Autor: TechnischerBeamter
« am: 04. September 2024, 22:34:48 »Ich kriege diese Unterlagen auch nicht zu sehen. Ich kriege entweder ein Kandidatenfeld oder aber den Hinweis, dass ich mich mal mit xy bitte austauschen soll, ob das gegenseitig passen würde.
Es macht allerdings für die PersFhrg schon Sinn, einen Freitext zu bekommen, was die-/derjenige gemacht hat. Denn gerade im zivilen Bereich sind die Stellenbeschreibungen (bspw. Referent) nur rudimentär- Da weiß die PersFhrg also nicht wirklich, welche Vorkenntnisse und Erfahrungen vorliegen.
Die PersFhrg muss ja mein Anforderungsprofil nun mit den Kandidaten abwägen und erstellt dort auch eine Reihenfolge (BU, Vorverwendungen, SÜ etc), die auch einer Konkurrentenklage statthalten muss.ZitatEntscheidend ist, ob man die Qualifikationserfordernisse erfüllt und - wenn ja - ob man von allen Bewerbern die beste Beurteilung hat. Bei Gleichstand gibt es noch weitere Unterscheidungen, aber ganz sicher nicht das Anschreiben.Und genau darauf muss es am Ende im Kandidatenfeld herauslaufen. Deswegen ist es auch immens wichtig, dass man bereits bei den BU darauf achtet, was die Tätigkeitsbeschreibung aussagt.
Vielen Dank für die Info und deinen Einblick in das Bewerbungsverfahren bei euch im BAPersBw. Könntest du mir noch kurz deine Erfahrung schildern wie es bei euch mit Beförderungen A11 - A12 bzgl. der Mindestwartezeiten aussieht (s.o). Wir haben ja festgestellt, dass eine Zweitverwendung in A9 - A11 mit grundsätzlich jeweils 2 Jahren Verwendungsdauer für die A12 notwendig ist. Angenommen man kann diese 2 Verwendungen in A9 - A11 vorweisen, wurde jedoch erst vor ca. 8 Monaten nach A11 befördert, stelle ich mir nach wie vor die Frage ob eine Bewerbung auf einen A12 bereits jetzt möglich ist. Nach dem alten PEK ja ganz klar NEIN, da neben der Zweitverwendung eine Mindeststehzeit in A11 von drei Jahren gefordert wurde. Das aktuelle PEK sieht ja nur noch die Zweitverwendung OHNE Mindeststehzeit vor.