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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: sebastianliebl1991 am 11. Januar 2017, 09:36:31

Titel: Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
Beitrag von: sebastianliebl1991 am 11. Januar 2017, 09:36:31
Guten Morgen liebe Forumsmitglieder,

ich versuche jetzt einfach mal auf diesem Weg hier über das Forum eine/mehrere Antworten und Meinungen zu bekommen, wie ich in meinem "besonderen Fall" vorgehen könnte!


Ich habe mich im Jahr 2015 entschieden zur Bundeswehr zu gehen in die Laufbahn der Feldwebel im Allg. Fachdienst. Habe im KC Wilhelmshaven meine Eignung bekommen und bin nun eingesetzt als MilNW Feldwebel in München.

Ich war beim Eintritt in die Bundeswehr ledig, keine Kinder und wohnte zu Hause bei meiner Familie, allerdings im OG, also einer in sich eigenen Wohnung (allerdings da zu Hause, hatte ich keinen Mietvertrag mit meiner Familie geschlossen)

PROBLEM (wie sich jetzt herausstellte)!

Ich war von 01/2016 - 12/2016 ständig auf Lehrgängen unterwegs (FA/UA-Bat, AMT Lehrgang, Stabsdienst FW Lehrgang etc.)
Ich wurde von Anfang an niemals aufgeklärt wie "wichtig" es ist meine Wohnung mit einem Mietvertrag bei der Bundeswehr anerkennen zu lassen um den Anspruch auf TG und vor allem Wohnungszuschuss zu erhalten. Jeder Ansprechpartner/Spieß schob mich weiter, keiner fühlte sich angesprochen so nach dem Motto "du bist hier doch nur auf Lehrgang, dass macht deine Stammeinheit dann schon, geht mich nichts an". Beziehungsweiße ich wurde niemals richtig aufgeklärt zu diesem Thema, beginnend im KC.

So als ich nun im Dezember 2016 mit den Lehrgängen soweit fertig war und meine Stelle in München nun endlich zu besetzen war stellte ich mir dann die Frage: Wohnung in München, extrem teuer, gibt's da denn was für mich?
Erst dann kamen die Hinweise und Antworten auf mich zu: Fw Liebl, tja das hätten Sie doch bei Beginn anerkennen lassen müssen, jetzt haben Sie leider Pech!

Eindeutig: Unwissenheit schützt vor "Strafe" nicht! Aber ich war im Januar neu bei der Bundeswehr, alles war sozusagen Neuland für mich, keiner wies mich darauf hin und nach Nachfragen um Hilfe zu diesem Thema fühlte sich keiner angesprochen und als damals frischer SU will man niemanden auf die Füße treten.

Nun hab ich das Problem: Ich bin in München, habe mit Glück hier noch eine Unterkunft bekommen (erstmal zeitlich begrenzt) und bekomme bis Dato keinerlei TG und Wohnungszuschuss, welcher in München bei 710,00 € liegt. Also für mich leider nahezu unmöglich mir eine Wohnung finanziell leisten zu können im Raum München. Heimfahren bei einer Strecke von einfach 165 km ist auch schwer.

Frage: Gibt es Wege, Mittel, Vorgänge um die Wohnung jetzt 2017 noch anerkennen zu lassen um TG und den Zuschuss zu bekommen? Hilfe eine Beschwerde? Es kann doch nicht sein, dass die Bundeswehr als "moderner Arbeitgeber" sich in so einer Situation quer stellt? Ich bitte um Meinungen dazu, vielleicht sehe ich das auch falsch!

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Titel: Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
Beitrag von: KlausP am 11. Januar 2017, 09:44:25
Ja, Sie sehen das falsch.

Eine Anerkennung des eigenen Hausstandes führt immer nur zur Berücksichtigung bei der nächsten Personalmaßnahme (Versetzung, Kommandierung). Dass sich nach Ihren Nachfragen niemand dafür zuständig gefühlt hat ist bedauerlich und für mich auch unverständlich.

