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Fragen und Antworten => Dienstunfähig -Wehrdienstbeschädigung - Behinderung => Thema gestartet von: muellerbua am 05. Dezember 2016, 07:33:08
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Guten Morgen,
ich bin SAZ 12 bei der LW, bei mir wurde vor 3 Jahren Morbus Crohn diagnostiziert und habe einen dauerhaften 90/5 für Sport/Marsch/Schießen.
Nun meine Frage, wenn ich ein DU verfahren einleiten lassen will, da ich meinen Tätigkeiten nicht richtig nachkommen kann (Soldatischen als auch arbeitstechnisch am LFZ) durch ständiges Klo rennen usw. bin auch wegen der Krankheit des öfteren KZH. Kann ich vollen Rechtsanspruch auf meinen BFD haben oder bekomm ich nur meine geleistete Dienstzeit als BFD angerechnet?
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..., wenn ich ein DU verfahren einleiten lassen will, da ich meinen Tätigkeiten nicht richtig nachkommen kann ...
Dazu sollten Sie dringend mit Ihrem Disziplinarvorgesetzten und mit dem Truppenarzt sprechen! Nicht dass Sie sich dabei ein Loch ins Knie schießen! Und natürlich auch mit Ihrem BFD-Berater!
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für die Zeit deiner festgelgten Dienstzeit hast du ein gutes und sicheres Einkommen - und die ANsprüche des BFD für nach der Dienstzeit
wenn du jetzt mit der Krankheit auf DU bestehst - und etlassen wirst - must du dir im klaren sein, das du sehr schwer arbeit finden wirst Stichwort "Probezeit " (wer stellt schon einen Kranken ein ;) )
den Posten bei der BW hast du erst einmal sicher
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Wie hier schon geraten wurde... nichts überstürzen...
Zuerst machen Sie 2 Beratungstermine : Sozialdienst und BfD
Parallel ... machen Sie sich selber "schlau" ...
Lesen Sie :
+ Das Soldatenversorgungsgesetz
+ A-1350/67 Beendigung des Dienstverhältnisses wegen Dienstunfähigkeit
+ A-1420/20 Beendigung des Dienstverhältnisses einer Soldatin oder eines Soldaten wegen Dienstunfähigkeit
+ B-1355/14 Zivilberufliche Integration behinderter oder von Behinderung bedrohter Soldatinnen und Soldaten
Bzgl. des Themas Krankenversicherung nach DZE >> Beratung durch den Sozialdienst !!!
...dabei ist wichtig zu wissen:
Im Link mein Beitrag vom 31.10.2016
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=23137.90 (http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=23137.90)
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Lesen Sie :
+ Das Soldatenversorgungsgesetz
+ A-1350/67 Beendigung des Dienstverhältnisses wegen Dienstunfähigkeit
+ A-1420/20 Beendigung des Dienstverhältnisses einer Soldatin oder eines Soldaten wegen Dienstunfähigkeit
+ B-1355/14 Zivilberufliche Integration behinderter oder von Behinderung bedrohter Soldatinnen und Soldaten
Vielen Dank, werde mich da einmal einlesen. :)
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Wie steht eigentlich auch die Chance sich versetzen zu lassen (quasi Heimtnah) und als ATN fremd eingesetzt zu werden bsp. vom "Schrauber" ins Büro zu kommen?!
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Kannst denn nun noch auf deinem alten DP eingesetzt werden oder nicht? Das geht nicht aus deinen Ausführungen hervor? Restnutzungszeit (Verhältnis Ausbildung-Einsatz auf DP), Eignung für die alte aber auch für eine neue Verwendung...
Das lässt sich so nicht beantworten. Wie wäre es denn mit einem Personalgespräch?
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Also Ausbildungszeit ca. mit allen Fachlehrgängen 12 Monate. Problem ist halt durch das Mobus Crohn das ich nicht lange im Flugzeug arbeiten kann (mal geht es gut mal nicht) heißt Arbeiten laufen ich muss aufs klo und LFZ wieder abschalten, dann wieder alles von vorne, ist halt alles sehr unberechenbar mit der Krankheit. Brauch halt eigtl immer ein WC in der nähe, ist echt eine undankbare Krankheit.... :-\
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Hilft trotzdem nicht weiter, weil es keine ärztliche Diagnose gibt, für was du eingesetzt werden kannst. Das würde z.B. über einem 90/5 "Dienst- und Verwendungsfähigkeit" erfolgen.
Such das Gespräch mit deinem Chef und der Personalführung. Da gibt es keine einfache Lösung aus nem Internetforum.
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Da bietet die Bundeswehr sogar die Möglichkeit des Gesprächs unter 6 Augen- Truppenarzt- Soldat-Vorgesetzter- um eine Lösung zu finden.
Dein Chef müsste wissen, welche Einschränkungen du hast und dann schauen, ob er das innerhalb der Einheit regeln kann.
Oder ob eine Versetzung mehr Sinn macht.
Der Truppenarzt sollte wissen, welche Möglichkeiten es innerhalb der Einheit gibt und in welche Richtung es gehen soll.
Die Versetzung ist prinzipiell eine Möglichkeit.
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Denk auch mal darüber nach, mit dem medizinischen Personal und/oder Sozialdienst über eine Anerkennung einer Schwerbehinderung nachzudenken bzw. anzugehen, die ja bei solch einer Erkrankung evtl. in Frage kommen könnte.
Mit einer solchen Schwerbehinderung ist es zB im zivilen öD nicht gänzlich ausgeschlossen, eine Einstellung zu erhalten, bzw. - sollte eine Erwerbsminderung festgestellt werden - dann auch in eine Verrentung wg Erwerbsminderung zu kommen.
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Achso- es gibt noch eine gute Nachricht- normalerweise werden die Durchfälle unter Behandlung besser und sie verlaufen schubweise. Eine gute Möglichkeit wäre z.B. mit dem Chef zu sprechen, ob du Bürotätigkeiten machen kannst, wenn es schlimmer ist und du außerhalb des Schubs weiter schraubst.
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Hallo zusammen, kann man überhaupt mit MC zur Bundeswehr?
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Nein, mit einer vor der Musterung festgestellten Morbus Crohn oder einer Colitis Ulcerosa ist man in der Regel untauglich und wird nicht eingestellt! Wenn einen jedoch dieses Schicksal während der Dienstzeit ereilt, wird man in der Regel nicht am nächsten Tag entlassen ;) !