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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: andib77 am 13. Juli 2018, 08:04:12
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Guten Morgen,
ich werde ab 01.10.18 meine Eignungsübung als FA antreten.
Zur Zeit fahre ich einen Firmenwagen den ich auch privat nutze.
Kann mir jemand sagen wie es sich mit dem Firmenwagen während der EÜ verhält?
Vielen Dank!
Beste Grüße,
Andi
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Das musst Du Deinen Arbeitgeber fragen.
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Ich denke das sollten sie mit ihrem Arbeitgeber besprechen.
Der Bundeswehr ist eigentlich egal wie sie zum Dienst kommen ob mit irgend einem Firmenwagen oder ob sie auf einer ALADIN fliegen.
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Nachdem Sie während der Eignungsübung nicht in einem Arbeitsverhältnis bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber stehen, werden Sie den Dienstwagen wohl oder übel vor der Eignungsübung dort abgeben müssen! Sie erhalten von Ihrem aktuellen Arbeitgeber während der Eignungsübung kein Entgelt und können daher auch keine Versteuerung geldwerten Vorteils abführen!
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Oder allgemeiner:
Das Arbeitsverhältnis RUHT per Gesetz - damit ist der Arbeitsgeber von jeglicher Leistung befreit, zu diesen Leistungen zählt neben Gehalt / Lohn natürlich auch ein Dienstwagen.
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Besten Dank!
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Der AG kann (!) verlangen, dass Du den Dienstwagen während der EÜb zurück gibst - er muss es aber nicht.
Er kann genau so gut kulant sein und ihn Dir während der 4 Monate noch lassen. Da ist er ganz frei in seiner Entscheidung.
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Wie wird das denn dann steuerlich (1%) abgerechnet, wenn er doch da keinen Verdienst hat?
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@ Tasty:
Für die weitere Gewährung eines Dienstwagens gibt es keine vertragliche Grundlage - und da der Arbeitnehmer danach vermutlich das Unternehmen verlässt, gibt es diverse (ggf. strafrechtliche) Gründe die dagegen sprechen.
Also erläutere Mal unter den Aspekten von Untreue, Treu und Glauben, usw. wie frei er da ist ....