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Fragen und Antworten => Ausbildung und Ausrüstung => Thema gestartet von: Koepfer am 15. Juli 2018, 12:00:37

Titel: Personalentwicklungsgespräch
Beitrag von: Koepfer am 15. Juli 2018, 12:00:37
Kameraden,

folgendes:

Ich wiederhole zur Zeit die Grundausbildung zum ersten Mal, da mir Mitte der letzten Grundausbildung mitgeteilt worden war ich könne nicht an einem der Grundmodule, das zum erfolgreichen Bestehen benötigt wird, teilnehmen.
Nun wurde mir eröffnet mein Leistungsbild und meine Leistungsfähigkeit, welches ich in den ersten Paar Wochen während der Wiederholung der Grundausbildung zeigen durfte, genügen nicht um den Anforderungen an die Feldwebellaufbahn gerecht zu werden. Weswegen eine Entlassung nach §55 (4) angestrebt wird.
Eine Rückführung in die Laufbahn der Mannschaften kann nicht sein, da ich direkt in die FW-Laufbahn eingestiegen bin.

Meine Fragen jetzt:

An wen kann ich mich in meiner Kompanie wenden, um erstens vom Gegenteil zu überzeugen?
An wen kann ich mich wenden, um einen Laufbahnwechsel in die Mannschaftslaufbahn zu beantragen?

Gerne auch eure Meinung zu der Thematik.

Gruß,

G (FA) Koepfer
Titel: Antw:Personalentwicklungsgespräch
Beitrag von: miT am 15. Juli 2018, 12:09:23
Vorweg, WIESO konnten Sie an den benötigten Modulen nicht teilnehmen? Sind Sie als FA angestellt worden, oder waren sie vorher FWD/SAZ Mannschaften, dann machen Sie doch eig. keine GA sondern sind durch den FAL gefallen?
Titel: Antw:Personalentwicklungsgespräch
Beitrag von: KlausP am 15. Juli 2018, 12:14:51
Eine Rückführung eines UA/FA/OA in die Mannschaftslaufbahn ist nur möglich, wenn er aus dieser kommt. (§55(4) Satz 3 SG)

Es gibt in Ihrem Fall nur die Möglichkeit, dass Sie sich nach Ihrer Entlassung erneut um eine Einstellung in der Mannschaftslaufbahn bewerben.
Titel: Antw:Personalentwicklungsgespräch
Beitrag von: Koepfer am 15. Juli 2018, 12:19:35
Vorweg, WIESO konnten Sie an den benötigten Modulen nicht teilnehmen? Sind Sie als FA angestellt worden, oder waren sie vorher FWD/SAZ Mannschaften, dann machen Sie doch eig. keine GA sondern sind durch den FAL gefallen?

Mir wurde zuerst eröffnet, dass meine bisherigen Leistungen bei der Wachausbildung und der Waffen- und Geräteausbildung mit dem G36 und der P8 nicht ausreichen um am scharfen Schießen teilnehmen zu dürfen.
Ich befinde mich in einem dreijährigen Ausbildungskonzept FA und mir wurde/wird die Möglichkeit  gegeben die  GA zu wiederholen.
Titel: Antw:Personalentwicklungsgespräch
Beitrag von: miT am 15. Juli 2018, 12:24:42
Sie sind also direkt also Feldwebelanwärter eingestellt worden? Dann trifft das von KlausP geschriebene auf Sie zu.

Zitat
Mir wurde zuerst eröffnet, dass meine bisherigen Leistungen bei der Wachausbildung und der Waffen- und Geräteausbildung mit dem G36 und der P8 nicht ausreichen um am scharfen Schießen teilnehmen zu dürfen.

Ist aber schon hart hier so abzuliefern? Sind Sie denn sicher das Sie Soldat bleiben wollen, selbst die Flucht in die Mannschaftsebene klingt sehr nach unüberlegt.
Titel: Antw:Personalentwicklungsgespräch
Beitrag von: Koepfer am 15. Juli 2018, 12:25:02
Eine Rückführung eines UA/FA/OA in die Mannschaftslaufbahn ist nur möglich, wenn er aus dieser kommt. (§55(4) Satz 3 SG)

Es gibt in Ihrem Fall nur die Möglichkeit, dass Sie sich nach Ihrer Entlassung erneut um eine Einstellung in der Mannschaftslaufbahn bewerben.

