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Fragen und Antworten => Familie und Angehörige => Thema gestartet von: MrSkyfall am 03. November 2016, 12:19:23

Titel: Ehe der Bundeswehrangehörigen
Beitrag von: MrSkyfall am 03. November 2016, 12:19:23
Guten Tag,
Ich stelle ganz objektiv eine Frage in den Raum, die hoffentlich gelöst wird.
Ich und meine Verlobte sind seit ein paar Jahren im aktiven Dienst. Die Entfernung liegt bei über 500 km voneinander was die Dienststellen betrifft. Die standesamtliche Trauung ist in nächsten Monaten geplant. Gibt es eine rechtliche Regelung von dem Dienstherren, was die Entfernung der Dienststellen angeht? Dass das Personalamt stets bemüht ist das Beste zu tun ist mir bekannt.
Mfg
Titel: Antw:Ehe der Bundeswehrangehörigen
Beitrag von: F_K am 03. November 2016, 12:28:48
Nein, Dienststellen können weltweit eingerichtet werden - da gibt es keine Regelung der Entfernung der Dienststellen zueinander. Wozu auch?




Es gibt auch keine "zulässige Maximalentferung" der Dienstposten von zwei Eheleuten.
Titel: Antw:Ehe der Bundeswehrangehörigen
Beitrag von: Papierberg am 03. November 2016, 18:17:11
Da eine solche rechtsverbindliche Regelung die personellen Dispositionen des Dienstherrn stark einschränken würde, vermag ich mir beim  besten Willen nicht vorzustellen, dass die generelle Bereitschaft zu einer solchen Art von Selbstbindung besteht. Mir ist jedenfalls keine solche Regelung bekannt. Bei allen Bemühungen und Fortschritten hinsichtlich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (die gut und notwendig sind)...das ginge definitiv zu weit.
Titel: Antw:Ehe der Bundeswehrangehörigen
Beitrag von: ulli76 am 03. November 2016, 18:41:40
Nein, gibt es nicht.
Am einfachsten ist, es sich Gedanken zu machen, was man will, dann einen Termin mit den beteiligten Pesonalführern unter 8 Augen vereinbaren und mit denen besprechen, was möglich ist.