Im übrigen ist mir nicht ganz klar, von welchem "Wohnungszuschuss" Sie schreiben, aber vielleicht kann das ja jemand aufklären.
Titel: Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
Beitrag von: sebastianliebl1991 am 11. Januar 2017, 09:49:38
Guten Morgen,

... das witzige war! Ich bin erst jetzt zum 02.01.2017 frisch versetzt worden. Auch dazu habe ich meinen damals auf dem Lehrgang zuständigen Spieß gefragt ob ich irgendwas noch beachten/machen soll und auch da hieß es nur "Das machen die schon in deiner neuen Stelle" Also wäre das ja jetzt im Januar der perfekte Zeitpunkt gewesen, wenn man im alten Jahr meine Wohnung noch anerkennen hätte lassen?

Ich hoffe ich irre mich nicht, aber es gibt doch von Standort zu Standort unterschiedlich über das BwDlz festgelegte Zuschüsse für eine Wohnung in Verbindung mit dem TG? Also hier in München sind das aktuell maximal 710,00 €. Aber sollte ich falsch liegen, bitte im Klärung.
Titel: Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
Beitrag von: F_K am 11. Januar 2017, 09:53:20
Unabhängig von der Frage, ob das "OG" tatsächlich eine Wohnung ist, scheint diese ja unentgeltlich und ohne Mietvertrag bewohnt worden zu sein - damit war diese nie anerkennungsfähig.

Insoweit ist die Dienstantrittsreise vermutlich als "Rucksackumzug" abgerechnet worden - der zugrundeliegende Verwaltungsakt ist ein "begünstigender" und kann nachträglich nicht aufgehoben werden.

Also:
- Ist die "Wohnung / OG" tatsächlich vorhanden (Grundbuch, Teilungserklärung)?
- Gab es einen Mietvertrag / Mietzahlungen?
- Ist eine Dienstantrittsreise mit Umzug abgerechnet worden?
Titel: Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
Beitrag von: sebastianliebl1991 am 11. Januar 2017, 10:07:30
Ja das OG ist eine in sich geschlossene Wohnung mit eigener Haustüre, Klingel, Küche usw.
In meinen jungen Jahren habe ich selbstverständlich unentgeltlich gewohnt.

Also:

- Ja die Wohnung ist vorhanden!
- Ja es gibt einen Mietvertrag seit 03/2016
- Es ist 01/2017 eine Dienstreise abgerechnet worden, allerdings nur die Fahrt vom Lehrgang in Hannover zurück nach München

Aber ja zum Eintritt in die Bundeswehr, wohnte ich in diesem OG, allerdings noch ohne Mietvertrag! Hätte ich gewusst, dass es extrem wichtig ist, einen Mietvertrag zu haben um diesen Anspruch nutzen zu können wäre das ja kein Problem gewesen, aber da mir niemand was gesagt hat bzw. hingewiesen hat. Habe ich diesen erst im 1. Quartal 2016 geschlossen (steuerlicher Grund meiner Eltern)

Also wäre doch bei meiner frischen Versetzung 01/2017 doch der Zeitpunkt gewesen dies erneut zu beantragen oder?
Titel: Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
Beitrag von: KlausP am 11. Januar 2017, 10:12:34
Diesen "Zuschuss" gibt es nur dann, wenn Ihnen als Trennungsgeldempfaenger keine Unterkunft in einer Liegenschaft bereitgestellt werden kann.

Hat Ihnen auch der Karriereberater nicht gesagt, dass Sie bei Ihrem Termin beim KC Ihren Mietvertrag vorlegen sollen?  Oder stand sowas auch nicht in den Unterlagen bei der Einladung zu diesem Termin? Das würde mich wundern. Ich habe hier nämlich schon mehrfach gelesen, dass andere Bewerber durchaus darauf hingewiesen wurden.
Titel: Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
Beitrag von: F_K am 11. Januar 2017, 10:14:30
Alles "Geschichte".

Wir halten fest - es gab "damals" keinen Mietvertrag / Mietzahlungen - jedenfalls keine anerkannte Wohnung. Auch die letzte Kommandierung erfolgte ohne anerkannte Wohnung.