Ist es nicht möglich aus der Truppe die Laufbahn zu wechseln der Vernunft wegen? Ich bin in der Kaserne gemeldet und war vorher arbeitssuchend. Ich werde bei Entlassung auf der Straße sitzen.
Titel: Antw:Personalentwicklungsgespräch
Beitrag von: KillBurn93 am 15. Juli 2018, 12:28:41
Dann wird es wohl auf eine Entlassung hinauslaufen.
Wie oben schon genannt wird ist in Ihrem Fall keine Überführung in eine andere Laufbahn vorgesehen.
Titel: Antw:Personalentwicklungsgespräch
Beitrag von: miT am 15. Juli 2018, 12:29:17
Nun ja, es ist aber auch niemand für Ihre Leistungen verantwortlich ausser sie selber. Und nein, wenn sie als FA angestellt wurden bleibt nur die neue Bewerbung für eine andere Laufbahn und das ohne Ausnahmen oder Alternativen.
Titel: Antw:Personalentwicklungsgespräch
Beitrag von: Koepfer am 15. Juli 2018, 12:31:35
Sie sind also direkt also Feldwebelanwärter eingestellt worden? Dann trifft das von KlausP geschriebene auf Sie zu.

Zitat
Mir wurde zuerst eröffnet, dass meine bisherigen Leistungen bei der Wachausbildung und der Waffen- und Geräteausbildung mit dem G36 und der P8 nicht ausreichen um am scharfen Schießen teilnehmen zu dürfen.

Ist aber schon hart hier so abzuliefern? Sind Sie denn sicher das Sie Soldat bleiben wollen, selbst die Flucht in die Mannschaftsebene klingt sehr nach unüberlegt.

Danke für die Antwort. Aber wer ist denn jetzt zuständig?

Was meinen Sie mit ,,Ist aber schon hart hier so abzuliefern?´´
Titel: Antw:Personalentwicklungsgespräch
Beitrag von: miT am 15. Juli 2018, 12:34:27
Vergessen, dass hält Sie nicht davon ab mit Ihrem Chef zu sprechen und ggf. eine Stellungnahme abzugeben, indem Sie Besserung geloben. Inwieweit das jetzt noch hilft liegt nicht an uns.

Zuständig ist ihr Disziplinarvorgesetzter.

Zitat
Was meinen Sie mit ,,Ist aber schon hart hier so abzuliefern?
Ich meine damit, sorry, hier zu Versagen ist schon eine Kunst, wenn Sie nicht die Ausbildung aufgrund von Krankheit oä. verpasst haben, doch deswegen habe ich ja nach dem Grund gefragt. Subjektive Meinung.

Titel: Antw:Personalentwicklungsgespräch
Beitrag von: KillBurn93 am 15. Juli 2018, 12:36:33
Ganz einfach:
Sie lernen in der GA nur die Grundlagen der Wach und Waffenausbildung wenn Sie dabei schon solche Probleme haben wie soll es dann in den darauf aufbauenden Lehrgängen weitergehen?
Als UmP werden Sie z.b zum Wachvorgesetzen ausgebildet was sehr viel komplexer ist als Posten und Streife.
Titel: Antw:Personalentwicklungsgespräch
Beitrag von: miT am 15. Juli 2018, 12:40:44
Kann ich nochmal darauf zurück kommen, dass es sich hier nicht um den FAL handeln müsste? Oder gibts noch irgendwo den FA mit ner normalen GA und ich weiss es nur nicht. Denn sonst sieht es doch so aus, FAL das erste mal verhauen und nun wieder die Leistungen nicht erbracht. Eine dritte Wiederholung ist doch in dem Fall auch nicht vorgesehen ohne begründete Härte?

