Nunja - unsere glorreiche Verbandsführung kann Gesetze aushebeln?
(Quelle und Bewertung?)
- 28. April 2024, 05:28:58
- Willkommen Gast
Neuigkeiten:
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
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am: Heute um 00:18:28
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Begonnen von KalleM - Letzter Beitrag von F_K | ||
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am: 27. April 2024, 19:34:21
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Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von GrünHörn92 | ||
Die Einstellung ist erst erfolgt, wenn Sie Ihren Dienst zu dem im Schreiben genannten Termin tatsächlich vor Ort angetreten haben. Erscheinen Sie nicht zu diesem Termin in der genannten Einheit, kommt das Dienstverhältnis nicht zustande. Ok alles klar. Danke für die Info |
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am: 27. April 2024, 19:10:19
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Begonnen von KalleM - Letzter Beitrag von bayern bazi | ||
@ BB: klare Anordnung von der Verbandsführung - wir halten uns in Uniform an die allgemeine Anweisung der BW |
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am: 27. April 2024, 17:09:08
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Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von KlausP | ||
Die Einstellung ist erst erfolgt, wenn Sie Ihren Dienst zu dem im Schreiben genannten Termin tatsächlich vor Ort angetreten haben. Erscheinen Sie nicht zu diesem Termin in der genannten Einheit, kommt das Dienstverhältnis nicht zustande.
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am: 27. April 2024, 15:52:11
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Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von thelastofus | ||
Das ist halt einfach so eine Formulierung. Steht tlw. auch bei den Beamten so ähnlich auf den Schreiben, oder im zivilen.
Das Schreiben ist da, also wird mutmaßlich nix mehr passieren. |
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am: 27. April 2024, 15:41:55
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Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von GrünHörn92 | ||
Hallo,
warum wird eigentlich in der "Aufforderung zum Dienstantritt" weiterhin von einer Beabsichtigten Einstellung gesprochen? Zumindest in der ersten Zeile. Weiter im Text sieht es so aus als ob die Einstellung schon Formal erfolgt wäre. Ist die Einstellung nicht schon erfolgt? grüße |
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am: 27. April 2024, 13:32:10
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Begonnen von Guppi - Letzter Beitrag von Al Terego | ||
Man beantwortet eine Frage nicht mit einer Gegenfrage!!!!!!!!!!!!! Vielleicht wäre der konkrete Hintergrund der Frage auch mal ganz nett, dann könntest Du vielleicht hilfreichere Antworten bekommen. |
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am: 27. April 2024, 13:02:45
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Begonnen von Guppi - Letzter Beitrag von InstUffzSEAKlima | ||
In unserer und zahlreichen mir bekannten Einheiten wurde das auch so praktiziert.
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Fragen und Antworten / Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere / Antw:Unterofizierslaufbahn mit ZAW nach 29 Jahren Altersgrenze
am: 27. April 2024, 09:55:08
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Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von BulleMölders | ||
Bei solchen Druckerzeugnissen ist immer der Stand im Impressum maßgebend. Nicht irgendwelche Zahlen im Dateinamen oder Ablage Pfad.
Sollten Inhalte in der Broschüre noch älter als der Stand im Impressum sein, dann ist das normalerweise bei der Information vermerkt. Ich dieser Broschüre sind z. B. einige Seiten mit dem Stand August 2018 gekennzeichnet. |
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am: 27. April 2024, 09:46:36
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Begonnen von West87 - Letzter Beitrag von BulleMölders | ||
Wir gehen hier doch von leichten psychischen Problemen aus. Scheinbar ja auch erst seit kurzer Zeit, sonst währen diese Ja in irgendeiner Form in den G-Akten vermerkt. Wenn diese aber schon bei Einstellung bestanden haben, warum kein Vermerk in den Akten? Einstellungsbetrug?
Sind dies Probleme aber erst während der Dienstzeit aufgetreten muss doch nicht gleich Operiert werden, sondern eine Psychologische Begutachtung mit eventueller Therapie wäre ja auch in Betracht zu ziehen. Auch wenn dieses dann taugliche Einschränkungen zur Folge haben könnte. |