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Zusammenfassung

Autor: Bezügerechnerin
« am: 18. April 2017, 19:30:48 »

Wenn du den Bruttobetrag kennst, hilft dir ein Online-Steuerrechner weiter.
Da gibt es verschiedene. Befrag mal Google.
Beachte aber bitte das die Übergangsbeihilfe ein Bezug für mehrere Kalenderjahre ist und deshalb anders versteuert wird als deine laufenden Bezüge.
Autor: BSG1966
« am: 18. April 2017, 19:28:57 »

Falsches Forum.

guckstu z.B. hier: https://forum.steuerberaten.de/
Autor: kunde11
« am: 18. April 2017, 19:15:30 »

wie berechnet man denn sowas :D ?
Autor: Andi
« am: 12. April 2017, 19:08:48 »

Natürlich brutto. Und was überbleibt müsstest du schon selbst errechnen.
Autor: ztzrtzz
« am: 12. April 2017, 19:03:40 »

Ja jetzt ist die frage nur ob netto oder brutto und wie viel am ende heraus kommt beim saz 4 wegen steuern usw.
Autor: wolverine
« am: 22. August 2012, 15:29:06 »

Guckst Du hier!
Autor: koloss
« am: 22. August 2012, 15:26:55 »

Hallo zusammen.

Bekommt man als SaZ4 nach Beendigung des kompletten Dienstes eine Art Abfindung und wenn ja in welcher Höhe?

Gruß Konstantin
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