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Zusammenfassung

Autor: TechnischerBeamter
« am: 04. September 2024, 22:34:48 »

Ich kriege diese Unterlagen auch nicht zu sehen. Ich kriege entweder ein Kandidatenfeld oder aber den Hinweis, dass ich mich mal mit xy bitte austauschen soll, ob das gegenseitig passen würde.

Es macht allerdings für die PersFhrg schon Sinn, einen Freitext zu bekommen, was die-/derjenige gemacht hat. Denn gerade im zivilen Bereich sind die Stellenbeschreibungen (bspw. Referent) nur rudimentär- Da weiß die PersFhrg also nicht wirklich, welche Vorkenntnisse und Erfahrungen vorliegen.
Die PersFhrg muss ja mein Anforderungsprofil nun mit den Kandidaten abwägen und erstellt dort auch eine Reihenfolge (BU, Vorverwendungen, SÜ etc), die auch einer Konkurrentenklage statthalten muss.
Zitat
Entscheidend ist, ob man die Qualifikationserfordernisse erfüllt und - wenn ja - ob man von allen Bewerbern die beste Beurteilung hat. Bei Gleichstand gibt es noch weitere Unterscheidungen, aber ganz sicher nicht das Anschreiben.
Und genau darauf muss es am Ende im Kandidatenfeld herauslaufen. Deswegen ist es auch immens wichtig, dass man bereits bei den BU darauf achtet, was die Tätigkeitsbeschreibung aussagt.

Vielen Dank für die Info und deinen Einblick in das Bewerbungsverfahren bei euch im BAPersBw. Könntest du mir noch kurz deine Erfahrung schildern wie es bei euch mit Beförderungen A11 - A12 bzgl. der Mindestwartezeiten aussieht (s.o). Wir haben ja festgestellt, dass eine Zweitverwendung in A9 - A11 mit grundsätzlich jeweils 2 Jahren Verwendungsdauer für die A12 notwendig ist. Angenommen man kann diese 2 Verwendungen in A9 - A11 vorweisen, wurde jedoch erst vor ca. 8 Monaten nach A11 befördert, stelle ich mir nach wie vor die Frage ob eine Bewerbung auf einen A12 bereits jetzt möglich ist. Nach dem alten PEK ja ganz klar NEIN, da neben der Zweitverwendung eine Mindeststehzeit in A11 von drei Jahren gefordert wurde. Das aktuelle PEK sieht ja nur noch die Zweitverwendung OHNE Mindeststehzeit vor.
Autor: Ralf
« am: 02. September 2024, 04:18:51 »

Ich kriege diese Unterlagen auch nicht zu sehen. Ich kriege entweder ein Kandidatenfeld oder aber den Hinweis, dass ich mich mal mit xy bitte austauschen soll, ob das gegenseitig passen würde.

Es macht allerdings für die PersFhrg schon Sinn, einen Freitext zu bekommen, was die-/derjenige gemacht hat. Denn gerade im zivilen Bereich sind die Stellenbeschreibungen (bspw. Referent) nur rudimentär- Da weiß die PersFhrg also nicht wirklich, welche Vorkenntnisse und Erfahrungen vorliegen.
Die PersFhrg muss ja mein Anforderungsprofil nun mit den Kandidaten abwägen und erstellt dort auch eine Reihenfolge (BU, Vorverwendungen, SÜ etc), die auch einer Konkurrentenklage statthalten muss.
Zitat
Entscheidend ist, ob man die Qualifikationserfordernisse erfüllt und - wenn ja - ob man von allen Bewerbern die beste Beurteilung hat. Bei Gleichstand gibt es noch weitere Unterscheidungen, aber ganz sicher nicht das Anschreiben.
Und genau darauf muss es am Ende im Kandidatenfeld herauslaufen. Deswegen ist es auch immens wichtig, dass man bereits bei den BU darauf achtet, was die Tätigkeitsbeschreibung aussagt.
Autor: justice005
« am: 01. September 2024, 23:20:15 »

Zitat
steht ja oft in der Ausschreibung die Anforderung sich mit einem Anschreiben und dem dienstlichen Werdegang zu bewerben.

Ich frage mich rein rechtlich, was da der tiefere Sinn ist, vor allem bei internen Ausschreibungen. Ob das Anschreiben besonders formvollendet ist oder ob da nur drauf steht "Hiermit teile ich mit, dass ich die Stelle haben will", ist völligst egal. Das darf sowieso nicht berücksichtigt werden. Entscheidend ist, ob man die Qualifikationserfordernisse erfüllt und - wenn ja - ob man von allen Bewerbern die beste Beurteilung hat. Bei Gleichstand gibt es noch weitere Unterscheidungen, aber ganz sicher nicht das Anschreiben.