Also: Wohnung anerkennen lassen - diese wird dann bei der nächsten Versetzung im Rahmen der Vorgaben berücksichtigt.
Titel: Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
Beitrag von: sebastianliebl1991 am 11. Januar 2017, 10:30:38
Hallo KlausP,

damals im KC gab es noch keinen Mietvertrag, aber hätte man mir gesagt das ein solcher grundsätzlich "wichtig" sei für diesen Anspruch, wäre das ja kein Problem gewesen - aber ist alles wie oben geschrieben "Geschichte"

Also: Habe ich so verstanden, die Wohnung endlich anerkennen lassen und bei der nächsten Versetzung (irgendwann) wird das Berücksichtigt!
Aber: Bei meiner letzten Versetzung jetzt im Januar, hätte man doch vorher noch im Dezember die bestehende Wohnung anerkennen lassen können/sollten dann hätte das jetzt geklappt, verstehe ich das richtig? Auch diese Möglichkeit hatte ich den Spieß in Hannover gefragt ob es da was zu beachten gibt! Seine Aussage war dann "Das machen die in München dann schon"

Danke trotzdem für eure schnellen Antworten!
Titel: Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
Beitrag von: funker07 am 11. Januar 2017, 10:32:03
- Es ist 01/2017 eine Dienstreise abgerechnet worden, allerdings nur die Fahrt vom Lehrgang in Hannover zurück nach München
Das war aber einer Lehrgangsrückreise und deine Stammeinheit war schon in München oder?
Dann bringt das nichts.

Sehe ich genau wie der Rest, der Mietvertrag hätte vor Diensteintritt bestehen müssen, dann hättest du TG nach §3 bekommen können und damit hättest du Anspruch auf eine Stube oder (falls man keine Unterkunft für dich hat) auf die Zahlung einer Wohnung.
Jetzt wohnst du halt offiziell am Dienstort und musst dir ggf ne Wohnung nehmen.

Geht mir leider ähnlich, wobei ich nicht in München bin und (derzeit) ne Stube bekomme (ohne sicheren Anspruch). Aber da lässt sich nachträglich nichts dran machen.
Nächste Versetzung ist so ne Sache...Als Feldwebel kommt sowas nicht unbedingt.
Titel: Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
Beitrag von: sebastianliebl1991 am 11. Januar 2017, 10:35:19
Hallo Funker,

ja das war zum einen eine Lehrgangsrückreise nach München, ich bin aber zum 01/2017 versetzt worden innerhalb von München, also von den Feldjägern zu den Sanis!
Aber ja, ich habe den Rest auch verstanden! Da muss ich wohl leider in den sauren Apfel beissen ...
Titel: Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
Beitrag von: Andi am 11. Januar 2017, 11:35:18
Also wenn der Spieß in Hannover im Dezember 2016 auf deinen geäußerten Willen hin deinen Hausstand anerkennen und Berücksichtigungsfähig eintragen zu lassen diese Antwort gegeben hat und du dann im guten Glauben die Sache nicht weiter verfolgt hast bleibt dir nur der Beschwerdeweg.
Also: Beschwerde gegen den Inspektionsfeldwebel in Hannover unter gleichzeitiger Aufführung der Tatsache, dass das Ziel im Gespräch die schriftliche Antragstellung der Anerkennung des Hausstandes und der Berücksichtigungsfähigkeit war bevor (!) die Personalmaßnahme der Versetzung im Januar wirksam wird! Gleichzeitig eine Beschwerde gegen die Personalmaßnahme unter Zusage der Umzugskostenvergütung mit dem Ziel der Nichtzusage der Umzugskostenvergütung schreiben.
Aus der Beschwerde muss deutlich hervorgehen, dass der schriftliche Antrag ausschließlich auf Grund des aktiven Einwirkens des Inspektionsfeldwebels und des guten Glaubens in seine Aussagen nicht gestellt wurde, obwohl ihm gegenüber diese Absicht und das klare Ziel geäußert wurde (das sollte dann aber auch stimmen ;) ). Gleichzeitig die Anerkennung umgehend (rückwirkend) beantragen - gegen einen ablehnenden Bescheid kannst du wiederum mit einer Verwaltungsbeschwerde vorgehen.
Ich sehe keine große, aber durchaus eine geringe Chance, dass unter diesen Umständen die Gruppe Grundsatz in deinem Sinne entscheiden könnte. Stell dich aber darauf ein, dass es nicht klappen könnte und du nicht nur offene Türen einrennst.