Wenn das falsch ist, korrigiert mich bitte meiner Allgemeinbildung wegen.
Titel: Antw:Personalentwicklungsgespräch
Beitrag von: Koepfer am 15. Juli 2018, 12:41:57
Vergessen, dass hält Sie nicht davon ab mit Ihrem Chef zu sprechen und ggf. eine Stellungnahme abzugeben, indem Sie Besserung geloben. Inwieweit das jetzt noch hilft liegt nicht an uns.

Zuständig ist ihr Disziplinarvorgesetzter.

Dann werde ich das in Angriff nehmen. Vielleicht bringts was.

Zitat
Was meinen Sie mit ,,Ist aber schon hart hier so abzuliefern?
Ich meine damit, sorry, hier zu Versagen ist schon eine Kunst, wenn Sie nicht die Ausbildung aufgrund von Krankheit oä. verpasst haben, doch deswegen habe ich ja nach dem Grund gefragt. Subjektive Meinung.

Die erste Woche der neuen Grundausbildung konnte ich nicht am Formaldienst teilnehmen, da vom letzten IGF meine Füße bluteten und Fleischabrieb da war. Das ist jetzt verheilt und ich bin 100% einsatzbereit

Titel: Antw:Personalentwicklungsgespräch
Beitrag von: dunstig am 15. Juli 2018, 12:46:09
Also wenn man bei dem popeligen IGF solche Verletzungen davon trägt, ist man als Soldat wohl ungeeignet. Noch dazu die scheinbar schlechten Ergebnisse beim schießen. Da werden offensichtlich nichtmals minimalste Mindestanforderungen erfüllt.
Titel: Antw:Personalentwicklungsgespräch
Beitrag von: KlausP am 15. Juli 2018, 12:49:00
- Wer hat das Personalgespräch in wessen Auftrag mit Ihnen geführt? Ihr Disziplinavorgesetzter im Auftrag des BAPersBw?
- Was haben Sie in Ihrer Stellungnahme dazu geschrieben?
- Haben Sie darauf bestanden, die Vertrauensperson zu beteiligen?
Titel: Antw:Personalentwicklungsgespräch
Beitrag von: Koepfer am 15. Juli 2018, 12:49:54
Also wenn man bei dem popeligen IGF solche Verletzungen davon trägt, ist man als Soldat wohl ungeeignet. Noch dazu die scheinbar schlechten Ergebnisse beim schießen. Da werden offensichtlich nichtmals minimalste Mindestanforderungen erfüllt.

Die Verletzungen wurden erst durch die Woche Formaldienst vor dem Gelöbnis Ausbildungsrelevant, ich will mich nicht beklagen. Schießergebnisse konnte ich nie erzielen, da ich nicht zugelassen war.
Titel: Antw:Personalentwicklungsgespräch
Beitrag von: miT am 15. Juli 2018, 12:50:54
Er durfte ja garnicht erst schießen, da das Zerlegen und Zusammensetzen der Waffe sowie das Schranken-Öffnen der Wachausbildung nicht zu ausreichenden Leistungen führte. Daher kein scharfer Schuss des TE
Titel: Antw:Personalentwicklungsgespräch
Beitrag von: Koepfer am 15. Juli 2018, 12:55:38
- Wer hat das Personalgespräch in wessen Auftrag mit Ihnen geführt? Ihr Disziplinavorgesetzter im Auftrag des BAPersBw?
- Was haben Sie in Ihrer Stellungnahme dazu geschrieben?
- Haben Sie darauf bestanden, die Vertrauensperson zu beteiligen?

