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Zitat von: Ralf am 02. September 2024, 04:18:51
Ich kriege diese Unterlagen auch nicht zu sehen. Ich kriege entweder ein Kandidatenfeld oder aber den Hinweis, dass ich mich mal mit xy bitte austauschen soll, ob das gegenseitig passen würde.
Es macht allerdings für die PersFhrg schon Sinn, einen Freitext zu bekommen, was die-/derjenige gemacht hat. Denn gerade im zivilen Bereich sind die Stellenbeschreibungen (bspw. Referent) nur rudimentär- Da weiß die PersFhrg also nicht wirklich, welche Vorkenntnisse und Erfahrungen vorliegen.
Die PersFhrg muss ja mein Anforderungsprofil nun mit den Kandidaten abwägen und erstellt dort auch eine Reihenfolge (BU, Vorverwendungen, SÜ etc), die auch einer Konkurrentenklage statthalten muss.ZitatEntscheidend ist, ob man die Qualifikationserfordernisse erfüllt und - wenn ja - ob man von allen Bewerbern die beste Beurteilung hat. Bei Gleichstand gibt es noch weitere Unterscheidungen, aber ganz sicher nicht das Anschreiben.Und genau darauf muss es am Ende im Kandidatenfeld herauslaufen. Deswegen ist es auch immens wichtig, dass man bereits bei den BU darauf achtet, was die Tätigkeitsbeschreibung aussagt.
ZitatEntscheidend ist, ob man die Qualifikationserfordernisse erfüllt und - wenn ja - ob man von allen Bewerbern die beste Beurteilung hat. Bei Gleichstand gibt es noch weitere Unterscheidungen, aber ganz sicher nicht das Anschreiben.Und genau darauf muss es am Ende im Kandidatenfeld herauslaufen. Deswegen ist es auch immens wichtig, dass man bereits bei den BU darauf achtet, was die Tätigkeitsbeschreibung aussagt.
Zitatsteht ja oft in der Ausschreibung die Anforderung sich mit einem Anschreiben und dem dienstlichen Werdegang zu bewerben.
Zitat von: TechnischerBeamter1 am 01. September 2024, 21:43:53Zitat von: Ralf am 27. August 2024, 04:04:26
Das war damit auch gemeit.
@ Ralf
Da du ja genehmigender Vorgesetzter bist und ich bezüglich der internen Bewerbungsverfahren innerhalb der Bundeswehr noch recht unerfahren bin (ich bin nach meinen Studium als Quereinsteiger zur BW gekommen) eine weitere Frage.
Wenn ich mich auf eine interne Ausschreibung im Stellenportal auf einen förderlichen DP bewerbe (hier: A 12 gD) steht ja oft in der Ausschreibung die Anforderung sich mit einem Anschreiben und dem dienstlichen Werdegang zu bewerben.
Ist unter dem dienstlichen Werdegang ein Lebenslauf (CV) gemeint wie man ihn aus der freien Wirtschaft kennt unter Aufnahme der bisher begleitenden Dienstposten in der BW und aller anderen Angaben wie Studium, Jobs in der Wirtschaft, Praktika vor der BW usw. oder wirklich nur eine Aufstellung der DP? Das wären bei mir ja nur 2 DP seit 2018. Mir stellt sich hierbei jedoch die Sinnhaftigkeit, da der personalbearbeitenden Dienststelle ja mein CV bereits vorliegt als ich mich damals beworben habe und meine DP ja ebenfalls bereits in meinem Profil des Bewerbungsportals aufgeführt sind.
Das Anschreiben ist ja vergleichbar mit einem "handelsüblichen" gehe ich davon aus.
Sorry für diese grundlegenden Fragestellungen bzgl. des Bewerbungsverfahrens aber "draußen" läift ja alles sehr different.
Zitat von: Ralf am 27. August 2024, 04:04:26
Das war damit auch gemeit.
Zitat von: Ralf am 26. August 2024, 19:34:33
Ist doch immer noch so, dass man 2 A11er braucht für eine A12 Bewerbung (Zweitverwendung). Zum Thema "zügig" bewerben.
Zitat von: NameIstReserviert am 20. August 2024, 22:51:16
Hier gntD beim BAAINBw und in unserem Referat gibt es 3 Tage Telearbeit und wenn keine Präsenz erforderlich ist, die anderen beiden Tage mobiles Arbeiten machen. Schon ab dem ersten Tag.
Wir sind aber auch komplett papierlos und vom Aufgabenbereich im Referat sehr umfangreich und querschnittlich. Heißt, dass jeder im Prinzip seinen eigenen Kram macht und die Personen, mit denen man bzgl. Tätigkeit Berührung hat, oft nichtmal in der gleichen Stadt sitzen.
Im Büro selbst gibt es wenig Berührungspunkte innerhalb der Aufgaben mit den Kollegen, weshalb es auch wenig untereinander direkt zu besprechen gibt.
Ist allerdings in anderen Referaten/Behörden anders.
Fast alle kommen 1-2x/Woche rein. Der eine Tag davon ist bei allen der gleiche, sodass man sich auch wirklich sieht und nicht vor Ort nur leere Büros vorfinden.
Und Voraussetzung ist, dass wenn es heißt "Morgen Präsenz", verlässlich alle da sind.
Im Quartal ist eine Besprechung in Präsenz, ansonsten monatlich online.
Also möglich ist erstmal vieles, abhängig von Aufgabe, Referat und Behörde.
Zitat von: NameIstReserviert am 20. August 2024, 22:51:16
Hier gntD beim BAAINBw und in unserem Referat gibt es 3 Tage Telearbeit und wenn keine Präsenz erforderlich ist, die anderen beiden Tage mobiles Arbeiten machen. Schon ab dem ersten Tag.
Wir sind aber auch komplett papierlos und vom Aufgabenbereich im Referat sehr umfangreich und querschnittlich. Heißt, dass jeder im Prinzip seinen eigenen Kram macht und die Personen, mit denen man bzgl. Tätigkeit Berührung hat, oft nichtmal in der gleichen Stadt sitzen.
Im Büro selbst gibt es wenig Berührungspunkte innerhalb der Aufgaben mit den Kollegen, weshalb es auch wenig untereinander direkt zu besprechen gibt.
Ist allerdings in anderen Referaten/Behörden anders.
Fast alle kommen 1-2x/Woche rein. Der eine Tag davon ist bei allen der gleiche, sodass man sich auch wirklich sieht und nicht vor Ort nur leere Büros vorfinden.
Und Voraussetzung ist, dass wenn es heißt "Morgen Präsenz", verlässlich alle da sind.
Im Quartal ist eine Besprechung in Präsenz, ansonsten monatlich online.
Also möglich ist erstmal vieles, abhängig von Aufgabe, Referat und Behörde.