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Politik und Zeitgeschehen => Aus Presse und Medien => Thema gestartet von: Pericranium am 07. April 2016, 12:28:16

Titel: Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft
Beitrag von: Pericranium am 07. April 2016, 12:28:16
http://www.sueddeutsche.de/politik/bundeswehr-ein-bett-in-der-kaserne-1.2937075 (http://www.sueddeutsche.de/politik/bundeswehr-ein-bett-in-der-kaserne-1.2937075)

Mit 25 ist Schluss: Soldaten müssen dann nicht mehr in der Kaserne schlafen. Doch auch wenn sie wollen, gibt es oft keinen Platz für sie. Der Wehrbauftragte Bartels fordert nun ein Recht auf Unterkunft.
Titel: Antw: Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft
Beitrag von: F_K am 07. April 2016, 12:52:09
Leider kann auch die SZ keine Sach- (und Rechts-) Zusammenhänge ordentlich erklären.

Die "Bundeswehrbürokratie" trägt zumindest keine Verantwortung, und die Kosten für die Umsetzung eines solchen Vorschlages werden nicht mal angedeutet.
Titel: Antw: Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft
Beitrag von: wolverine am 07. April 2016, 14:25:02
Ich habe schon einige dieser Fälle bearbeitet und empfand das dann als großes Unrecht. Aber gerade die vom WBdBT angeführten Beispielsfälle sind eigentlich gerade die, die am wenigsten Mitleid verdienen:"Das heißt dann für die Soldaten, dass sie sich eine eigene Wohnung in der Nähe suchen müssen - was einen finanziellen Nachteil bedeutet, wenn sie zu diesem Zeitpunkt keinen anerkannten eigenen Hausstand und damit keinen Anspruch auf das sogenannte Trennungsgeld haben." Da beklagen sich dann also über 25jährige, dass sie zum ersten Mal eine Wohnung beziehen und bezahlen müssen. :-\
Da gibt es weit gravierendere Fälle.
Titel: Antw: Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft
Beitrag von: Andi am 07. April 2016, 15:27:46
Das Kernproblem wurde nicht mal angesprochen: Es müsste erst mal eine gesetzliche, mit dem Grundgesetz vereinbare Regelung für eine Bevorzugung/Sonderbehandlung von Soldaten als Berufsgruppe geben.
Ganz nebenbei haben übrigens auch unter 25jährige Soldaten keinen "Anspruch" auf eine Unterkunft.
Das BMVg sieht sich seit über 10 Jahren nicht in der Lage, eine rechtskonforme Begründung für die Existenz von Truppenküchen - und der bezuschussten Truppenverpflegung, die ja mittlerweile auch versteuert wird - zu finden. Da brauchen wir mit einem "Recht auf Unterkunft" gar nicht anfangen. Denn ohne entsprechend greifende Sonderregelung via Grundgesetz/Bundesgesetz müsste damit einhergehend mutmaßlich auch die Nachversteuerung der geldwerten Leistung mal der Realität angepasst werden. und ich bezweifle, dass jeder Soldat heiß drauf ist für seine Stube ein paar hundert Euro zu zahlen.

Man muss sich einfach mal vor Augen führen, dass wir seit 1990 kontinuierlich besoldungs- und versorgungstechnische Sonderstellungen für Soldaten abgebaut haben und selbst das Bundesverwaltungsgericht mittlerweile fachlich kaum noch in der Lage ist die unterschiedlichen Statusrechte von Beamten und Soldaten zu erkennen und zu bewahren. Da ist es etwas "unwahrscheinlich", dass sich da jetzt in Bezug auf Unterkünfte etwas tut.

Kleines Schmankerl zu den Kühlschränken (die keiner wollte), die an meinem Standort eingesetzt werden: Die sind so laut, dass man nicht schlafen kann und haben kein Eisfach. Das BwDLZ will aber, dass keine privaten mehr genutzt werden, da es ja die dienstlichen gibt. Vermutlich werde ich jetzt also als Vorgesetzter gezwungen sein Kühlschränke für zigtausend € aus Arbeitsschutzgründen aus dem Verkehr ziehen zu lassen, weil sich bei der Beschaffung wieder keiner einen Kopf gemacht hat...

Gruß Andi
Titel: Antw: Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft
Beitrag von: funker07 am 07. April 2016, 16:52:06
Da beklagen sich dann also über 25jährige, dass sie zum ersten Mal eine Wohnung beziehen und bezahlen müssen. :-\
Es soll sogar Soldaten geben, die direkt nach dem GWDL/FWDL (da hat man idR noch keine eigene Wohnung) OA/FA geworden sind, aber ihren Lebensmittelpunkt am Heimatort behalten haben.
Die werden dann zu Wochenendpendlern und müssen hoffen, dass sie keine zwei Wohnungen zahlen oder komplett an einen Standort mit bescheidener Infrastruktur ziehen müssen.
Titel: Antw: Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft
Beitrag von: F_K am 07. April 2016, 17:04:55
Lieber Funker,