-Der bearbeitende Oberleutnant, Zugführer hat das Gespräch geführt. Der Kompaniechef i.V. Hauptmann hat das PEG unterzeichnet
-Mir ist nicht bekannt gegeben worden, dass ich eine Stellungnahme schreiben darf. Geschweige denn woher man dieses Dokument bekommt.
-Ich wurde nicht darüber aufgeklärt, dass mir bei dem Gespräch eine VP zusteht
Titel: Antw:Personalentwicklungsgespräch
Beitrag von: miT am 15. Juli 2018, 12:58:24
Dann schreiben Sie jetzt eine Stellungnahme, ausführlichst. Aber wirklich, Sie scheitern hier an einer Stelle der Ausbildung, die so weit ab von "Leistung" liegt, dass ist selten!
Titel: Antw:Personalentwicklungsgespräch
Beitrag von: KlausP am 15. Juli 2018, 13:09:14
Das Gesprächsprotokoll haben Sie aber aufmerksam gelesen und verstanden, bevor Siexes unterschrieben haben
Titel: Antw:Personalentwicklungsgespräch
Beitrag von: Koepfer am 15. Juli 2018, 13:20:00
Das Gesprächsprotokoll haben Sie aber aufmerksam gelesen und verstanden, bevor Siexes unterschrieben haben

Die Situation hat mich sagen lassen, ich hätte es verstanden, da ich mich auch selber beurteilen sollte, was aber nicht zur Niederschrift gebracht wurde.

Ein Hauptfeldwebel war als Zeuge anwesend. Ich wurde aufgefordert das Dokument zu lesen, aber in der Eile des Tagesgeschäfts nicht zu genüge. All das was ich in dem langen Gespräch gesagt habe, wurde auf die Zeilen runtergebrochen ich hätte verstanden was mir eröffnet wurde

Was ich nicht verstanden habe, ist wieso eine Entlassung beantragt werden kann, obwohl noch keine erneute Leistungsüberprüfung in den zuvor beanstandeten Punkten statt gefunden hat. Und somit die Gelegenheit fehlt mein können unter Beweis zu stellen.

Sollte ich Ihrer Meinung nach auch eine Stellungnahme an den Disziplinarvorgesetzten schreiben?
Titel: Antw:Personalentwicklungsgespräch
Beitrag von: Ralf am 15. Juli 2018, 13:25:01
Ein Entlassungsantrag nach  §55 (4) ist nicht an 2 Lehrgangsteilnahmen gebunden. Aber es müssen schon ziemlich heftige Gründe vorliegen, wenn man auf eine 2. Teilnahme verzichtet. Der Tenor muss in etwas lauten "wie hoffnungslos".
Titel: Antw:Personalentwicklungsgespräch
Beitrag von: Koepfer am 15. Juli 2018, 13:34:14
Ein Entlassungsantrag nach  §55 (4) ist nicht an 2 Lehrgangsteilnahmen gebunden. Aber es müssen schon ziemlich heftige Gründe vorliegen, wenn man auf eine 2. Teilnahme verzichtet. Der Tenor muss in etwas lauten "wie hoffnungslos".

Ich habe nicht freiwillig auf eine Teilnahme verzichtet, lediglich die Pflicht zur Gesunderhaltung wahrgenommen, da auf erneute drei Monate GA gesehen der Erhalt meiner Füße essentiell ist. Die Verse war aufgerieben und ich konnte nicht auftreten, geschweige denn ordentliches Schuhwerk tragen während des Dienstes den ich trotz der behinderung und Status MSG ausgeübt habe.
Titel: Antw:Personalentwicklungsgespräch
Beitrag von: Ralf am 15. Juli 2018, 13:37:20
Das ändert doch nichts an meiner Aussage, dass man dich kein 2. Mal an der Ausbildung teilnahmen lassen möchte.
Titel: Antw:Personalentwicklungsgespräch
Beitrag von: Koepfer am 15. Juli 2018, 13:45:52
Das ändert doch nichts an meiner Aussage, dass man dich kein 2. Mal an der Ausbildung teilnahmen lassen möchte.

