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Zusammenfassung

Autor: LwPersFw
« am: 30. Juli 2018, 22:39:58 »

"Die Anhörung von Interessenvertretern ist fester Bestandteil der Erarbeitung von Gesetzentwürfen.

Die „Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien“ (GGO) sieht hierzu folgende Regelungen vor:

§ 44 Abs. 4 S. 2 GGO:

Das für den Gesetzentwurf fachlich zuständige Bundesministerium hat dazu [zu den wirtschaftlichen Gesetzesfolgen] Angaben der beteiligten Fachkreise und Verbände, insbesondere der mittelständischen Wirtschaft, einzuholen.

§ 47 Abs. 1 und 3 GGO:

(1) Der Entwurf einer Gesetzesvorlage ist Ländern […] möglichst frühzeitig zuzuleiten, wenn ihre Belange berührt sind. […]
(2) Das Bundeskanzleramt ist über die Beteiligung zu unterrichten. […]
(3) Für eine rechtzeitige Beteiligung von Zentral- und Gesamtverbänden sowie von Fachkreisen, die auf Bundesebene bestehen, gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend. Zeitpunkt, Umfang und Auswahl bleiben, soweit keine Sondervorschriften bestehen, dem Ermessen des federführenden Bundesministeriums überlassen.

§ 48 Abs. 2 GGO:

Wird ein Gesetzentwurf den […] beteiligten Fachkreisen oder Verbänden beziehungsweise Dritten im Sinne von Absatz 1 zugeleitet, so ist er den Geschäftsstellen der Fraktionen des Deutschen Bundestages, dem Bundesrat und auf Wunsch Mitgliedern des Deutschen Bundestages und des Bundesrates zur Kenntnis zu geben.

Die GGO verpflichtet die Ministerien jedoch nicht, offen zu legen, wie sie sich finanzieren."


Nennt sich landläufig Verbändebeteiligung...
Autor: Andi
« am: 30. Juli 2018, 21:54:00 »

Sitzt der irgendwo mit am Tisch, wenn Besoldungsfragen verhandelt werden?

Du würdest dich wundern, wer da alles mit am Tisch sitzt, selbst wenn es ausschließlich um Soldaten geht. Verdi zum Beispiel und auch sonst jeder, der behauptet Soldaten zu vertreten.
Autor: KlausP
« am: 30. Juli 2018, 17:38:49 »

Das lohnt doch gar nicht, sich über diesen "Vorschlag" auszutauschen. Wer ist überhaupt dieser Verein? Irgendeine winzige Möchtegern-Konkurrenz zum Beamtenbund und/oder zum Bundeswehrverband? Sitzt der irgendwo mit am Tisch, wenn Besoldungsfragen verhandelt werden?
Fordern kann ich immer viel, aber was ich davon letztendlich realistisch umgesetzt kriege steht doch auf einem völlig anderen Blatt
Autor: JLo
« am: 30. Juli 2018, 17:27:47 »

Zu der Tabelle hätte man mal schreiben sollen, was es dem Bund zusätzlich kostet (pro Monat oder Jahr), wenn es so umgesetzt werden würde.
Das wird mal wieder verschwiegen.
Autor: Pericranium
« am: 30. Juli 2018, 17:15:46 »

Und ist der Stabsarzt dann A14? Wäre ja dann nochmal eine Stufe drüber  :o
Autor: Tasty
« am: 30. Juli 2018, 10:17:35 »

Im Bereich der Offz/StOffz aber nicht kompatibel mit der Lfb-Systematik der Beamteneingruppierungen.
Warum z.B. Major als Eingangsamt im hD in A14???  Und Stabshauptmann (entspricht dem Oberamtsrat als herausgehobenes Endamt im gD) auch A14, statt wie bisher A13?
Autor: dunstig
« am: 30. Juli 2018, 08:18:31 »

Wo wird denn - abgesehen von hochqualifizierten Fachkräften und herausgehobenen Verwendungen - mit der Bezahlung geknausert?
Autor: Mero89
« am: 30. Juli 2018, 07:42:11 »