nach dem GWDL ist man in aller Regel noch unter Zwanzig gewesen - das ist Jammern auf höchstem Niveau.
Titel: Antw: Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft
Beitrag von: wolverine am 07. April 2016, 17:13:57
Da steht, dass die Soldaten "keinen eigenen anerkannten Hausstand" haben. Also beziehen sie ihre erste eigene Wohnung. Und dafür zahlt eben üblicherweise Miete. Wenn man dann noch sonst wo hinpendelt, seine Freunde besucht oder seinen Lebensmittelpunkt wählt, ist einem das unbenommen. Aber die Kosten dafür trägt eben nicht Allgemeinheit.
Titel: Antw: Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft
Beitrag von: Papierberg am 07. April 2016, 18:03:01
Ein Recht auf Unterkunft...natürlich. Das bedeutet: Durchsetzbarer Rechtsanspruch gegen den Bund und bei Nichtbereitstellung Hotelunterkunft auf Kosten des Dienstherrn. Warum eigentlich? Gemeinschaftsunterkunft ist dann zwingend bereitzustellen ist, wenn hierfür ein dienstlicher Grund besteht. Dieser besteht nur während einer aus der militärischen Aufgabenerfüllung erwachsenden Notwendigkeit zur Verpflichtung der Soldaten zum Wohnen in einer solchen GU. Aus diesem Grund bekommt die Bundeswehr vom Finanzministerium keine Mittel zur Errichtung von Unterkunftsgebäuden.
Titel: Antw: Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft
Beitrag von: FoxtrotUniform am 07. April 2016, 18:58:09
Eine am Standort verfügbare Unterkunft für alle kann ich nur begrüßen. Alleine schon für Soldaten die einen längeren Anfahrtsweg in Kauf nehmen / in Kauf nehmen müssen.
Darüber hinaus wird es bei dem ein oder anderen - auch ohne elektronische Zeiterfassung - öfter mal länger. Jeder StOffz, aber auch viele andere, wird davon ein Lied singen können.

@F_K: Absolut deiner Meinung.
@funker07: Ich kann der Argumentationsführung nicht folgen.

Titel: Antw: Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 10. April 2016, 00:18:44
Ich habe schon einige dieser Fälle bearbeitet und empfand das dann als großes Unrecht. Aber gerade die vom WBdBT angeführten Beispielsfälle sind eigentlich gerade die, die am wenigsten Mitleid verdienen:"Das heißt dann für die Soldaten, dass sie sich eine eigene Wohnung in der Nähe suchen müssen - was einen finanziellen Nachteil bedeutet, wenn sie zu diesem Zeitpunkt keinen anerkannten eigenen Hausstand und damit keinen Anspruch auf das sogenannte Trennungsgeld haben." Da beklagen sich dann also über 25jährige, dass sie zum ersten Mal eine Wohnung beziehen und bezahlen müssen. :-\
Da gibt es weit gravierendere Fälle.

Eine Wohnung beziehen ist mehr als nur Miete bezahlen. Wenn der Soldat genau weiß, dass er den StO zum DZE oder noch früher (Versetzung) verläßt, wird er kaum mit Sack und Pack eine Wohnung dort anmieten wollen und nach kurzer Zeit wieder alles aufgeben und noch draufzahlen. Ein Umzug macht man nicht mal nebenbei, sondern wenn absehbar ist, dass man dort längere Zeit sesshaft ist. Viele Kasernen stehen aus verschiedenen (historischen) Gründen auch abgelegen, so dass täglich weitere Aufwände nötig werden, v.a. wenn kein ÖPNV/eigenes Fahrzeug vorhanden. Das kann man nicht mit "Einzelschicksal" weg diskutieren! Wer natürlich noch nie eine dienstliche Unterkunft bewohnt bzw. benötigt hat, hat gut reden und findet für alles eine Ausrede.
Titel: Antw: Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft
Beitrag von: F_K am 10. April 2016, 08:19:41
@ InstUffz:

Man glaubt es kaum: Kaum ein ziviler AG stellt Unterkünfte zur Verfügung, da zieht man in der Regel immer um - ohne UKV.
Titel: Antw: Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft
Beitrag von: wolverine am 10. April 2016, 08:22:58
Noch einmal: Es geht im vom WBdBT im Artikel beschriebenen Beispiel um Soldaten, die noch nie einen eigenen anerkannten Haustand hatten, in der Kaserne wohnten und dann 25 wurden und ausziehen mussten.
Und gerade diese Gruppe halte ich für am wenigsten schutzwürdig. Irgendwann muss man halt einmal eine Wohnung beziehen und auch dafür zahlen. Hier kann man es auch positiv sehen, dass sie bis 25 noch eine Möglichkeit hatten zu sparen.
Dass es für viele Soldaten bequemer und wirtschaftlich günstiger ist, in der Kaserne zu wohnen, bestreite ich nicht. Ich habe selbst häufig in dienstlichen Unterkünften geschlafen und mache das sogar jetzt noch während meiner Wehrübungen. Ich habe aber auch irgendwann eine Wohnung am Standort angemietet und bin selbstständig geworden. Bei Versetzung bin ich dann mit UKV an den nächsten Standort gezogen.
Es gibt nach meinen Erfahrungen einfach viele andere andere Gruppen, die von der "Wohnraumoptimierung" viel stärker betroffen sind.
Hier hat man meiner Meinung nach dem WBdBT einfach das Problem mit falschen Schwerpunkten dargestellt. Sonst hätte er nicht das schwächste Beispiel beschrieben.
Titel: Antw: Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft
Beitrag von: Tactical Viking am 10. April 2016, 09:00:01
Man will seinen "Kinder" ja schließlich auch irgendwann aus dem Haus haben  ;D