Ich verstehe das warum halt nicht, es ist absolut nicht logisch
Titel: Antw:Personalentwicklungsgespräch
Beitrag von: Sierra313 am 15. Juli 2018, 13:46:45
Also jetzt mal ehrlich, ihre Aussagen hier kommen mir doch reichlich dubios vor. Der einzige Grund der mir bekannt ist das jemand nicht zur Waffenausbildung geschweige denn zur Schießausbildung zugelassen wird, ist ein fehlen des entsprechnden Sicherheitsbescheides bei der Soldateneinstellungsüberprüfung. Ansonsten habe ich es in viele Jahren noch nie erlebt das ein Soldat bei den Ausbildungsabschnitten die Sie hier anführen gescheitert wäre geschweige denn aufgrund desssen aus dem Dienstverhältnis entfernt wird.
Ihr Oberleutnant Zugführer darf gar kein Personalgespräch mit Ihnen führen. Ein Personalgespräch ist ein formeller Akt, dieser ist zu protokollieren und muss zwingend entweder vom Disziplinarvorgesetzten oder dem S1 Offz/StOffz durchgeführt werden.
Titel: Antw:Personalentwicklungsgespräch
Beitrag von: Ralf am 15. Juli 2018, 13:49:23
Das steht schwarz auf weiß im Entlassungsantrag. Da muss schon Substanz sein, denn ansonsten geht so ein Antrag im BAPersBw nicht durch. Wenn du also der Meinung bist, dass es keine handfesten Gründe gibt und die Darstellung des DV richtig ist, wird der Antrag wohl nicht durchgehen. Aber es steht dir ja frei eine Stellungnahme nachzureichen.
Titel: Antw:Personalentwicklungsgespräch
Beitrag von: Ralf am 15. Juli 2018, 13:50:24
War es wirklich ein Personalentwicklungsgespräch oder eher eine Anhörung?
Titel: Antw:Personalentwicklungsgespräch
Beitrag von: 200/3 am 15. Juli 2018, 13:53:13
Zitat
Ich befinde mich in einem dreijährigen Ausbildungskonzept FA
Klingt für mich auf den ersten Blick nach Pfullendorf und 209?
Sollte dem so sein (und auch wenn nicht), ist es vermutlich für beide Seiten das Beste, wenn Sie und die Bundeswehr sich trennen. Wenn man schon bei so grundlegenden Dingen wie der Waffen-und Geräteausbildung "versagt", was soll das dann erst bei weiterführenden Ausbildungen werden? Die Anforderungen werden nach der "Grundausbildung" eher härter als lascher.
Und dass Sie bei Entlassung auf der Straße sitzen ist ganz allein Ihr Problem, es ist nicht Aufgabe der Bundeswehr für Sie die soziale Hängematte zu spielen wenn Sie nicht die geforderten Leistungen gezeigt haben.

Aber ich gehe mal ganz schwer davon aus, dass hinter der jetzt angestrebten Entlassung deutlich mehr steckt als nur "Zerlegen/Zusammensetzen der Handwaffe nicht auf die Reihe gekriegt" und hier, wie so oft, nur eine Seite dargelegt wird.
Titel: Antw:Personalentwicklungsgespräch
Beitrag von: KlausP am 15. Juli 2018, 13:54:38
Das ändert doch nichts an meiner Aussage, dass man dich kein 2. Mal an der Ausbildung teilnahmen lassen möchte.

Ich verstehe das warum halt nicht, es ist absolut nicht logisch

Ob Sie das logisch finden oder nicht ist erst einmal belanglos. Wenn Ihre Vorgesetzten der Meinung sind, dass Sie den FAL auch im zweiten Anlauf nicht bestehen werden, kann Ihr Disziplinarvorgesetzter beim BAPersBw Ihre Entlassung beantragen. Dieser Antrag ist Ihnen zu eröffnen und es ist Ihnen Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben. Wenn das nicht erfüllt ist, haben Sie immer noch die Möglichkeit der Beschwerde.
Titel: Antw:Personalentwicklungsgespräch
Beitrag von: miT am 15. Juli 2018, 13:58:59
Und so unlogisch ist das nicht, vereinfacht, wenn Ihre Vorgesetzten, die wissen wovon Sie reden, der Überzeugung sind Sie schaffen es nicht, kostet jede Minute mit Ihnen und jeder Schuss den sie ggf. abgeben dem Steuerzahler unnützes Geld. Plump vereinfacht und für Sie verständlich?!
Titel: Antw:Personalentwicklungsgespräch
Beitrag von: KlausP am 15. Juli 2018, 14:01:02
So ist es. Und genau dafür ist der § 55(4) auch gedacht.
Titel: Antw:Personalentwicklungsgespräch
Beitrag von: Koepfer am 15. Juli 2018, 14:06:20
Das steht schwarz auf weiß im Entlassungsantrag. Da muss schon Substanz sein, denn ansonsten geht so ein Antrag im BAPersBw nicht durch. Wenn du also der Meinung bist, dass es keine handfesten Gründe gibt und die Darstellung des DV richtig ist, wird der Antrag wohl nicht durchgehen. Aber es steht dir ja frei eine Stellungnahme nachzureichen.