Auch ein fehlender Lebenslauf - der sich sowieso aus der Personalakte ergibt - macht da keinen Unterschied. Wir sind hier nicht in der freien Wirtschaft, wo man einen guten Eindruck bei einem Personaler machen muss, vielmehr sind wir hier im unmittelbaren Anwendungsbereich des Art. 33 Grundgesetz.

Da das auch alle wissen, ist die Frage wohl tatsächlich berechtigt, warum um alles in der Welt dieser Unfug gefordert wird.

Autor: TechnischerBeamter
« am: 01. September 2024, 21:49:14 »

::) Das war damit auch gemeit.

@ Ralf

Da du ja genehmigender Vorgesetzter bist und ich bezüglich der internen Bewerbungsverfahren innerhalb der Bundeswehr noch recht unerfahren bin (ich bin nach meinen Studium als Quereinsteiger zur BW gekommen) eine weitere Frage.

Wenn ich mich auf eine interne Ausschreibung im Stellenportal auf einen förderlichen DP bewerbe (hier: A 12 gD) steht ja oft in der Ausschreibung die Anforderung sich mit einem Anschreiben und dem dienstlichen Werdegang zu bewerben.

Ist unter dem dienstlichen Werdegang ein Lebenslauf (CV) gemeint wie man ihn aus der freien Wirtschaft kennt unter Aufnahme der bisher begleitenden Dienstposten in der BW und aller anderen Angaben wie Studium, Jobs in der Wirtschaft, Praktika vor der BW usw. oder wirklich nur eine Aufstellung der DP? Das wären bei mir ja nur 2 DP seit 2018. Mir stellt sich hierbei jedoch die Sinnhaftigkeit, da der personalbearbeitenden Dienststelle ja mein CV bereits vorliegt als ich mich damals beworben habe und meine DP ja ebenfalls bereits in meinem Profil des Bewerbungsportals aufgeführt sind.

Das Anschreiben ist ja vergleichbar mit einem "handelsüblichen" gehe ich davon aus.

Sorry für diese grundlegenden Fragestellungen bzgl. des Bewerbungsverfahrens aber "draußen" läift ja alles sehr different :).

Hinweis. "Technischer Beamter1" bin ich. Musste mich nur kurzzeitig an mein PW erinnern :)
Autor: TechnischerBeamter1
« am: 01. September 2024, 21:43:53 »

::) Das war damit auch gemeit.

@ Ralf

Da du ja genehmigender Vorgesetzter bist und ich bezüglich der internen Bewerbungsverfahren innerhalb der Bundeswehr noch recht unerfahren bin (ich bin nach meinen Studium als Quereinsteiger zur BW gekommen) eine weitere Frage.

Wenn ich mich auf eine interne Ausschreibung im Stellenportal auf einen förderlichen DP bewerbe (hier: A 12 gD) steht ja oft in der Ausschreibung die Anforderung sich mit einem Anschreiben und dem dienstlichen Werdegang zu bewerben.

Ist unter dem dienstlichen Werdegang ein Lebenslauf (CV) gemeint wie man ihn aus der freien Wirtschaft kennt unter Aufnahme der bisher begleitenden Dienstposten in der BW und aller anderen Angaben wie Studium, Jobs in der Wirtschaft, Praktika vor der BW usw. oder wirklich nur eine Aufstellung der DP? Das wären bei mir ja nur 2 DP seit 2018. Mir stellt sich hierbei jedoch die Sinnhaftigkeit, da der personalbearbeitenden Dienststelle ja mein CV bereits vorliegt als ich mich damals beworben habe und meine DP ja ebenfalls bereits in meinem Profil des Bewerbungsportals aufgeführt sind.

Das Anschreiben ist ja vergleichbar mit einem "handelsüblichen" gehe ich davon aus.

Sorry für diese grundlegenden Fragestellungen bzgl. des Bewerbungsverfahrens aber "draußen" läift ja alles sehr different :).

Autor: Ralf
« am: 27. August 2024, 04:04:26 »

 ::) Das war damit auch gemeit.
Autor: TechnischerBeamter
« am: 26. August 2024, 21:03:26 »

Ist doch immer noch so, dass man 2 A11er braucht für eine A12 Bewerbung (Zweitverwendung). Zum Thema "zügig" bewerben.