Als vorbereitende Maßnahme könntest du mit Einverständnis deines Chefs - den du umgehend ins Boot holen musst - mal ein informelles Gespräch (kein Personalgespräch) mit deinem Personalführer führen und ihm die Sachlage erläutern, damit auch er vorgewarnt ist.

Gruß Andi
Titel: Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
Beitrag von: F_K am 11. Januar 2017, 12:21:05
.. sofern es überhaupt eine Versetzung war - zu Lehrgängen wird man (bei kürzeren Lehrgängen) immer kommandiert - und eine Versetzung im Standortbereich zieht ebenfalls keinen "Umzug" nach sich.
Titel: Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
Beitrag von: LwPersFw am 11. Januar 2017, 13:18:15
@ sl1991

Wie weit war den die Wohnung bei den Eltern von der 03/2016 bis 12/2016 bestehenden Stammeinheit entfernt ?

Wann wurde Ihnen die Versetzungsverfügung eröffnet/ausgehändigt ?

Wann genau (Datum) war das Gespräch mit dem Spieß in Hannover ?
Titel: Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
Beitrag von: Andi am 11. Januar 2017, 13:47:10
Stimmt, da war ich mit meiner Bewertung wohl etwas voreilig - die Annäherung von LwPersFw ist wohl deutlich sinnhafter.

Gruß Andi
Titel: Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
Beitrag von: F_K am 11. Januar 2017, 13:49:59
.. um den Beitrag zu ergänzen:

Mit Mietvertrag mag die Wohnung anerkennungsfähig sein und sogar anerkannt werden (ggf. sogar rückwirkend) - bei zu großen Abstand zum Standort wird diese aber NICHT berücksichtigt, auch nicht bei einer Versetzung.
Titel: Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
Beitrag von: sebastianliebl1991 am 12. Januar 2017, 06:27:02
@LwPersFW

.. die ist ca. 165 km von der Stammeinheit weg!
Die Versetzung wurde Anfang Dezember ausgehändigt, als ich wie angesprochen in Hannover war und schon desöfteren mit meinem dortigen Spieß über das Thema TG etc. gesprochen habe, genau wegen dem Thema "München".

Die Gespräche mit dem Spieß begannen als BAPers meine Versetzung bekannt gegeben hat, also am 23.11.2016.

@F_K

Also die Wohnung anerkennen lassen (ggf. sogar rückwirkend) bei Schilderung meiner Sachlache! Ich versuche mal mein Bestes!

Zusammenfassend ein großes DANKE an die schnellen Antworten!
Titel: Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
Beitrag von: F_K am 12. Januar 2017, 07:39:57
Selbst wenn die Wohnung rückwirkend (Beginn Mietvertrag) anerkannt werden sollte, so wird diese nicht berücksichtigt - d. h. es gibt kein Trennungsgeld.
Titel: Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
Beitrag von: LwPersFw am 12. Januar 2017, 07:52:37
@LwPersFW

.. die ist ca. 165 km von der Stammeinheit weg!
Die Versetzung wurde Anfang Dezember ausgehändigt, als ich wie angesprochen in Hannover war und schon desöfteren mit meinem dortigen Spieß über das Thema TG etc. gesprochen habe, genau wegen dem Thema "München".

Die Gespräche mit dem Spieß begannen als BAPers meine Versetzung bekannt gegeben hat, also am 23.11.2016.

@F_K

Also die Wohnung anerkennen lassen (ggf. sogar rückwirkend) bei Schilderung meiner Sachlache! Ich versuche mal mein Bestes!

Zusammenfassend ein großes DANKE an die schnellen Antworten!


Ich meinte nicht die jetzige Entfernung Wohnung > München.

Bevor Sie nach München versetzt wurden, hatten Sie ja eine andere Stammeinheit.

Wie weit war es von dort zur Wohnung ?