Hmm, danke für den Rat, doch was steht schwarz und weiß auf dem Entlassungsantrag? Ist es ratsam die Stellungnahme nachzureichen?



Titel: Antw:Personalentwicklungsgespräch
Beitrag von: Koepfer am 15. Juli 2018, 14:09:39
War es wirklich ein Personalentwicklungsgespräch oder eher eine Anhörung?

Ich habe ein ,,Vermerk über ein Personalentwicklungsgespräch im Auftrag der personalbearbeitenden Stelle´´
Was eine Anhörung ist, weiß ich nicht.
Titel: Antw:Personalentwicklungsgespräch
Beitrag von: miT am 15. Juli 2018, 14:11:19
Ach bitte. So langsam  :-X
Wenn Sie unbedingt Soldat bleiben wollen ist es doch wohl selbsterklärend die Stellungnahme zumindest abzugeben und alle Register, INSBESONDERE LEISTUNG, zu ziehen. Den Rest werden Sie sehen.
Titel: Antw:Personalentwicklungsgespräch
Beitrag von: KlausP am 15. Juli 2018, 14:11:56
Ich bin dann hier mal raus  ...
Titel: Antw:Personalentwicklungsgespräch
Beitrag von: Koepfer am 15. Juli 2018, 14:16:18
Unbedingt und koste es was es wolle!
Titel: Antw:Personalentwicklungsgespräch
Beitrag von: Ralf am 15. Juli 2018, 14:16:36
Du wirst den Entlassungsantrag auch noch bekommen und dann dort Stellung dazu nehmen müssen. Du kannst trotzdem zu deinem letzten Gespräch was nachreichen, falls das nicht ausreicht, was du dort zur Kenntnis genommen hast oder Dinge drin standen, die nicht stimmen.

Zitat
Ich habe ein ,,Vermerk über ein Personalentwicklungsgespräch im Auftrag der personalbearbeitenden Stelle´´
Was eine Anhörung ist, weiß ich nicht.
Welchen Grund hatte denn das PEG? Irgend einen Anlass muss ja die PersFhrg gehabt haben das anzuordnen. Bei einem einmaligen Nichtbestehen macht man das eigentlich nicht.
Titel: Antw:Personalentwicklungsgespräch
Beitrag von: miT am 15. Juli 2018, 14:25:26
Unbedingt und koste es was es wolle!

Dann sollten so auch Ihre Leistungen sein und was mir auffällt, die Tatsache der mangelnden Leistug aus dem ersten „Versuch“ scheinen Sie selber Donut sehen zumindest kommen die Meisterinnen Ihret Situation und weinen rum wie böse und gemein die Ausbilder sind. Sie wollen einfach nur im Dienst bleiben. Ist schon komisch oder?
Titel: Antw:Personalentwicklungsgespräch
Beitrag von: miT am 15. Juli 2018, 14:26:09
.....selber so zu sehen....
Titel: Antw:Personalentwicklungsgespräch
Beitrag von: Koepfer am 15. Juli 2018, 14:26:34
Zitat
Du wirst den Entlassungsantrag auch noch bekommen und dann dort Stellung dazu nehmen müssen. Du kannst trotzdem zu deinem letzten Gespräch was nachreichen, falls das nicht ausreicht, was du dort zur Kenntnis genommen hast oder Dinge drin standen, die nicht stimmen.