Solange man seine Unterkunft hat wenn man nicht grade in der Wohnungseigenen umgebung Unterwegs ist finde ich das auch nicht schlimm.
Auch Pendeln ist nicht der Weltuntergang und bis zu einem gewissen Ramen vertretbar, man kann ja mit dem Kameraden auch Fahrgemeinschaften bilden dann wird es a nicht so langweilig und b auch günstiger.
Solange man nicht 2 Hausstände führen muss oder zum Pendeln mehr als 1 Stunde pro Strecke unterwegs ist finde ich ist es vertretbar.
Titel: Antw: Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft
Beitrag von: Jens79 am 10. April 2016, 09:34:20
@ InstUffz:

Man glaubt es kaum: Kaum ein ziviler AG stellt Unterkünfte zur Verfügung, da zieht man in der Regel immer um - ohne UKV.

So isses. Hier wird wieder auf allerhöchstem Niveau gejammert.
Bin ich nicht bereit meinem Arbeitgeber zu folgen, muss ich halt was anderes suchen.
Titel: Antw: Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft
Beitrag von: Papierberg am 10. April 2016, 09:58:41
Love it, change it or leave it.  :P
Titel: Antw: Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 10. April 2016, 21:07:09
@ InstUffz:

Man glaubt es kaum: Kaum ein ziviler AG stellt Unterkünfte zur Verfügung, da zieht man in der Regel immer um - ohne UKV.

Dass der Soldatenberuf sich in vielen Dingen, nicht nur in der Bekleidung, gegenüber einer zivilen Beschäftigung unterscheidet, ist dir sicher bekannt. Ein unbefristetes Arbeitsverhätnis ist nicht mit einen Zeitvertrag eines SaZ vergleichbar. Wenn eine Firma ihren Standort schließt oder verlagert, zwingt sie keinen AN mitzukommen, sondern diesen steht es dann frei, zu kündigen bzw. sich eine neue Stelle zu suchen. Der Soldat hat diese Freiheit nicht, sondern ist aus dienstlichen Gründen im Bundesgebiet frei versetzbar.
Titel: Antw: Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 10. April 2016, 21:13:17
Noch einmal: Es geht im vom WBdBT im Artikel beschriebenen Beispiel um Soldaten, die noch nie einen eigenen anerkannten Haustand hatten, in der Kaserne wohnten und dann 25 wurden und ausziehen mussten.
Und gerade diese Gruppe halte ich für am wenigsten schutzwürdig. Irgendwann muss man halt einmal eine Wohnung beziehen und auch dafür zahlen. Hier kann man es auch positiv sehen, dass sie bis 25 noch eine Möglichkeit hatten zu sparen.

Ein SaZ in seinen letzten Monaten auf biegen und brechen aus der Kaserne schmeißen, nur damit geltendes Recht umgesetzt wird - keine Seltenheit. Eine Wohnung ist keine Unterkunft wie die Kaserne oder ein Hotel, sondern etwas auf Dauer, wo man Zeit und Geld in die Einrichtung investiert, denn Wohnen ist nicht nur Übernachten in der Zeit außerhalb des Dienstes, sondern Leben. Daher wird keiner für kurze Zeit sich im StO-Bereich eine Wohnung nehmen wollen, wenn er nicht nach DZE dort bleiben wird bzw. schon weiß, wohin er dann aus beruflichen/familiären Gründen in paar Monaten gehen wird bzw. versetzt wird.
Titel: Antw: Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft
Beitrag von: miguhamburg1 am 11. April 2016, 17:31:33
Lieber InstUffz, ist ja alles richtig, was Sie zuletzt schrieben. Ist allerdings auch nicht wirklich bezüglich Haushaltsrecht und damit verbundenen Folgen für den Einzelplan 14. Diese Folgen wurden hier hinreichend beschrieben. Die Bundeswehr hat mit der Bestimmung, kasernenpflichtige Soldaten unterbringen zu können, bereits eine Sonderregelung gegenüber allen anderen Behörden/Dienststellen der öffentlichen Verwaltung zugesprochen bekommen. Eine Regelung, die sich meines Erachtens nur mit einigen argumentativen Klimmzügen überhaupt in dem heute existerenden Rahmen aufrecht erhalten lässt.

