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Zusammenfassung

Autor: ulli76
« am: 09. Oktober 2018, 17:26:27 »

Der DV wird wohl auch nicht der erste sein, der davon erfährt. Für solche Fälle ist das Auswärtige Amt in Zusammenarbeit mit dem Anwalt des Soldaten zuständig. Ein geplanter Einsatz ist für die Fragestellung völlig irrelevant. Es ist auch ziemlich irrelevant ob es ein NATO-Staat war oder nicht.
Auf eine Freilassung hat der DV keinerlei Einfluss.

Es gibt da aber noch ein ganz anderes Problem- der Soldat kann während der Haft ja seinen Dienstpflichten nicht nachkommen. Was ist mit Gehalt, Sozialleistungen (UTV), soziale Absicherung der Familie.
Auch kann ein DV im Rahmen der Fürsorge und Kameradschaftshilfe allgemeine Hilfe für die Familie organisieren, wenn Bedarf besteht (wird durchaus auch bei längerer/schwerer Erkrankung von Soldaten gemacht). Oder auch dem Soldaten ausrichten lassen, dass man an ihn denkt, in wiefern man unterstützen kann etc.

Autor: BSG1966
« am: 09. Oktober 2018, 11:13:15 »

Wie schaut die fiktive Lage aus, wenn ein Soldat während dem Urlaub im Ausland (NATO-Mitglied) z.B. Türkei verhaftet wird, und
a) ein Einsatz seiner Einheit in zeitnaher Zukunft ansteht?
b) er nur routinemäßigen Dienst im Anschluß des Urlaub hätte?

Wann würde der Einheitsführer die Freilassung des Soldaten über die diplomatischen Kanäle einleiten? Oder wäre der Soldat hier ganz auf sich allein gestellt?

Im Falle a) würde der Einheitsführer sich einfach nur um Ersatz bemühen, das ist sein Job. Die Fürsorgepflicht gut und schön, die Handlungsmöglichkeiten sind jedoch arg begrenzt. Eine Freilassung über diplomatische Kanäle kann man nicht einfach mal so "einleiten". Der Soldat ist hier ganz normaler deutscher Staatsbürger wie alle anderen auch. Wie gut die diplomatische Schiene mal eben so die "Freilassung über diplomatische Kanäle" einleiten kann, das sieht man ja bei den aktuellen Fällen von gefangengenommene Deutschen.
Autor: BSG1966
« am: 09. Oktober 2018, 11:09:51 »

Letztendlich ist es derzeit nicht sinnvoll, überhaupt in die Türkei zu fliegen, wenn man befürchten muss, dort in Schwierigkeiten zu geraten. Sprich: frühere Facebook-Kommentare, Erdogan-kritisches Umfeld usw... - einfach nicht hinfliegen. Wenn man da Verwandtschaft hat - gut und schön. Soll die Verwandschaft zu Besuch nach Deutschland kommen.
Autor: wolverine
« am: 04. Oktober 2018, 20:37:26 »

Der Festgenommene oder seine Angehörigen sollten unmittelbar die zuständige Deutsche Botschaft informieren. Die Bw könnte dies aus Fürsorge leisten, unabhängig von Einsatz etc. Da würde er wohl schlicht ausgeplant.
Autor: miT
« am: 04. Oktober 2018, 19:58:39 »

 Ich als fiktiver DV, würde sobald ich Kenntnis erlange, die Invasion vorbereiten, wer würde das nicht tun?

Sollte die Regierung nicht mitspielen, alle Linken pauschal Verhaften lassen und einen Putsch vorbereiten, allerdings stillschweigend, der letzte Offizier der dies öffentlich in ironisch witziger Form äußerte hatte direkt ein Verfahren  wegen Vorbereitung einer Staatsgefährdenden Straftat am Hals.

Wer das jetzt nicht richtig versteht soll sich bitte löschen 🤦‍♂️🤦‍♂️
Autor: KillBurn93
« am: 04. Oktober 2018, 19:55:16 »

Kommt denke ich ganz auf die Gründe der Festnahme an...
Bei begangenen Straftaten und rechtmäßiger Festnahme sieht es anders aus als wenn der betreffende Kamerad wie z.b einige Journalisten grundlos verhaftet wird.
Autor: Ralf
« am: 04. Oktober 2018, 19:50:05 »

Zitat
Wann würde der Einheitsführer die Freilassung des Soldaten über die diplomatischen Kanäle einleiten?
  :o
Was soll er tun? Wie kommst du darauf, dass ein DV so etwas macht?
Autor: Angemon84
« am: 04. Oktober 2018, 19:46:57 »

Wie schaut die fiktive Lage aus, wenn ein Soldat während dem Urlaub im Ausland (NATO-Mitglied) z.B. Türkei verhaftet wird, und
a) ein Einsatz seiner Einheit in zeitnaher Zukunft ansteht?
b) er nur routinemäßigen Dienst im Anschluß des Urlaub hätte?

Wann würde der Einheitsführer die Freilassung des Soldaten über die diplomatischen Kanäle einleiten? Oder wäre der Soldat hier ganz auf sich allein gestellt?
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