Dinge die konträr verlaufen müsen ergänzt werden. Danke für die Info.

Zitat
Ich habe ein ,,Vermerk über ein Personalentwicklungsgespräch im Auftrag der personalbearbeitenden Stelle´´
Was eine Anhörung ist, weiß ich nicht.
Welchen Grund hatte denn das PEG? Irgend einen Anlass muss ja die PersFhrg gehabt haben das anzuordnen. Bei einem einmaligen Nichtbestehen macht man das eigentlich nicht.

Auch der Grund ist mir nicht bekannt. Vielleicht allg. Erhebung des Leistungsstands wegen PEG vom 07.05.2018
Titel: Antw:Personalentwicklungsgespräch
Beitrag von: Koepfer am 15. Juli 2018, 14:35:07
.....selber so zu sehen....

Weinerliches Verhalten hat meiner Meinung nach noch nie zu etwas geführt. Deswegen will ich weder beklagen noch beschweren. Rechtens ist den Sachverhalt richtig zu stellen.
Titel: Antw:Personalentwicklungsgespräch
Beitrag von: miT am 15. Juli 2018, 14:47:29
Das haben Sie aber wohl nicht getan beim ersten Versuch. Erst jetzt wenn es an die Existenz geht. Und auch da ist nicht so recht klar wie Sie Ihre Leistung eigendlich einschätzen sondern nur, dass Sie nicht auf die Straße wollen und alles ungerecht ist. 
Titel: Antw:Personalentwicklungsgespräch
Beitrag von: Koepfer am 15. Juli 2018, 14:55:22
Das haben Sie aber wohl nicht getan beim ersten Versuch. Erst jetzt wenn es an die Existenz geht. Und auch da ist nicht so recht klar wie Sie Ihre Leistung eigendlich einschätzen sondern nur, dass Sie nicht auf die Straße wollen und alles ungerecht ist.

Das mit dem ersten Versuch mag sein, weil ich nie aufhören werde zu kämpfen wofür ich lebe. Das Recht und die Freiheit tapfer zu Verteidigen liegt mir am Herzen.
Titel: Antw:Personalentwicklungsgespräch
Beitrag von: 200/3 am 15. Juli 2018, 15:33:11
Gehen Sie bitte einmal tief in sich und überlegen Sie ganz genau, ob Ihr Versagen bei der Wach-und Waffenausbildung tatsächlich der einzige Grund ist, dass Ihnen nun eine Nichteignung attestiert werden soll...
Ich gehe, wie bereits gesagt, davon aus, dass da noch mehr dran hängt.
Titel: Antw:Personalentwicklungsgespräch
Beitrag von: ulli76 am 15. Juli 2018, 16:30:19
Aaaalso- Du hast eine erste GA gemacht und da haben dir einige Teile gefehlt wegen??? dem Ausfall wegen deinen Füßen? Im Mai wurde deswegen schon einmal ein PEG mit dir geführt.

Jetzt darfst du die GA wiederholen, deine Leistungen im Umgang mit der Waffe sind aber so unterirdisch, dass man dich nicht zum scharfen Schuss zulassen will, weswegen man jetzt ein zweites PEG mit dir geführt hat, weil inzwischen die Entlassung droht.

Waren die Vorwürfe was den Umgang mit den Waffen geht, denn ungerechtfertigt? Oder was genau willst du jetzt in deiner Stellungnahme schreiben?

Mein Tip: Geh heute nochmal in dich und lass dir morgen einen Termin bei dem Oberleutnant geben, der das PEG mit dir geführt hat.
Und eier da bitte nicht rum, sondern frag nach, was du tun musst, damit man dich nicht entlässt. Ist die Entlassung unausweichlich, solltest du dir so schnell wie möglich einen Termin beim Sozialdienst geben lassen.
Titel: Antw:Personalentwicklungsgespräch
Beitrag von: F_K am 15. Juli 2018, 19:00:28
Ich bin ja ein einfach strukturierter PzGren - aber ich habe nicht verstanden, warum jetzt 2 GAs nicht erfolgreich waren.

