Bundeswehrforum.de
Fragen und Antworten => Dienstunfähig -Wehrdienstbeschädigung - Behinderung => Thema gestartet von: HolstenDose am 03. März 2018, 19:07:39
-
Hallo und Moin
Erst mal Danke fürs Lesen.
Ich hoffe nicht zu oberflächlich zu sein und würde gerne wissen wie es mit dem Ganzen weiter geht.
Ich habe in 2015 als SaZ 15,3 die Bw verlassen, sofort im Anschluss einen Job gefunden und Zivil gearbeitet. Seit Sommer 2016 bin ich krankgeschrieben, was im Januar 2018 zur aussteuerung der Krankenkasse führte. Jetzt bin ich bei der Agentur für Arbeit, die haben durch den Ärztlichen Dienst ebenfalls sofort eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt. Ebenso will mich die Agentur für Arbeit bei der Rentenkasse zur Erwerbsminderung Rente überprüfen lassen. Im April fange ich eine Langzeit Rehe an, die ca. 16 Wochen dauern wird.
Soweit der Stand.
Mir wurde letzte Woche eine WDB mit GdS30 zuerkannt und ist Rückwirkend zum ersten Tag der Krankmeldung. Leider habe ich die Infos erst mal nur telefonisch vom BaPersBw erhalten.
Ein Antrag auf erneute Einstellung wird wahrscheinlich nicht entsprochen, da sich das Ereignis zwar in Beirut(Libanon) ereignet hat, aber ich dort nur zur Dienstleistung war. Hierzu kann ich noch nichts Genaueres sagen, da dies wohl ein spezieller Fall sei und es durch die Abteilung noch genau geprüft werden müsse. (Sollte dies zutreffen, wäre die Situation relativ klar)
Doch wie verhält es sich für einen ehemaligen Soldaten? Mein ziviler Beruf ist Lokführer, da aber im Sommer meine Fahrerlaubnis ablaufen würde(wegen Krankheit), sich der Arbeitgeber von mir aus gesundheitlichen Gründen getrennt hat und ich somit ohne Job bei der Agentur für Arbeit bin, die mich in Rente schicken möchten(was ich definitiv nicht möchte, gesund werden und wieder Arbeiten ist das Ziel) , noch die Langzeit Reha ansteht, und ich somit auf jeden Fall meine Fahrerlaubnis verlieren würde, was bedeuten würde die Fahrerlaubnis ist erloschen. Diese kann dann nur komplett neu gemacht werden.(Gesetzeslage Eisenbahn, nach Information der GdL)
Wisst Ihr wie es nun weiter geht?
Langsam komme ich auch an meine Grenzen.
Danke für brauchbare Infos.
MfG u. MkG
-
Dein Fall ist anscheinend echt spezeill. Du solltest zusehen, dass du einen Lotsen bzw. Fallmanager findest, der dich durch den Bürokratiedschungel begleitet und der noch den ein oder anderen Trick kennt.
zu finden sind sie über die Standorte (vor allem Standorte mit vielen Betroffenen) und über den Bund der Einsatzveteranen.
-
Ich empfehle die umgehende Kontaktaufnahme mit dem
Bund Deutscher EinsatzVeteranen
http://veteranenverband.de
-
Ein Antrag auf erneute Einstellung wird wahrscheinlich nicht entsprochen, da sich das Ereignis zwar in Beirut(Libanon) ereignet hat, aber ich dort nur zur Dienstleistung war. Hierzu kann ich noch nichts Genaueres sagen, da dies wohl ein spezieller Fall sei und es durch die Abteilung noch genau geprüft werden müsse. (Sollte dies zutreffen, wäre die Situation relativ klar)
Hier wird zu prüfen sein, ob die erforderlichen Kriterien für einen Einsatzunfall vorliegen. Diese werden u.a. in der hier angehängten Broschüre des BMVg erläutert.
Wichtig dabei... die dort getätigten Aufzählungen sind nicht abschließend, sondern Beispiele:
"A – Grundlagen für die Einsatzversorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz und Ansprüche nach dem Einsatz-Weiterverwendungsgesetz
Sowohl die Einsatzversorgung als auch die Ansprüche nach dem EinsatzWeiterverwendungsgesetz stellen auf einen Einsatzunfall ab.