Und zum Punkt Beschwerde... die Beschwerdefrist ist im Dezember abgelaufen. Somit würde man diese abweisen.
Titel: Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
Beitrag von: sebastianliebl1991 am 12. Januar 2017, 08:05:57
@LwPersFW

Ich bin innerhalb Münchens von den Feldjägern zu den Sani´s versetzt worden! Also bleibt die Entfernung der Wohnung die selbe!

Manche wollen mich mit Sicherheit für "doof" erklären, aber für einen "neuen" bei der Bundeswehr seit 01/2016 ist das gesamte Thema TG mit allen Umfängen einfach komplett undurchsichtig und für einen kaum zu verstehen  :o

Kann ich denn versuchen zusammen mit meiner ReFü, diese Wohnung rückwirkend zu der im 01/2017 geschehen Versetzung anerkennen zu lassen?
Titel: Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
Beitrag von: Andi am 12. Januar 2017, 09:05:33
Ich bin innerhalb Münchens von den Feldjägern zu den Sani´s versetzt worden! Also bleibt die Entfernung der Wohnung die selbe!

Ich denke er meint die Entfernung von deiner Wohnung zu deiner allerersten Stammeinheit in der Bundeswehr - also mutmaßlich dort, wo du deine Grundausbildung hattest.

Manche wollen mich mit Sicherheit für "doof" erklären, aber für einen "neuen" bei der Bundeswehr seit 01/2016 ist das gesamte Thema TG mit allen Umfängen einfach komplett undurchsichtig und für einen kaum zu verstehen  :o!

Das wird keiner machen, denn das ist irgendwann fast jedem mal so gegangen. Ich habe meinerzeit als Fähnrich - also nicht erst einen Tag bei der Bundeswehr - auch mal mehrere hundert Euro an Trennungsgeld nicht bekommen, weil ich durch die Hinhaltetaktik meines Spießes vor dem Antreten eines sechsmonatigen Lehrganges meinen Hausstand nicht habe anerkennen lassen können und später während meines Studiums (da war ich schon Leutnant) musste ich erst einmal eine Entscheidung der Gruppe Grundsatz herbeiführen, um überhaupt Anspruch auf Trennungsgeld zu haben - sonst hätte ich mehrere tausend Euro verloren.
"Trennungsgeldgeschichten" zu umgehen ist also keine Frage des Dienstgrades, sondern eher eine Frage leidvoller Erfahrungen.

Kann ich denn versuchen zusammen mit meiner ReFü, diese Wohnung rückwirkend zu der im 01/2017 geschehen Versetzung anerkennen zu lassen?

Sprich mal mit ihm bzw. mit seiner Vorgesetzten (der mittlere Dienst darf grundsätzlich keine Beratungen durchführen, das darf nur der gehobene und der höhere Dienst). Ob das alles etwas bringt wirst du nur herausfinden, wenn du es versuchst.

Letztlich ist es nun mal so, dass die Bundeswehr davon ausgehen kann, dass ihre Angehörigen das deutsche Recht kennen - damit auch die einschlägigen Verordnungen zu Umzugskosten und Trennungsgeld - und dass es keinen Anspruch auf eine Belehrung oder Beratung diesbezüglich gibt! Du wirst nicht der letzte sein, bist aber auch nicht der erste, der dem Dienstherrn durch Unwissenheit viel Geld spart.

Gruß Andi
Titel: Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
Beitrag von: sebastianliebl1991 am 12. Januar 2017, 10:02:19
Hallo Andi,

ich werde mein bestes geben! Danke für die Tipp´s  - mal sehen was rauskommen wird!
Die allerste Stammeinheit war Altenstadt - also so ca. 245 km
Titel: Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
Beitrag von: F_K am 12. Januar 2017, 10:10:30
.. und noch: Deine Wohnung liegt nicht in räumlicher Nähe zu Deinem Dienstort - selbst wenn diese anerkannt wird (auch rückwirkend), so ist diese nicht zu berücksichtigen - Du hast aus freien Stücken eine Wohnung gewählt.
Titel: Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
Beitrag von: LwPersFw am 12. Januar 2017, 12:53:09
Der Mietvertrag besteht seit 03/2016.

Ab diesem Zeitpunkt lag die Wohnung immer deutlich über 100 km von der jeweiligen Stammeinheit.