Machen FA keinen FAL statt GA?

Kann der TE bitte mal abschreiben, was ihm ausgehändigt worden ist?
Titel: Antw:Personalentwicklungsgespräch
Beitrag von: ulli76 am 15. Juli 2018, 19:39:08
Gehen wir mal davon aus, dass mit GA FAL gemeint ist. Er sagt zu schlechte Leistungen bei der Wachausbildung und bei der schießvorbereitenden Ausbildung. Und noch irgendwas mit dem Ausfall wegen seinem Haxn.
Titel: Antw:Personalentwicklungsgespräch
Beitrag von: F_K am 15. Juli 2018, 19:54:39
Soweit habe ich auch gelesen - aber eben nicht verstanden.

Ein kurzer "medizinischer" Ausfall führt meines Erachtens nicht dazu, das ein FAL nicht bestanden wird.
Spätestens bei der Wiederholung sollte es kein Problem sein ...
Titel: Antw:Personalentwicklungsgespräch
Beitrag von: Rollo83 am 16. Juli 2018, 07:28:40
Ich bin KEIN einfach strukturierter PzGren und trotzdem versteh ich den ganzen Sachverhalt auch nicht so richtig.

Er schreibt auch etwas von einem "neuen Konzept". Der FAL oder FA-Btl sind jetzt auch nicht so neu? Gibt es noch eine ganz neue Ausbildungsform.

Weswegen wurde die erste GA/FAL nicht bestanden? Wurde die GA/FAL komplett abgebrochen oder wurden nur Teile nicht bestanden?
Weswegen durfte in der zweiten GA/FAL nicht am scharfen Schuss teilgenommen werden? Weil das Zerlegen und Zusammensetzten nicht geklappt hat?
Wachausbildung nicht bestanden? Passiert definitiv mehreren Rekruten/Anwärtern. Wird nachgeholt und gut ist.

Als hier muss der TE doch noch mal vernünftig aufdröseln was jetzt hier Sache ist.
Titel: Antw:Personalentwicklungsgespräch
Beitrag von: 200/3 am 16. Juli 2018, 08:31:47
Wie schonmal erwähnt passt das vom TE angedeutete Ausbildungskonzept zur SpezAusbKp 209. Ist jetzt aber alles nur Rätselraten.
Fakt ist: es wird niemandem eine charakterliche Nichteignung attestiert, bloß weil er mal 'nen Haltebolzen am G36 nicht auf Anhieb reinkriegt. Da bräuchte es wohl schon mehrere/ständige schwere Sicherheitsverstöße in Kombination mit Unbelehrbarkeit/Uneinsichtigkeit/Unausbildbarkeit. Und dann bringt auch ein Weitermachen/Neuanfangen als Mannschafter nix.
Titel: Antw:Personalentwicklungsgespräch
Beitrag von: holla_die_waldfee am 16. Juli 2018, 11:46:54


Wie schonmal erwähnt passt das vom TE angedeutete Ausbildungskonzept zur SpezAusbKp 209. Ist jetzt aber alles nur Rätselraten.

Entsprechend dem gewählten Nick des TE und der Personensuche, ist das schon sehr wahrscheinlich...
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Titel: Antw:Personalentwicklungsgespräch
Beitrag von: miT am 16. Juli 2018, 12:19:15
Wenn das so ist, sind ggf einige andere Maßstäbe zu setzen.
Titel: Antw:Personalentwicklungsgespräch
Beitrag von: InteressierterRes am 16. Juli 2018, 15:09:39
Nunja, Pfullendorf ist nunmal kein Murmelspiel. Warum waren die Füße in Leidenschaft gezogen? Stiefel zu groß oder drückten sie?
Warum keine Zulassung zu Schießübungen? Das ist das erste Mal in meinen über 30 Jahren, wo ich sowas höre.
Titel: Antw:Personalentwicklungsgespräch
Beitrag von: Horst200 am 16. Juli 2018, 16:02:46
Also irgendwas passt hier nicht zusammen.