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Zusammenfassung

Autor: Jamez
« am: 23. September 2018, 22:16:32 »

Ich würde dir erstmal empfehlen zum Truppenarzt / Truppenpsychologen zu gehen. Gerade letzterer wird dich sehr gut verstehen und kann dich optimal beraten/behandeln. Er kann dir auch alles weitere  bezüglich DU-Verfahren etc. erklären.

Für mich wäre das der erste Schritte bevor ich meinem Disziplinarvorgesetzten meine "Leidensgeschichte" erzähle... (Verschwiegenheit und so)
Autor: ulli76
« am: 23. September 2018, 13:45:24 »

DU-Verfahren kommt da in Betracht, nicht KDV.
Autor: schlammtreiber
« am: 18. September 2018, 09:40:23 »

Es wäre nett, dann mal die Spekulationen einzustellen - eigentlich hat Ralf mit der ersten Antwort schon fast alles gesagt:

Wende dich an deinen Disziplinarvorgesetzten; ggf. gehörst du in medizinische Behandlung, das wäre über Neukrank-Meldung beim TrArzt einzuleiten.
Autor: IchParshippeJetzt
« am: 18. September 2018, 07:16:01 »

Und ich bin etwas erstaunt, dass manche scheinbar nur misstrauisch sein können und irgendwelche Dinge unterstellen müssen, statt anzuerkennen, dass manche auch Probleme haben können, die eben nicht immer absehbar sind.

Statt wenig hilfreichen Unterstellungen kann man auch einfach mal garnichts schreiben.

Naja, 6 Monate lang hatte er die Chance sein Dienstverhältnis zu beenden und das wollte er nicht. Nun 2 Monate später ist es urplötzlich unerträglich.
Autor: dunstig
« am: 18. September 2018, 06:12:00 »

Und ich bin etwas erstaunt, dass manche scheinbar nur misstrauisch sein können und irgendwelche Dinge unterstellen müssen, statt anzuerkennen, dass manche auch Probleme haben können, die eben nicht immer absehbar sind.

Statt wenig hilfreichen Unterstellungen kann man auch einfach mal garnichts schreiben.
Autor: FwLwSichTrDR
« am: 18. September 2018, 01:07:10 »

Da bin ich nun etwas erstaunt. Nach so einer kurzen Zeit diese Symptome und die Erkenntnis? War das nicht schon im Bewerbungsprozess absehbar, dass der Dienst in der Bundeswehr ggf. auch die Psyche belasten könnte?
Sorry, aber bei solchen Problemen frage ich mich manchmal, ob es nicht vielleicht daran liegen könnte, das ein TE eine Ausstiegsmöglichkeit sucht um eventuell andere Berufsoptionen in anderen Bereichen zu wählen.
Wäre nicht der erste Fall  ::)
Autor: TomTom2017
« am: 17. September 2018, 18:56:14 »

Meines Wissens ist es mittlerweile schwer einen KDV-Antrag durchzubringen. Mitunter lässt man es auf ein Prozess vor dem Verwaltungsgericht angekommen. Das VG München führt unter anderem dazu aus:

Anders als bei Wehrpflichtigen, die vor oder bei Beginn des Wehrdienstes einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stellen, ist bei Soldaten auf Zeit, die den Grundwehrdienst geleistet haben, ohne einen Konflikt mit dem Gewissen zu empfinden, für die Ernsthaftigkeit der Gewissensentscheidung der Nachweis einer „Umkehr“ der gewissensmäßigen Einstellung zum Kriegsdienst mit der Waffe zu fordern, wobei diese Umkehr nicht nur durch ein „Schlüsselerlebnis“ oder entsprechend schwerwiegende Umstände herbeigeführt werden kann, sondern auch das Ergebnis eines längeren Wandlungsprozesses sein kann (wie BVerwG BeckRS 9998, 27066)
(VG München, Urteil v. 18.10.2016 – M 4 K 14.2436)
Autor: KlausP
« am: 17. September 2018, 18:46:27 »

Gibt es nicht sowas wie ein KDV?
Hab darüber auch einiges gelesen...

KDV - Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen. Was wäfen denn Ihre Gewissensgründe? ("Null Bock" ist kein Gewissensgrund)
Autor: Ralf
« am: 17. September 2018, 09:10:09 »

Ja, genau.
Autor: Marcel_Tui
« am: 17. September 2018, 09:04:33 »

Der DV ist doch der Chef oder ?
Autor: Ralf
« am: 17. September 2018, 08:54:02 »

Das liegt an dir. Ich persönlich würde immer meinen DV einbinden, denn wenn/falls es zu einem Entlassungsverfahren kommt, wird er sowieso dazu Stellung nehmen. Aber du musst dich auch nicht offenbaren was deine gesundheitlichen Einschränkungen betrifft.
Autor: Marcel_Tui
« am: 17. September 2018, 08:50:23 »

Nein eigentlich nicht.
Aber möchte die Bundeswehr echt verlassen.
Das war im zivilen Leben nicht so, da war ich Lebensfroh - am lachen und seit dem ich hier bin habe ich mich um 180grad gedreht.

Was sollte der erste Schritt sein, denn ich wählen sollte ? Erst zum Truppenarzt ? Oder Spieß ? Oder doch zum Chef?
Autor: Ralf
« am: 17. September 2018, 08:46:25 »

Es gibt vieles, aber KDV kommt ja für dich nicht in Frage mit deinen Krankheitssymptomen. Und Lügen willst du ja nicht, oder?
Autor: Marcel_Tui
« am: 17. September 2018, 08:41:08 »

Gibt es nicht sowas wie ein KDV?
Hab darüber auch einiges gelesen...
Autor: Ralf
« am: 17. September 2018, 08:36:47 »

Wende dich an deinen Disziplinarvorgesetzten; ggf. gehörst du in medizinische Behandlung, das wäre über Neukrank-Meldung beim TrArzt einzuleiten.

Ein regulärer "Austritt" ist nur bis zum Ende des 6. Dienstmonats möglich, wenn man eine Widerrufsverpflichtungserklärung unterschrieben hat.
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