Das ist so nicht korrekt. Man benötigt eine Zweitverwendung auf dem Bündeldienstposten A9 - A11. Nicht explizit in A11.
Autor: Ralf
« am: 26. August 2024, 19:34:33 »

Ist doch immer noch so, dass man 2 A11er braucht für eine A12 Bewerbung (Zweitverwendung). Zum Thema "zügig" bewerben.
Autor: TechnischerBeamter
« am: 26. August 2024, 19:25:41 »

Hier gntD beim BAAINBw und in unserem Referat gibt es 3 Tage Telearbeit und wenn keine Präsenz erforderlich ist, die anderen beiden Tage mobiles Arbeiten machen. Schon ab dem ersten Tag.

Wir sind aber auch komplett papierlos und vom Aufgabenbereich im Referat sehr umfangreich und querschnittlich. Heißt, dass jeder im Prinzip seinen eigenen Kram macht und die Personen, mit denen man bzgl. Tätigkeit Berührung hat, oft nichtmal in der gleichen Stadt sitzen.
Im Büro selbst gibt es wenig Berührungspunkte innerhalb der Aufgaben mit den Kollegen, weshalb es auch wenig untereinander direkt zu besprechen gibt.
Ist allerdings in anderen Referaten/Behörden anders.

Fast alle kommen 1-2x/Woche rein. Der eine Tag davon ist bei allen der gleiche, sodass man sich auch wirklich sieht und nicht vor Ort nur leere Büros vorfinden.
Und Voraussetzung ist, dass wenn es heißt "Morgen Präsenz", verlässlich alle da sind.
Im Quartal ist eine Besprechung in Präsenz, ansonsten monatlich online.

Also möglich ist erstmal vieles, abhängig von Aufgabe, Referat und Behörde.

Kannst du auch etwas näheres zu eurem Stellenkegel (bei dir im gntd) im BAAINBw sagen? Wie zügig sind Beförderungen im gntd realistisch? Dass neue PEK sieht ja keine Mindestwartezeiten mehr vor, und A9 - A11 ist ja sowieso gebündelt. Im Normalfall A9 - A10 ( 3 Jahre; BaP), A10 - A11 (3 Jahre). Ist es z.B. realistisch sich nach einer Beförderung auf A11 recht zeitnah (z.B. nach einem Jahr) direkt auf einen A12er DP zu bewerben? Oder muss man trotzdem wieder diese 3 Jahre "warten".
Autor: FoxtrotUniform
« am: 22. August 2024, 10:33:04 »

In Abteilung L ging es immer recht gesittet zu. Die Leuchtturmprojekte fordern stets viel Engagement und Teamplay. Ansonsten eben ein bürokratischer Apparat der hoch interessante Tätigkeiten bietet, aber auch DP die pures Verwaltungshandeln fordern. Auch die buchstäbliche Arbeit für den Papierkorb sollte man ab können.

Ich denke, als Beamter tut man sich leichter als ein Soldat.
Autor: NameIstReserviert
« am: 21. August 2024, 19:03:01 »

Ich bin mit der Abteilung ausgelagert nach Bonn. Wie es in Koblenz direkt aussieht, weiß ich nicht.

Ungeschönt...es ist eine Behörde. Mit Bürokratie und Beamtenturm.
Meiner Meinung nach kommt es ganz darauf an, was man sucht und mit seiner Arbeit erreichen möchte. Reich wird man nicht werden, die Weltherrschaft gibt es nicht und auch die Bürokratie wird man nicht abschaffen.

Wenn du mit wildesten Horrorgeschichten Frustration meinst, gibt es die sicherlich. Von Personen, die rotieren und nicht mehr wissen, wohin mit ihren Überstunden bis zu denen, die vor Langeweile eingehen, gibt es alles.
Ja, es gibt Frust und mit dem wird nicht hinterm Berg gehalten. Da muss man eben schauen, in wie weit man das zu seiner eigenen Baustelle macht.

Es ist tatsächlich auch da abhängig von Referat und Aufgabenbereich. Eine Aufgabe, bei der die Dienstwege nicht optimal sind oder Kollegen unkooperativ, man aber an Fristen gebunden ist, ist natürlich auf Dauer nicht so prickelnd.

Ich bin gerne in meinem Referat. Mit meinem Aufgabenbereich zufrieden, die Kollegen sind super, bin ausgelastet und habe genug Luft, sorgfältig arbeiten zu können.
Zudem ist der Referatsleiter entspannt, die Arbeitsmenge größtenteils gerecht verteilt und mit dem ein oder anderen Augenrollen, Kopfschütteln und Galgenhumor ist das alles ganz gut zu ertragen :)
Autor: TechnischerBeamter
« am: 20. August 2024, 23:31:28 »

Hier gntD beim BAAINBw und in unserem Referat gibt es 3 Tage Telearbeit und wenn keine Präsenz erforderlich ist, die anderen beiden Tage mobiles Arbeiten machen. Schon ab dem ersten Tag.

