 »

Ich dachte, die Schwaben haben Berlin bereits übernommen?! ???
Autor: KlausP
« am: 18. April 2016, 21:07:57 »

Unter den genannten Umständen gehe ich davon aus, dass Ihnen die UKV nicht zugesagt wurde/wird. Dann ist Ihnen dienstliche Unterkunft bereitzustellen und Sie bekommen Trennungsgeld (zum Thema "TG" gibt es inzwischen haufenweise Threads  ;))

Zitat
Gerade für Pendler wäre/ ist das äußerst vorteilhaft, da zum einen kurze Wege bestehen und man nicht als Ostberliner im tiefsten BaWü/ Rheinland-Pfalz sich fragen muss ob die Eingeborenen überhaupt die deutsche Sprache sprechen..:/

  Stehende Ovationen dazu aus Mecklenburg!  ;D
Autor: Papierberg
« am: 18. April 2016, 21:06:17 »

Das Thema Wohnungsfürsorge liegt seit Gründung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben weitgehend dort, denn die bundeseigenen Wohnungen sind von der ehemaligen Bundesvermögensverwaltung auf die Anstalt übergegangen. Leider zeigt diese offenbar kein gesteigertes Interesse am Beibehalten und vor allem am Unterhalt dieser Wohnungen, der Bestand des Bundes sinkt unaufhaltsam. Dies wäre im Prinzip unproblematisch, da die meisten Bundeswehrangehörigen aus Anlass von Personalmaßnahmen auf Basis des Strukturerlasses nicht umziehen wollen, sondern ohne Zusage der UKV Trennungsgeldempfänger werden und sich eine Unterkunft suchen (müssen).
Angesichts der seit Jahren anhaltenden Mietpreisentwicklung wird sich die Situation aber wohl stark zuspitzen, da Personalmaßnahmen in der Bundeswehr immer integraler Bestandteil der Dienstleistung sein werden und durch die zunehmende Verwahrlosung bzw. den Verkauf von Wohnungen eine soziale Abfederung für die unteren Einkommensgruppen fehlt. Der öffentlich geförderte Wohnraum hat eben gerade den Vorteil, dass die Mieten dort unterhalb des Marktniveaus liegen und damit insbesondere solchen Personengruppen Wohnraum ermöglichen, die auf dem freien Markt Probleme haben bezahlbaren Wohnraum zu finden und gerade anlässlich solcher Entwicklungen wie sie aktuell zu verzeichnen sind, verdrängt werden. Spätestens dann, wenn der Strukturerlass irgendwann aufgehoben und die reguläre Rechtslage des BUKG auch wieder in der Bundeswehr zur Anwendung kommen sollte, wird es erhebliche Probleme geben.

Zu unterscheiden ist demgegenüber (wie bereits ausgeführt) ein Anspruch auf eine dienstliche Unterkunft in der Kaserne, da der Bund hier nur zur Bereitstellung von Unterkünften verpflichtet ist, wenn ein dienstlicher Grund für eine notwendige Kasernierung vorliegt.
Für alle Trennungsgeldempfänger die am Dienstort eine Unterkunft suchen bleibt da nur der Rat, die örtliche Wohnungsfürsorgestelle beim BwDLZ aufzusuchen. Dort wird nicht nur Unterstützung bei der Suche nach einer Wohnung anlässlich Versetzung mit Familie gewährt, sondern eben auch Trennungsgeldempfängern ohne Zusage der UKV bei der Suche nach einer Unterkunft.
Autor: weilisso
« am: 18. April 2016, 20:59:06 »

Habe mal eine Frage zur diskutierten Thematik : Nach Abschluss des Studiums, OL2 und OL3 bin ich 26, fast 27..
Jetzt komme ich an den Standort XY (knapp 800 km von Frau und Kind entfernt) und dort stehen Stuben frei, muss der Spieß oder wer auch immer mich zwangsweise aus der Kaserne werfen oder besteht die Möglichkeit weiterhin in der militärischen Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen ? Ggf auch für einen Aufpreis der dem örtlichen Mietspiegel entspricht ?