Deshalb werden in diesem Abschnitt zunächst die Umstände erläutert, unter denen man von einem Einsatzunfall spricht.
1. Besondere Auslandsverwendung und Verwendung im Ausland mit vergleichbar gesteigerter Gefährdungslage
Voraussetzung ist zunächst eine besondere Auslandsverwendung im versorgungsrechtlichen Sinn. Dies sind in erster Linie die besonderen Auslandsverwendungen nach § 56 des Bundesbesoldungsgesetzes (vgl. Kapitel I).
Darüber hinaus werden auch dienstliche Verwendungen im Ausland mit vergleichbar gesteigerter Gefährdungslage erfasst. Dies sind zum Beispiel
+ Vorauskommandos zur Sondierung von Einsätzen,
+ Dienstreisen ins Einsatzgebiet, z.B. zur Fach- und Dienstaufsicht,
+ nationale Rettungsaktionen,
+ Verifikationseinsätze in Krisengebieten,
+ NRF/EUBG-Einsätze in gefährdeten Gebieten."
In Ihrem Fall wird also zu prüfen sein, ob Ihre Verwendung im Libanon unter der Tatbestand "Verwendung im Ausland mit vergleichbar gesteigerter Gefährdungslage" fällt.
Da dies ggf. juristisch zu prüfen sein wird, empfehle ich Ihnen nochmals mit Nachdruck die Kontaktaufnahme mit dem Bund Deutscher Einsatzveteranen, da Sie dort eine fachlich fundierte Unterstützung erhalten können.
-
Hallo und Moin
Erst mal Danke fürs Lesen.
Ich hoffe nicht zu oberflächlich zu sein und würde gerne wissen wie es mit dem Ganzen weiter geht.
Ich habe in 2015 als SaZ 15,3 die Bw verlassen, sofort im Anschluss einen Job gefunden und Zivil gearbeitet. Seit Sommer 2016 bin ich krankgeschrieben, was im Januar 2018 zur aussteuerung der Krankenkasse führte. Jetzt bin ich bei der Agentur für Arbeit, die haben durch den Ärztlichen Dienst ebenfalls sofort eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt. Ebenso will mich die Agentur für Arbeit bei der Rentenkasse zur Erwerbsminderung Rente überprüfen lassen. Im April fange ich eine Langzeit Rehe an, die ca. 16 Wochen dauern wird.
Soweit der Stand.
Mir wurde letzte Woche eine WDB mit GdS30 zuerkannt und ist Rückwirkend zum ersten Tag der Krankmeldung. Leider habe ich die Infos erst mal nur telefonisch vom BaPersBw erhalten.
Ein Antrag auf erneute Einstellung wird wahrscheinlich nicht entsprochen, da sich das Ereignis zwar in Beirut(Libanon) ereignet hat, aber ich dort nur zur Dienstleistung war. Hierzu kann ich noch nichts Genaueres sagen, da dies wohl ein spezieller Fall sei und es durch die Abteilung noch genau geprüft werden müsse. (Sollte dies zutreffen, wäre die Situation relativ klar)
Doch wie verhält es sich für einen ehemaligen Soldaten? Mein ziviler Beruf ist Lokführer, da aber im Sommer meine Fahrerlaubnis ablaufen würde(wegen Krankheit), sich der Arbeitgeber von mir aus gesundheitlichen Gründen getrennt hat und ich somit ohne Job bei der Agentur für Arbeit bin, die mich in Rente schicken möchten(was ich definitiv nicht möchte, gesund werden und wieder Arbeiten ist das Ziel) , noch die Langzeit Reha ansteht, und ich somit auf jeden Fall meine Fahrerlaubnis verlieren würde, was bedeuten würde die Fahrerlaubnis ist erloschen. Diese kann dann nur komplett neu gemacht werden.(Gesetzeslage Eisenbahn, nach Information der GdL)
Wisst Ihr wie es nun weiter geht?
Langsam komme ich auch an meine Grenzen.
Danke für brauchbare Infos.
MfG u. MkG
Nach Stand Heute, 05.03.2018 ist die WDB mit GdS30 Nach §80SVG anerkannt.
Edit: Zitat und Beitrag getrennt!