Insofern scheint mir jeder gut beraten, an dieser Regelung nicht zu rütteln. Ob in diesem Zusammenhang die Initiative des Wehrbeauftragten wirklich hilfreich ist, wird man sehen.

Jetzt zu Ihrer letzten Argumentation: Nun, die Entscheidung eines kasernenpflichtigen Soldaten - unabhängig von seiner Laufbahn -, sich in seinem Stammtruppenteil/-dienststelle nicht vom Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft befreien zu lassen, ist eben auch seine Privatangelegenheit. Da er weiß, dass er mit Vollendung des 25. Lebensjahrs keinen Anspruch darauf mehr hat, dienstlich untergebracht zu werden, ist ihm dann sein Eintritt in das Dienstverhältnis bekannt. Und insofern hält sich mein diesbezügliches Mitgefühl für den von Ihnen benannten Personenkreis wirklich in Grenzen. Wolverine hat hier genau wie ich andere Betroffene im Auge, bei denen ich die Initiative des Wehrbeauftragten erheblich passender gefunden hätte.
Titel: Antw: Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft
Beitrag von: Fox9910 am 13. April 2016, 20:56:09
Ich finde es prinzipiell auch nicht schlimm, wenn man nach seinem 25. Lebensjahr sich eine eigene Wohnung suchen muss.
Aber ich wäre regulär für einen Kasernenschlafplatz für alle Soldaten egal welchen Alters. Denn man ist eben nicht Zivil angestellt, wie schon geschrieben, sondern man hat eine Verpflichtungszeit.

Der Soldat sollte sich nicht mit Wohnungssuche herumschlagen müssen.

Ist meine Meinung, aber solange so an allem gespart wird, können wir da lange darauf warten.
Titel: Antw: Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 16. April 2016, 12:39:31
(M)ein ehem. Spieß war da immer sehr emotionslos: "Euer Unterkunftsproblem ist ein vernachlässigbares Einzelschicksal- ihr könnt ja im PKW übernachten".
Titel: Antw: Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft
Beitrag von: Bumblebee am 16. April 2016, 22:44:55
Zitat
"Euer Unterkunftsproblem ist ein vernachlässigbares Einzelschicksal- ihr könnt ja im PKW übernachten"
Ist das dieses "moderne Menschenführung", von dem alle reden?   ::)
Titel: Antw: Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft
Beitrag von: StOPfr am 16. April 2016, 22:52:51
Genau (allerdings ganz leicht missverstanden  ;))!
Titel: Antw: Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft
Beitrag von: KlausP am 16. April 2016, 22:55:44
Tut mir leid, aber für solches Gelaber fehlt mir das Verständnis, von beruflichem Selbstverständnis ganz zu schweigen.
Titel: Antw: Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft
Beitrag von: Gunni am 17. April 2016, 07:21:41

Dass der Soldatenberuf sich in vielen Dingen, nicht nur in der Bekleidung, gegenüber einer zivilen Beschäftigung unterscheidet, ist dir sicher bekannt. Ein unbefristetes Arbeitsverhätnis ist nicht mit einen Zeitvertrag eines SaZ vergleichbar. Wenn eine Firma ihren Standort schließt oder verlagert, zwingt sie keinen AN mitzukommen, sondern diesen steht es dann frei, zu kündigen bzw. sich eine neue Stelle zu suchen. Der Soldat hat diese Freiheit nicht, sondern ist aus dienstlichen Gründen im Bundesgebiet frei versetzbar.

Das weiß der Soldat aber, bevor er die Verpflichtungserklärung unterschreibt. Da wird genau erläutert, was Sache ist. Ich kann nicht verstehen, weswegen die das so verwunderlich finden. Wenn ich demnächst nach Füssen muss oder Berchtesgaden, dann rege ich micht nicht auf, sondern freue mich auf die Berge. Stumpf ist Trumpf.
Und wenn ich Kinder zeuge, und dann erwarte, dass der Dienstherr Babysitter spielt, dann bin ich einfach offen.
Titel: Antw: Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft
Beitrag von: FoxtrotUniform am 17. April 2016, 10:39:47
@ InstUffz:

Man glaubt es kaum: Kaum ein ziviler AG stellt Unterkünfte zur Verfügung, da zieht man in der Regel immer um - ohne UKV.

Für große Unternehmen (gesicherte Beispiele sind LHT, Siemens, WGZ, Airbus) gilt eher das Gegenteil; dort werden Abfindungen Größenordnung 50 k, Wohnraum und attraktive Arbeitszeitregelungen gewährt.

Unbenommen davon sollte die Zielgruppe aber nicht der Soldat ohne eigenen Hausstand seien. Eine eigene Wohnung hat auch etwas mit Selbstständigkeit und Sozialisierung zu tun.
Titel: Antw: Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft
Beitrag von: F_K am 17. April 2016, 12:28:27
@ FU:

Dann bennenne konkrete Beispiele wo Unternehmen Wohnraum, weniger Arbeitszeit und Abfindungen zahlen.