D.h. selbst in einem früheren Anerkennungsverfahren  wäre das Ergebnis gewesen:

Der Hausstand ist anerkannt aber bei der Frage der Zusage der Umzugskostenvergütung NICHT berücksichtigungsfähig.

Anders wäre es nur gewesen, wenn der Mietvertrag VOR Einstellung in die Bw schon bestanden hätte.
Titel: Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
Beitrag von: F_K am 12. Januar 2017, 13:07:38
Eben.

Und wenn ein KpFw dies verstanden hat - ist der Ratschlag, die "Anerkennung könne auch später gemacht werden", durchaus richtig, weil selbst eine Anerkennung vor der letzten Versetzung keine Berücksichtigung gefunden hätte.
Titel: Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
Beitrag von: Papierberg am 12. Januar 2017, 14:52:14
Es mag mir wirklich nicht einleuchten, dass in einer Organisation, die weltweit und in allen möglichen Krisenszenarien einsetzbar sein soll, Generationen von Bundeswehrangehörigen an der Unübersichtlichkeit rechtlicher Zusammenhänge zwischen Personalentscheidungen und Abfindungsvorschriften im Grundbetrieb scheitern. Es kann doch keine unlösbare Aufgabe sein, zumindest die allgemeinen Grundsätze darzustellen, die verantwortlichen Ansprechstellen für einzelne Teilaspekte zu benennen und das Ganze in einen geordneten Kommunikationsprozess gegenüber Bewerbern/Neueinstellungen einzubinden. DIE eine Arbeitsgruppe würde die Bundeswehr auch noch verkraften, sie wäre in Sachen Attraktivität, Vertrauen in das Funktionieren der Strukturen, Dienstzufriedenheit und Motivation gut investiert.
Titel: Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
Beitrag von: F_K am 12. Januar 2017, 14:54:46
@ Papierberg:

Bei allem Verständnis: Im hier gezeigten Beispiel ist alles richtig gelaufen - der TE hatte nie einen Anspruch, und erhält daher keine Zahlungen.

Es wäre im Einzelfall zu prüfen, warum er es nicht verstanden hat - ggf. liegt die Ursache ja nicht bei der Bw.
Titel: Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
Beitrag von: sebastianliebl1991 am 12. Januar 2017, 15:04:19
@F_K
@Papierberg

Habe es so verstanden! Wenn es mal wie hier in diesen Beiträgen sauber erläutert wird, klappt das auch! Ich danke euch  ;)
Titel: Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
Beitrag von: Papierberg am 12. Januar 2017, 15:11:28
@F_K Sie haben völlig recht und die Vorschriftenlage wurde hier auch gut herausgearbeitet. Aber das Thema ist doch in gewisser Weise ein Dauerbrenner und auch in diesem Forum kein Einzelfall.
Titel: Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
Beitrag von: F_K am 12. Januar 2017, 15:15:19
@ Papierberg:

Thema Anzugordnung ist auch ein Dauerbrenner - und da ist die Vorschriftenlage deutlich einfacher.

Auch eine Arbeitsgruppe?
Titel: Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
Beitrag von: FoxtrotUniform am 12. Januar 2017, 15:44:15
Es mag mir wirklich nicht einleuchten, dass in einer Organisation, die weltweit und in allen möglichen Krisenszenarien einsetzbar sein soll, Generationen von Bundeswehrangehörigen an der Unübersichtlichkeit rechtlicher Zusammenhänge zwischen Personalentscheidungen und Abfindungsvorschriften im Grundbetrieb scheitern. Es kann doch keine unlösbare Aufgabe sein, zumindest die allgemeinen Grundsätze darzustellen, die verantwortlichen Ansprechstellen für einzelne Teilaspekte zu benennen und das Ganze in einen geordneten Kommunikationsprozess gegenüber Bewerbern/Neueinstellungen einzubinden. DIE eine Arbeitsgruppe würde die Bundeswehr auch noch verkraften, sie wäre in Sachen Attraktivität, Vertrauen in das Funktionieren der Strukturen, Dienstzufriedenheit und Motivation gut investiert.

Solche Einweisungen erfolgen doch grundlegend.