Ich hab das eben nur mal überflogen.... es wird doch jetzt schon mit dem Geld geknausert, als ob so was jemals eingeführt wird, da müssten die Politiker fast schon an ihren Gehältern sparen  ;D
Autor: Rollo83
« am: 30. Juli 2018, 07:27:25 »

Oberleutnant A12, nimm ich.  8)
Autor: Ralf
« am: 30. Juli 2018, 05:31:01 »

Ich musste mich (leider) beruflich mir diesem seltsamen Vorschlag beschäftigen.
•   Das ganze Konzept beschreibt in weiten Teilen das bisherige Laufbahnrecht.
•   Sie fordern die Angleichung an das Laufbahnrecht des öffentlichen Dienstes sowie die verbindliche Anwendung des DQR zur Bewertung der Lfb-Qualifikation. Die Gleichstellung z.B. der Abschlüsse Meister/Fachschule/Bachelorstudium im DQR würde die auch vielerlei Überlegungen heraus entschiedene Ausbildungs- und Qualifizierungssystematik der Bw außer Kraft setzen.
•   Erhöhung der Besoldungsgruppen um eine Stufe.
•   Es wird die Einführung des prüfungsfreien Aufstieges sowie des Vollaufstieges und Seiteneinstiegs für alle Verwendungsebenen gefordert.
•   Die Lfb-Durchlässigkeit würde verfahrensseitig vereinfacht, jedoch nicht erhöht, da die existierende Laufbahnsystematik einen Aufstieg vom Mannschaftssoldaten bis zum General ermöglicht, während hier lediglich zum Ende der Karriere ein begrenzter Aufstieg ermöglicht werden soll.
•   Alle Lfb-rechtlichen Festlegungen sollen dem übrigen öffentlichen Dienst angeglichen werden. Diese Angleichung sehe ich ebenfalls kritisch, da der Bw hierdurch die Flexibilität genommen wird, auf Veränderungen der Rahmenbedingungen zu reagieren sowie die Besonderheiten des Soldatenberufes bei der Ausgestaltung der Lfb zu berücksichtigen.
•   Gleichwohl würde das den Übergang des Personals zwischen den Ressorts vereinfachen.

Allerdings ist mir das alles viel zu oberflächlich, nicht ganzheitlich betrachtet (bewusst? negative Auswirkungen weggelassen) und darüber hinaus sind die Maßnahmenpakete "Moderne Laufbahnen" bereits geschnürt und in der Gesetzesgebung. Also wofür das dann?
Autor: KlausP
« am: 29. Juli 2018, 22:24:03 »

Weiß jemand genaueres darüber?

https://vsb-bund.de/index.php/infothek/item/671-neubes

Vermutlich nur dieser Verein als Urheber.  ;) Wer kennt den hier denn eigentlich?
Autor: Pericranium
« am: 29. Juli 2018, 22:09:35 »

Autor: Rollo83
« am: 17. Juli 2018, 09:26:54 »

Ach so, ok, wir als Soldaten sind nicht betroffen. Hatte mich schon gewundert als mir gestern darüber berichtet wurde.
Autor: LwPersFw
« am: 17. Juli 2018, 08:54:51 »

Hab ich da eigentlich was verpasst? Wird die Erhöhung nicht linear für jede Besoldungs und Erfahrungsstufe gleich ausgeführt? Gibt es da Unterschiede? Bekommen die niedrigeren Besoldungsstufen eine prozentual höhere Erhöhung als die höheren Dienstgradgruppen?
Der DBwV spricht nämlich davon?

Dies betrifft die Tarifbeschäftigten.

Der DBwV hat deshalb auf die Forderung der wirkungsgleichen Übertragung verzichtet.
Autor: Rollo83
« am: 17. Juli 2018, 07:39:58 »

Hab ich da eigentlich was verpasst? Wird die Erhöhung nicht linear für jede Besoldungs und Erfahrungsstufe gleich ausgeführt? Gibt es da Unterschiede? Bekommen die niedrigeren Besoldungsstufen eine prozentual höhere Erhöhung als die höheren Dienstgradgruppen?
Der DBwV spricht nämlich davon?
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