Klar werden ggf. Umzüge bezahlt, bei Abordnungen auch mal eine Differenz, aber nicht der Wohnraum selber und dann noch Geld obendrauf .
Titel: Antw: Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft
Beitrag von: FoxtrotUniform am 17. April 2016, 12:38:40
Siehe mein Beitrag, dort aind Beispiele genannt. Dass es keine eigenen Unterkünfte gibt ist selbstredend, da würden mir nur Zimmer für Ärzte in Krankenhäusern sowie Schwesternwohnheime einfallen, die aber nicht mit dem Thema vergleichbar sind.

Was ich nicht liefern werde sind hier - in einem Internetforum - detailierte Auflistungen.
Titel: Antw: Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft
Beitrag von: F_K am 17. April 2016, 12:47:55
@ FU:

Die Nennung eines Firmennamens ist kein Beispiel.

Ein Beispiel wäre zumindest ein Hinweis auf eine interne Regelung, wann und wo Wohnraum bezahlt wird, inklusive Hinweis auf die steuerrechtlichen Fragen.
Titel: Antw: Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft
Beitrag von: wolverine am 17. April 2016, 13:28:55
Reden wir hier über etwas anderes als ganz wenige Managementposten? ??? Ich kenne hier im Düsseldorfer Umland ein paar Villen, die von japanischen Firmen für ihre jeweiligen Auslandschefs angemietet werden.
Das wäre - wenn überhaupt - mit ein paar Generälen vergleichbar. Sicher nicht für mittleres und gehobenes Management oder gar Mannschaftsposten.
Titel: Antw: Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft
Beitrag von: FoxtrotUniform am 17. April 2016, 17:10:44
Also gut:

Also das mittlere Management = außer tarfiliche Bezahlung (?), betrachte ich bier nicht (Ebene B3 und Höher). Ebenso betrachte ich nicht den Hausmeister = unteren Lohnsektor (Ebene A5 und niedriger).

Als aktuelles Beispiel eines Mitarbeiters der Automatisierungsindustrie, kein Akademiker sondern Techniker, Ebene Teamleiter, tarifliche Bezahlung: Der Unternehmensbereich wird in einen 400 km entferntem Standort verlagert, als Einmalzahlung werden 50000 Euro gewährt, die Wohnung wird für einen Zeitraum von einem Jahr voll finanziert, danach nur noch anteilig und 2 Tage die Woche (im Fallbeispiel Montag und Freitag) darf von zuhause gearbeitet werden. Mit Ausnahme der Heimarbeitsregelung gilt das für die gesamte Abteilung.

Das nicht jede kleine Firma solche Regelungen trifft dürfte klar sein, allerdings muss man die Bundeswehr auch mit großen Konzernen vergleichen.
Titel: Antw: Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft
Beitrag von: F_K am 17. April 2016, 17:55:48
... aber nicht als grundsätzliche Regelung, sondern als Ausnahne wegen einer Verlagerung.

Mir ist noch nie Wohnraum bezahlt worden - dies ist auch kein übliches Verfahren in der Privatwirtschaft.
Titel: Antw: Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft
Beitrag von: FoxtrotUniform am 17. April 2016, 18:52:21
Bei den Streitkräften wird der Wohnraum auch nicht per se bezahlt, sondern nur bei dienstlichen veranlassten Versetzungen. Aber ich will das auch nicht tot diskutieren, sondern nur aufzeigen, dass es sowas durchaus gibt.
Titel: Antw: Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft
Beitrag von: Merowig am 18. April 2016, 00:17:46
Ich kenn das auch aus der Wirtschaft, dass Hotel/Apartement fuer 2 Woche - 3 Monate bezahlt werden bei Versetzung/Abordnung etc. + grosszuegige Umzugskostenpauschale.
Wenn man nicht versetzt werden will - dann halt Abfindung. OK ich spreche von einem Grosskonzern. Und gilt fuer Indianer wie auch Haeuptlinge.
Beispiele fuer Abordnungen: Kollegin ist ab Morgen fuer 3 Monate in Paris  und ein Kollege ist seit 2 Wochen fuer 1 Monat in Chengdou - Mietkosten werden fuer beide voll uebernommen (plus ich weiss bezueglich dem Kollegen das er 1000 Dollar zusaetzlich fuer Verpflegung etc erhaelt). Fragliche Kollegin verdient halb soviel wie ich...

Wollte VdL nicht die BW zu einem der attraktivsten Arbeitgeber machen? Oder war das Geschwaetz von Gestern? Meiner Meinung sollte das Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft schon ermoeglicht werden, soweit moeglich, bevor man sich mit anderem Firlefanz (Flachbildfernseher) herumschlaegt.