Wir sind aber auch komplett papierlos und vom Aufgabenbereich im Referat sehr umfangreich und querschnittlich. Heißt, dass jeder im Prinzip seinen eigenen Kram macht und die Personen, mit denen man bzgl. Tätigkeit Berührung hat, oft nichtmal in der gleichen Stadt sitzen.
Im Büro selbst gibt es wenig Berührungspunkte innerhalb der Aufgaben mit den Kollegen, weshalb es auch wenig untereinander direkt zu besprechen gibt.
Ist allerdings in anderen Referaten/Behörden anders.

Fast alle kommen 1-2x/Woche rein. Der eine Tag davon ist bei allen der gleiche, sodass man sich auch wirklich sieht und nicht vor Ort nur leere Büros vorfinden.
Und Voraussetzung ist, dass wenn es heißt "Morgen Präsenz", verlässlich alle da sind.
Im Quartal ist eine Besprechung in Präsenz, ansonsten monatlich online.

Also möglich ist erstmal vieles, abhängig von Aufgabe, Referat und Behörde.

Super! Vielen Dank für deinen "Input" als Insider im BAAINBw. Das deckt sich auch mit meinen Infos dass es bei euch in Koblenz wohl gut möglich ist 3-4 Tage TA zu machen. Wie würdest du denn insgesamt das "Betriebsklima" insgesamt und ungeschönt beschreiben? Man hört ja die wildesten Horrorgeschichten aus Koblenz/Lahnstein?
Autor: NameIstReserviert
« am: 20. August 2024, 22:51:16 »

Hier gntD beim BAAINBw und in unserem Referat gibt es 3 Tage Telearbeit und wenn keine Präsenz erforderlich ist, die anderen beiden Tage mobiles Arbeiten machen. Schon ab dem ersten Tag.

Wir sind aber auch komplett papierlos und vom Aufgabenbereich im Referat sehr umfangreich und querschnittlich. Heißt, dass jeder im Prinzip seinen eigenen Kram macht und die Personen, mit denen man bzgl. Tätigkeit Berührung hat, oft nichtmal in der gleichen Stadt sitzen.
Im Büro selbst gibt es wenig Berührungspunkte innerhalb der Aufgaben mit den Kollegen, weshalb es auch wenig untereinander direkt zu besprechen gibt.
Ist allerdings in anderen Referaten/Behörden anders.

Fast alle kommen 1-2x/Woche rein. Der eine Tag davon ist bei allen der gleiche, sodass man sich auch wirklich sieht und nicht vor Ort nur leere Büros vorfinden.
Und Voraussetzung ist, dass wenn es heißt "Morgen Präsenz", verlässlich alle da sind.
Im Quartal ist eine Besprechung in Präsenz, ansonsten monatlich online.

Also möglich ist erstmal vieles, abhängig von Aufgabe, Referat und Behörde.
Autor: FoxtrotUniform
« am: 20. August 2024, 22:41:01 »

Im BAINBw gibt es in den meisten Abteilungen und Referaten Telearbeit bis zu 4 Tage pro Woche. Dies schließt Beamte und Soldaten bis zur Ebene Referent ein.
Autor: Ralf
« am: 20. August 2024, 17:55:34 »

Ich bin nicht als SB tätig, ich bin genehmigender Vorgesetzter. Der Bereich, in dem ich im BAPersBw tätig bin ist ja letztendlich egal.
Wichtig für dich ist, dass der jeweilige genehmigende Vorgesetzte hier individuell aber innerhalb seines Bereiches unter Anlegung des gleichen Maßstabes entscheidet. Da kann es in einem anderen Referat durchaus wieder aussehen.
Meinen RefLtr genehmige ich max. 2 Tage TA wegen Führungsaufgaben, die einfach auch vor Ort mit den Menschen zu interagieren haben. Aber wenn Lieschen Müller, die den ganzen Tag Zahlenkolonnen eingibt oder Datenpflege macht, 4 Tage TA macht, habe ich auch keine Probleme damit.
Genauso wie bbspw. individuelle Pflegegründe eines Sdt zu einer großzügigeren Handhabung führen, als bei einem ledigen Sdt.
Das hat nichts Beförderungsaussichten, Eigenheim etc zu tun. Hier sollte man tunlichst nicht alle Dinge über einen Kamm scheren und daraus Anspruchshaltungen ableiten. Im Ergebnis zählt die Aufgabe, die darüber entscheidet. Und für viele gute Mitarbeitende sind 4 Tage TA auch zu viel, diese wollen auch 2 oder 3 Tage in die DstSt und sich mit den anderen abstimmen und unterhalten. Zumal es die Flexibilität nimmt, an Präsenzveranstaltungen teilzunehmen.
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