Gerade für Pendler wäre/ ist das äußerst vorteilhaft, da zum einen kurze Wege bestehen und man nicht als Ostberliner im tiefsten BaWü/ Rheinland-Pfalz sich fragen muss ob die Eingeborenen überhaupt die deutsche Sprache sprechen..:/
Autor: Niederbayer
« am: 18. April 2016, 20:06:02 »

Ja, ich möchte keine Allgemeingültigkeit aufstellen. Vielleicht sind diese Leute, die ich kenne, auch nur glückliche Einzelfälle.
Aber dass es geht, beweist es immerhin. Und dann kann man auch als A9er oder A10er in München wohnen, ohne betteln zu gehen  ;)
Autor: Pericranium
« am: 18. April 2016, 18:11:51 »

Hmmm, hast du mich jetzt falsch verstanden?  :o

Mein Beitrag und mein Wissen beziehen sich auf mir bekannte Landesbeamte (Bayern), darunter Lehrer und Finanzbeamte, die aufgrund der Stadi-Wohnungen in München durchaus annehmbare Wohnqualität zu humanen Preisen in Anspruch nehmen können.

Daher mein Vorschlag, dass eine Wiedereinführung so eines Angebots für Soldaten (die ja häufiger durch die Lande reisen als Beamte) umso praktischer wäre.

Umso mieser bzw. gar nicht funktioniert dieses System für Landesbeamte (Polizei) in BaWü.
Es herrscht schon ein Mangel an Wohnraum für Studenten der Pol-Hochschule in BaWü; und die machen nur einen kleinen Teil der Polizei aus.
Autor: Niederbayer
« am: 18. April 2016, 17:51:15 »

Hmmm, hast du mich jetzt falsch verstanden?  :o

Mein Beitrag und mein Wissen beziehen sich auf mir bekannte Landesbeamte (Bayern), darunter Lehrer und Finanzbeamte, die aufgrund der Stadi-Wohnungen in München durchaus annehmbare Wohnqualität zu humanen Preisen in Anspruch nehmen können.

Daher mein Vorschlag, dass eine Wiedereinführung so eines Angebots für Soldaten (die ja häufiger durch die Lande reisen als Beamte) umso praktischer wäre.
Autor: Andi
« am: 18. April 2016, 13:52:20 »

Das mit den Staatsdienerwohnungen funktioniert für Landesbeamte ja relativ gut.

Wo das denn?

Somit ist es für sie möglich, selbst in Städten wie München vergleichsweise günstig und zu einem guten Standard zu wohnen.

In München? Da gibt es Wohnungen über die Wohnungsfürsorge des Bundes quasi gar nicht! Was der Bund hier mal hatte ist fast alles weg und das Land deckt seinen Bedarf zunächst einmal für sich.
Zudem werden auch die Bundeswohnungen dauerhaft und auch zivil vermietet, so dass man da wo Bedarf herrscht überhaupt erst mal ein Angebot für kurzfristige Anmietung schaffen müsste. Im Übrigen sind Angehörige anderer Ministerien im Rahmen der Gewährung des Trennungsübernachtungsgeldes besser gestellt, als die Soldaten der Bundeswehr. Die Bundeswehr zahlt nämlich pauschal als Höchstsatz den selbst erfundenen Mietspiegel für eine Kleinstwohnung, während in anderen Ministerien primär der gewohnte Lebens-/Wohnungsstandard am Lebensmittelpunkt ausschlaggebend ist und es immer eine Einzelfallprüfung ist, was da gewährt wird. Wer zu hause 120m² gehobenen Standards hat braucht sich dann am Dienstort nicht mit einem ein-Zimmer-Wohnklo abspeisen zu lassen, wie Soldaten.

Gruß Andi
Autor: Niederbayer
« am: 18. April 2016, 12:40:25 »

Das mit den Staatsdienerwohnungen funktioniert für Landesbeamte ja relativ gut.
Somit ist es für sie möglich, selbst in Städten wie München vergleichsweise günstig und zu einem guten Standard zu wohnen.
Ich denke, gerade bei Soldaten, die ja deutlich öfter versetzt werden als die große Masse der Beamten, würde das zu erheblicher Attraktivitätssteigerung ihres Berufs führen.
Das würde die Wohnungssuche erleichtern und planbarer machen. Zudem ist eine Wohnung im "zivilen Umfeld" sicherlich interessanter als eine Unterkunft in der Kaserne. Kasernenunterkünfte sollte man übergangsweise benutzen können, bis eine Wohnung außerhalb bezogen werden kann.
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