Schauen wir, was aus der Initiative vom Wehrbeauftragten wird.
Titel: Antw: Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft
Beitrag von: wolverine am 18. April 2016, 07:45:02
Meiner Meinung sollte das Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft schon ermoeglicht werden, soweit moeglich, ...
Das ist doch unstreitig; es geht doch um Liegenschaften, die eben schon voll sind bzw. gar keine Unterkünfte mehr bieten. Wenn Kapazitäten frei sind, kann man ja in der Kaserne schlafen.
Und es geht um Versetzungen. Bei zeitlich begrenzten Kommandierungen ist auch das geregelt.
Titel: Antw: Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft
Beitrag von: Andi am 18. April 2016, 09:20:01
Und ganz nüchtern betrachtet wurde in den letzten Jahren selbst da, wo es ausreichend Unterkünfte gab die Kapazität massiv abgebaut. Zum einen durch die Steigerung der "Attraktivität" (aus Zweimannstuben mach Einzelstuben aus Viermann+ Stuben mach Zweimann-/Einzelstuben) und zum anderen durch massive Abgabe/anderweitige Nutzung von Unterkunftsblöcken. Vor ein paar Jahren wurde ja mal jede Unterkunft der Bundeswehr bewertet von A (quasi unbewohnbar) bis D (sehr guter Zustand) - mit erschreckendem Ergebnis (über 50% A und B). Konsequenz war, dass man innerhalb eines Jahres die Qualität der Unterkünfte durch "Sofortmaßnahmen" massiv verbessert hat - insbesondere durch ersatzloses "aus der Nutzung nehmen" von "A" Blöcken.

Wer wirklich glaubt, dass es einen politischen Willen gäbe in den Kasernen adäquate Unterkünfte vorzuhalten, der irrt.

Und die derzeit einzige rechtmäßige Maßnahme wäre vermutlich in kasernennähe - oder sogar in Kasernen selbst - bundeseigene Wohnungen zur Vermietung an Bundesbedienstete (also auch Bundespolizei, Zoll, usw.) zu schaffen. Das ist nicht neu, funktioniert für den Bund kostendeckend und für die Bundesbediensteten sehr günstig. Nur muss man hier halt im Hinterkopf haben, dass rot-grün seinerzeit erst eben diese bundeseigenen Wohnungen mit Masse als Tafelsilber zur Haushaltskonsolidierung verschleudert hat. Und ob da wirklich jemand vorhat mehrere hundert Millionen in die Hand zu nehmen? Wenn die Verteidigungsministerin wirklich etwas tun wollte könnte sie die Baukosten aus ihrem Haushalt stemmen...

Gruß Andi
Titel: Antw: Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft
Beitrag von: Niederbayer am 18. April 2016, 12:40:25
Das mit den Staatsdienerwohnungen funktioniert für Landesbeamte ja relativ gut.
Somit ist es für sie möglich, selbst in Städten wie München vergleichsweise günstig und zu einem guten Standard zu wohnen.
Ich denke, gerade bei Soldaten, die ja deutlich öfter versetzt werden als die große Masse der Beamten, würde das zu erheblicher Attraktivitätssteigerung ihres Berufs führen.
Das würde die Wohnungssuche erleichtern und planbarer machen. Zudem ist eine Wohnung im "zivilen Umfeld" sicherlich interessanter als eine Unterkunft in der Kaserne. Kasernenunterkünfte sollte man übergangsweise benutzen können, bis eine Wohnung außerhalb bezogen werden kann.
Titel: Antw: Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft
Beitrag von: Andi am 18. April 2016, 13:52:20
Das mit den Staatsdienerwohnungen funktioniert für Landesbeamte ja relativ gut.

Wo das denn?

Somit ist es für sie möglich, selbst in Städten wie München vergleichsweise günstig und zu einem guten Standard zu wohnen.

In München? Da gibt es Wohnungen über die Wohnungsfürsorge des Bundes quasi gar nicht! Was der Bund hier mal hatte ist fast alles weg und das Land deckt seinen Bedarf zunächst einmal für sich.
Zudem werden auch die Bundeswohnungen dauerhaft und auch zivil vermietet, so dass man da wo Bedarf herrscht überhaupt erst mal ein Angebot für kurzfristige Anmietung schaffen müsste. Im Übrigen sind Angehörige anderer Ministerien im Rahmen der Gewährung des Trennungsübernachtungsgeldes besser gestellt, als die Soldaten der Bundeswehr. Die Bundeswehr zahlt nämlich pauschal als Höchstsatz den selbst erfundenen Mietspiegel für eine Kleinstwohnung, während in anderen Ministerien primär der gewohnte Lebens-/Wohnungsstandard am Lebensmittelpunkt ausschlaggebend ist und es immer eine Einzelfallprüfung ist, was da gewährt wird. Wer zu hause 120m² gehobenen Standards hat braucht sich dann am Dienstort nicht mit einem ein-Zimmer-Wohnklo abspeisen zu lassen, wie Soldaten.