Es kann aber doch nicht im Interesse des BMVg seien, Schlupflöcher und Perspektiven aufzuzeigen, wie man sich hier einen TG-Anspruch "erschleichen" könnte (ja, er wäre rechtmäßig). Im konkreten Fall schnell vor Einstellung noch einen Mietvertrag mit seinen Eltern abschließen, um einen Anspruch zu konstruieren.

Aus meiner Sicht führen die TG-Ansprüche ohnehin zu einer Dislozierung der Soldaten eines Standortes. Obgleich rechtmäßig, erschließt sich mir rein logisch (ungleich juristisch) nicht, warum es ermöglicht wird Soldaten über Zeiträume von mehr als einer Dekade TG-Ansprüche nach §6 zu bewilligen.

Beispiel: Soldat wird eingestellt, keine eigene Wohnung, 100 km vom Standort wohnhaft, pendelt täglich -> kein TG. Soldat bezieht am Wohnort eine eigene Wohnung / heiratet, wird auf eigenen Wunsch versetzt, jetzt 70 km vom Standort -> TG nach §6, unbegrenzt (bisher). Ist das wirklich im öffentlichen Interesse?
Titel: Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
Beitrag von: Papierberg am 12. Januar 2017, 16:19:28
- und da ist die Vorschriftenlage deutlich einfacher.

Man mag das mit Zynismus sehen oder auch nicht aber die mögliche trennungsgeldrechtliche Abfindung - speziell von Soldaten - ist eine zentrale Fürsorgeleistung für die aus dienstlichen Gründen doch recht häufig erforderlichen Ortswechsel. Und da das Pendeln zu einem beibehaltenen Familienwohnort besonders in der Truppe Teil der Lebenswirklichkeit ist, hat die entsprechende Entschädigung für viele Soldaten einen hohen Stellenwert. Der Dienstherr ist nicht verpflichtet, jedem Soldaten jede denkbare auf ihn anwendbare Vorschrift vorausahnend zu erläutern, aber in Bezug auf die Bedeutung des Trennungsgeldes scheint mir mindestens vor Einstellung Luft nach oben zu sein. 

Es geht auch nicht darum eine Absahner-Mentalität zu unterstützen bzw. diese erst erzieherisch herauszubilden, sondern schlichtweg darum, die Betroffenen fairerweise erst einmal durch Information in die Lage zu versetzen ihre Ansprüche überhaupt zu verstehen und sie wahrnehmen zu können.  Wenn diese Ansprüche  - wie m.E. durch den Strukturerlass geschehen - dann teilweise überstrapaziert werden, gehört es naturgemäß auch zur Wahrheit der Geschichte, dass der Dienstherr versucht, entsprechende Auswüchse im Wege einer ausgewogenen Nachsteuerung zu korrigieren.
Titel: Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
Beitrag von: Andi am 13. Januar 2017, 13:02:35
Na ja, was gerade passiert ist doch das genaue Gegenteil: Alle trennungsgeld- und umzugskostenrelevanten Entscheidungsträger agieren mittlerweile aus "Servicecentern" in zentralisierter Form. Vor Ort befindet sich meist nur noch ein ReFü (mittlerer Dienst/Feldwebel) der mittlerweile explizit ein Dienstvergehen begeht, wenn er einen Soldaten berät. Der einzige Angehörige des gehobenen Dienstes dürfte zwar beraten, das ist aber an sich gar nicht sein Auftrag, weil UKV-ausschlaggebende Entscheidungen und Bewilligungen eben nur noch zentralisiert laufen und man dann - wie man es halt kennt - höchstens mit Call-Center Qualität an Auskünften zu rechnen hat. Funktioniert aber nur, wenn man weiß, das man Fragen hat und wenn man weiß, wem man diese stellen kann. Das Perfide an UKV-Fragen ist aber ja, dass im Normalfall demjenigen dem auffällt, dass er eine Frage hat sich diese erst aus den Auswirkungen einer durchgeführten Personalmaßnahme stellen - also nicht heilbar zu spät.

