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Autor: Tommie
« am: 07. Juli 2013, 12:22:14 »

Und was hat das ganze Thema mit dem Forum "Reservisten" zu tun ;) ?
Autor: 86realist
« am: 07. Juli 2013, 02:39:26 »

Hallo Bregenz,

danke für deine Antwort und den Link! Ich glaube nun etwas mehr verstanden zu haben wobei es sich hier rum handelt.
Autor: Bregenz12
« am: 07. Juli 2013, 01:48:27 »

Einarbeitungszuschuss und Förderung einer Weiterbildung sind zwei unterschiedlche Förderungsleistungen. Man kann ggf. beides nutzen.
Beim Einarbeitungszuschuss erhält der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Gehalt von z. B. 30 oder 50 % als Gegenleistung dafür, dass er einen innerhalb eines bestimmten Zeitraums fachlich einarbeitet, also "Training on the job". Die genauen Prozentsätze und den Zeitraum erfrage bitte direkt beim BFD, wenn Du einen konkreten Arbeitgeber hast, der dich einarbeiten würde. Dies geht natürlich erst nach Dienstzeitende.
Hier noch der Link zu den BFD-Broschüren mit weiteren Erläuterungen:
http://www.terrwv.bundeswehr.de/portal/a/terrwv/!ut/p/c4/Dci7DYAwDAXAWVjA7unYAuic4IAVlKCX3_pE1x2fPCXpdku1nOTlnQ9vqxtUFRidogCmUHKKFkrIuMghF_-0uYm_uC0_90ZpNQ!!/ 
Autor: 86realist
« am: 07. Juli 2013, 01:10:37 »

Wofür gibt es denn deinen BFD berater? Weißt du überhaupt was dir im Rahmen des BFD zusteht? Kling nämlich nicht so. Mir ist halbwegs klar was in den "Förderdienst der Bundeswehr wechseln" bedeuten soll, aber trotzdem klingt das extrem falsch.

Und warum ließt du nicht einfach mal in dem auf dem Antrag genannten Gesetz nach um dir deine Frage zu beantworten? Für dich gilt zwar noch das alte SVG, aber das ist bei dem § egal.

Bei einer Weiterbildung wird dir der auf jeden Fall nichts bringen, hat damit nämlich überhaupt nix zu tun.

1. Mein BFD Berater berät mich natürlich, ist ja selbsterklärend.
Dazu muss angemerkt sein, mein Sozialer Freund, das ich gerade im Ausland bin und seit fast 5Monaten meinen Berater nicht in Anspruch nehmen kann. Das geht auch noch 40Tage so.

Das du immerhin Halbwegs Bescheid weißt über den BFD erklärt natürlich, warum du mir keine Konkrete Information über das Thema geben kannst. Viell. kann uns aber jemand anders helfen.

Dein Tipp mir den Antrag mal genauer anzusehen war dann das Produktivste für mich in deinem Text.
Dem werde ich mal nach kommen :)

Und nochmals zum Verständnis diese "Weiterbildung" ist ein Weiterbildungsberuf. Nennt sich Geprüfter Taucher. Ich habe noch ca. 6 Monate und weiß sehr genau mit was ich was machen kann. Für mich ist wichtig, wirklich auch nun alles in Anspruch zu nehmen was mir der Bund geben kann und was mir zusteht.

Zum Glück gibt es Soziale Themen beantworter wie dich, ich werd gleich nochmal genauer diesen Antrag lesen.

Mit freundlichen Grüßen
Autor: Lidius
« am: 06. Juli 2013, 21:01:02 »

Wofür gibt es denn deinen BFD berater? Weißt du überhaupt was dir im Rahmen des BFD zusteht? Kling nämlich nicht so. Mir ist halbwegs klar was in den "Förderdienst der Bundeswehr wechseln" bedeuten soll, aber trotzdem klingt das extrem falsch.

Und warum ließt du nicht einfach mal in dem auf dem Antrag genannten Gesetz nach um dir deine Frage zu beantworten? Für dich gilt zwar noch das alte SVG, aber das ist bei dem § egal.

Bei einer Weiterbildung wird dir der auf jeden Fall nichts bringen, hat damit nämlich überhaupt nix zu tun.
Autor: 86realist
« am: 06. Juli 2013, 20:46:29 »

Hallo Forum,

mein Name ist Sven und mein ersten Beitrag beginne ich, wie kann es anders sein,  mit einer Frage :)

Kann mir jemand hier sagen, was genau ein Einarbeitungszuschuss sein soll?
http://www.terrwv.bundeswehr.de/resource/resource/MzEzNTM4MmUzMzMyMmUzMTM1MzMyZTM2MzIzMDMwMzAzMDMwMzAzMDY4NjE2MzY4NzE2ZTY4NzEyMDIwMjAyMDIw/Antrag_Einarbeitungszuschuss.doc

Ich kann bald in den förderdienst der Bundeswehr wechseln und möchte ihn nutzen um eine 2 Jährige Weiterbildung zu machen.

Mit freundlichen Gruß
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