Gruß Andi
Titel: Antw: Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft
Beitrag von: Niederbayer am 18. April 2016, 17:51:15
Hmmm, hast du mich jetzt falsch verstanden?  :o

Mein Beitrag und mein Wissen beziehen sich auf mir bekannte Landesbeamte (Bayern), darunter Lehrer und Finanzbeamte, die aufgrund der Stadi-Wohnungen in München durchaus annehmbare Wohnqualität zu humanen Preisen in Anspruch nehmen können.

Daher mein Vorschlag, dass eine Wiedereinführung so eines Angebots für Soldaten (die ja häufiger durch die Lande reisen als Beamte) umso praktischer wäre.
Titel: Antw: Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft
Beitrag von: Pericranium am 18. April 2016, 18:11:51
Hmmm, hast du mich jetzt falsch verstanden?  :o

Mein Beitrag und mein Wissen beziehen sich auf mir bekannte Landesbeamte (Bayern), darunter Lehrer und Finanzbeamte, die aufgrund der Stadi-Wohnungen in München durchaus annehmbare Wohnqualität zu humanen Preisen in Anspruch nehmen können.

Daher mein Vorschlag, dass eine Wiedereinführung so eines Angebots für Soldaten (die ja häufiger durch die Lande reisen als Beamte) umso praktischer wäre.

Umso mieser bzw. gar nicht funktioniert dieses System für Landesbeamte (Polizei) in BaWü.
Es herrscht schon ein Mangel an Wohnraum für Studenten der Pol-Hochschule in BaWü; und die machen nur einen kleinen Teil der Polizei aus.
Titel: Antw: Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft
Beitrag von: Niederbayer am 18. April 2016, 20:06:02
Ja, ich möchte keine Allgemeingültigkeit aufstellen. Vielleicht sind diese Leute, die ich kenne, auch nur glückliche Einzelfälle.
Aber dass es geht, beweist es immerhin. Und dann kann man auch als A9er oder A10er in München wohnen, ohne betteln zu gehen  ;)
Titel: Antw: Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft
Beitrag von: weilisso am 18. April 2016, 20:59:06
Habe mal eine Frage zur diskutierten Thematik : Nach Abschluss des Studiums, OL2 und OL3 bin ich 26, fast 27..
Jetzt komme ich an den Standort XY (knapp 800 km von Frau und Kind entfernt) und dort stehen Stuben frei, muss der Spieß oder wer auch immer mich zwangsweise aus der Kaserne werfen oder besteht die Möglichkeit weiterhin in der militärischen Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen ? Ggf auch für einen Aufpreis der dem örtlichen Mietspiegel entspricht ?

Gerade für Pendler wäre/ ist das äußerst vorteilhaft, da zum einen kurze Wege bestehen und man nicht als Ostberliner im tiefsten BaWü/ Rheinland-Pfalz sich fragen muss ob die Eingeborenen überhaupt die deutsche Sprache sprechen..:/
Titel: Antw: Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft
Beitrag von: Papierberg am 18. April 2016, 21:06:17
Das Thema Wohnungsfürsorge liegt seit Gründung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben weitgehend dort, denn die bundeseigenen Wohnungen sind von der ehemaligen Bundesvermögensverwaltung auf die Anstalt übergegangen. Leider zeigt diese offenbar kein gesteigertes Interesse am Beibehalten und vor allem am Unterhalt dieser Wohnungen, der Bestand des Bundes sinkt unaufhaltsam. Dies wäre im Prinzip unproblematisch, da die meisten Bundeswehrangehörigen aus Anlass von Personalmaßnahmen auf Basis des Strukturerlasses nicht umziehen wollen, sondern ohne Zusage der UKV Trennungsgeldempfänger werden und sich eine Unterkunft suchen (müssen).
Angesichts der seit Jahren anhaltenden Mietpreisentwicklung wird sich die Situation aber wohl stark zuspitzen, da Personalmaßnahmen in der Bundeswehr immer integraler Bestandteil der Dienstleistung sein werden und durch die zunehmende Verwahrlosung bzw. den Verkauf von Wohnungen eine soziale Abfederung für die unteren Einkommensgruppen fehlt. Der öffentlich geförderte Wohnraum hat eben gerade den Vorteil, dass die Mieten dort unterhalb des Marktniveaus liegen und damit insbesondere solchen Personengruppen Wohnraum ermöglichen, die auf dem freien Markt Probleme haben bezahlbaren Wohnraum zu finden und gerade anlässlich solcher Entwicklungen wie sie aktuell zu verzeichnen sind, verdrängt werden. Spätestens dann, wenn der Strukturerlass irgendwann aufgehoben und die reguläre Rechtslage des BUKG auch wieder in der Bundeswehr zur Anwendung kommen sollte, wird es erhebliche Probleme geben.

