Autor: ulli76
« am: 09. Oktober 2018, 17:26:27 »Der DV wird wohl auch nicht der erste sein, der davon erfährt. Für solche Fälle ist das Auswärtige Amt in Zusammenarbeit mit dem Anwalt des Soldaten zuständig. Ein geplanter Einsatz ist für die Fragestellung völlig irrelevant. Es ist auch ziemlich irrelevant ob es ein NATO-Staat war oder nicht.
Auf eine Freilassung hat der DV keinerlei Einfluss.
Es gibt da aber noch ein ganz anderes Problem- der Soldat kann während der Haft ja seinen Dienstpflichten nicht nachkommen. Was ist mit Gehalt, Sozialleistungen (UTV), soziale Absicherung der Familie.
Auch kann ein DV im Rahmen der Fürsorge und Kameradschaftshilfe allgemeine Hilfe für die Familie organisieren, wenn Bedarf besteht (wird durchaus auch bei längerer/schwerer Erkrankung von Soldaten gemacht). Oder auch dem Soldaten ausrichten lassen, dass man an ihn denkt, in wiefern man unterstützen kann etc.
Auf eine Freilassung hat der DV keinerlei Einfluss.
Es gibt da aber noch ein ganz anderes Problem- der Soldat kann während der Haft ja seinen Dienstpflichten nicht nachkommen. Was ist mit Gehalt, Sozialleistungen (UTV), soziale Absicherung der Familie.
Auch kann ein DV im Rahmen der Fürsorge und Kameradschaftshilfe allgemeine Hilfe für die Familie organisieren, wenn Bedarf besteht (wird durchaus auch bei längerer/schwerer Erkrankung von Soldaten gemacht). Oder auch dem Soldaten ausrichten lassen, dass man an ihn denkt, in wiefern man unterstützen kann etc.