Zu unterscheiden ist demgegenüber (wie bereits ausgeführt) ein Anspruch auf eine dienstliche Unterkunft in der Kaserne, da der Bund hier nur zur Bereitstellung von Unterkünften verpflichtet ist, wenn ein dienstlicher Grund für eine notwendige Kasernierung vorliegt.
Für alle Trennungsgeldempfänger die am Dienstort eine Unterkunft suchen bleibt da nur der Rat, die örtliche Wohnungsfürsorgestelle beim BwDLZ aufzusuchen. Dort wird nicht nur Unterstützung bei der Suche nach einer Wohnung anlässlich Versetzung mit Familie gewährt, sondern eben auch Trennungsgeldempfängern ohne Zusage der UKV bei der Suche nach einer Unterkunft.
Titel: Antw: Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft
Beitrag von: KlausP am 18. April 2016, 21:07:57
Unter den genannten Umständen gehe ich davon aus, dass Ihnen die UKV nicht zugesagt wurde/wird. Dann ist Ihnen dienstliche Unterkunft bereitzustellen und Sie bekommen Trennungsgeld (zum Thema "TG" gibt es inzwischen haufenweise Threads  ;))

Zitat
Gerade für Pendler wäre/ ist das äußerst vorteilhaft, da zum einen kurze Wege bestehen und man nicht als Ostberliner im tiefsten BaWü/ Rheinland-Pfalz sich fragen muss ob die Eingeborenen überhaupt die deutsche Sprache sprechen..:/

 (http://wuerziworld.de/Smilies/lol/lol33.gif) Stehende Ovationen dazu aus Mecklenburg!  ;D
Titel: Antw: Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft
Beitrag von: wolverine am 18. April 2016, 21:24:04
Ich dachte, die Schwaben haben Berlin bereits übernommen?! ???
Titel: Antw: Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft
Beitrag von: StOPfr am 18. April 2016, 22:13:07
Ich mag nicht einmal daran denken...   ;)
Titel: Antw: Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft
Beitrag von: miguhamburg1 am 19. April 2016, 01:54:04
Diese Diskussion ist doch wirklich schon skurril.

Die Bundeswehr stellt ihren kasernenpflichtigen Soldaten bis zu 25 Jahren eine dienstliche Unterkunft bereit. FWDLer zahlen dafür gar nichts, SaZ einen geringfügigen Betrag analog zum geldwerten Vorteil in anderen Fällen. Beide wissen, dass diese preiswerte Unterkunft regelmäßig mit Vollendung des 25. Lebensjahrs nicht mehr bereitsteht/bereitstehen muss. Darauf kann man sich dann doch bereits mit dem Dienstantritt so einstellen, dass dies dann mit dem 25. geburtstag ncht "plötzlich und unerwartet" über einen hereinbricht, wie es beim Threadstarter hier offenbar der Fall ist. Das ist denn doch nun Jammern auf höchstem Niveau.

Weiterhin stellt die Bundeswehr allen ihren Soldaten je nach Verfügbarkeit in eigenen Liegenschaften Wohnraum, Hotelunterkunft oder Mietkostenvorschüsse bei Kommandierungen an andere Standorte zur Verfügung. Im Übrigen wird bei Nichtzusage der UKV Trennungsgeld gewährt.

Was bitte, ist denn an dieser Regelung ernsthaft zu beanstanden. Zu keiner Zeit gab es in der Bundeswehr Unterkunftskapazität für alle Soldaten der Truppenteile oder Dienststellen. Mit welcher Begründung denn auch?
Titel: Antw: Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft
Beitrag von: Pericranium am 19. April 2016, 01:59:17
Darauf kann man sich dann doch bereits mit dem Dienstantritt so einstellen, dass dies dann mit dem 25. geburtstag ncht "plötzlich und unerwartet" über einen hereinbricht, wie es beim Threadstarter hier offenbar der Fall ist. Das ist denn doch nun Jammern auf höchstem Niveau.


Dir ist aber schon klar, dass ich den Artikel nur verlinkt habe und dieses Problem mich überhaupt nicht betrifft,
da ich gar keine Lust habe in einer Kaserne zu wohnen und es aktuell auch nicht tue bzw. nie getan habe, wenn man mal von der GA absieht?
Titel: Antw: Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft
Beitrag von: wolverine am 19. April 2016, 07:15:00
So, jetzt haben Sie den Dreck! Wenn der Wehrbeauftragte Ihnen eine Stube besorgt, schlagen Sie gefälligst die Hacken zusammen und sagen: "Jawohl!"
Titel: Antw: Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft
Beitrag von: miguhamburg1 am 19. April 2016, 15:01:33
@ Pericranium ...

wie kommen Sie denn darauf, dass ich Sie gemeint haben könnte??
Titel: Antw: Ein Bett in der Kaserne - Bartels fordert Recht auf Unterkunft
Beitrag von: Pericranium am 19. April 2016, 15:57:25
@ Pericranium ...

wie kommen Sie denn darauf, dass ich Sie gemeint haben könnte??

Weil Sie Threadstarter geschrieben haben??? Und der nun mal ich war?!