Und was Bewerber/frisch Eingestellte angeht werden diese tatsächlich aufgeklärt und das ist auch die einzige Gruppe, die auf adäquate Heilung von Versäumnissen aus Unkenntnis zählen kann - passiert ja auch mit rückwirkender Anerkennung und Berücksichtigung von Wohnungen, die bereits vor Dienstantritt bestanden haben problemlos.
Was das Bestandspersonal angeht kenne ich exakt keine Maßnahme der letzten Jahre - mit Ausnahme der "Wahlmöglichkeit" durch den Strukturerlass und seine Vorgänger und Nachfolger - die in irgendeiner Form Fürsorgewillen erkennen lässt. Wir sind da, wir bleiben im Normalfall auch, wie geplant und mit uns kann man effektiv machen, was man will.
Und wenn von Attraktivitätssteigerung gesprochen wird war auch da in den letzten 10 Jahren auch explizit nur zukünftiges Personal oder solches, das gehalten werden soll (weil SaZ) gemeint.

Gruß Andi
Titel: Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
Beitrag von: FoxtrotUniform am 13. Januar 2017, 21:49:44
Hinsichtlich dem Beratungsangebot stimme ich dir zu, obgleich zumindest am Standort Köln die Mitarbeiter des BwDLZ sehr kompetent und auskunftsfähig sind. Aber nicht jeder hat eben diese Möglichket am Standort.

So ist es, Einsteiger werden gut beraten und es werden rückwirkend Maßnahmen verfügt. Sicherlich liegt das Problem stellenweise daran, dass Bewerber kein Interesse an solch komplexen Regelungen haben.

Was das Bestandspersonal insgesamt angeht - und hier kann ich aktuell das BMVg, Lw Führungsebene 1 & 2 bewerten - strebt der Service Gedanke insgesamt gegen Null und man könnte so vieles optimieren, aber die Stimmen werden nicht gehört.
Titel: Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
Beitrag von: Papierberg am 13. Januar 2017, 22:30:56
Wenn Bewerber/Neueinstellungen tatsächlich so gut betreut würden, sollte es eigentlich auch im weiteren Verlauf der Verwendungen bei der Bundeswehr auch zu weniger Störfällen kommen.
Was die starke Zentralisierung von Aufgaben des Travelmanagements betrifft, bin ich hingegen ebenfalls der Meinung, dass dieser organisatorische Ansatz sich für die Bundeswehr nicht gut eignet. Vernünftige Beratung setzt ein Mindestmaß an Kundennähe voraus und in der Bundeswehr sind Sachverhalte abseits der üblichen Standardvorschriften eher die Regel als die Ausnahme. In anderen Ressorts mag das - ohne Soldaten - anders aussehen. Dem Vernehmen nach arbeitet man an einer Revision der Projektes Travelmanagement, die eine stärkere dezentrale Aufstellung zum Gegenstand hat. 
Titel: Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
Beitrag von: Andi am 14. Januar 2017, 15:46:13
Wenn Bewerber/Neueinstellungen tatsächlich so gut betreut würden, sollte es eigentlich auch im weiteren Verlauf der Verwendungen bei der Bundeswehr auch zu weniger Störfällen kommen.

Na ja, die wenigsten Neueinsteller haben eine eigene Wohnung, von daher intressiert dieses Thema nicht jeden und die Beratung und Information erfolgt ja Bedarfsgerecht.
Die Probleme tauchen dann ja im Normalfall später dann auf, wenn die erste eigene Wohnung bezogen wird.
Titel: Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
Beitrag von: Antje San am 21. April 2017, 16:35:24
Hallo zusammen,

ich denke, dass ich hier mit meiner Problematik richtig bin. Über das Trennungsgeld einiges gelesen. Es ist mir bewusst, dass ich zwigend umziehen muss. Am Anfang werde ich ausm Koffer leben müssen, bis ich was gefunden hab. Bin aus Sachsen und ein Singelhaushalt mein BwDlz ist Berlin.
Daher die Frage, wie sehen hier die Bestimmungen aus und wo müsste ich den Antrag stellen, wenn es so weut ist.

Danke, für die Infos im voraus.
Titel: Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
Beitrag von: LwPersFw am 21. April 2017, 16:48:32

 Es ist mir bewusst, dass ich zwigend umziehen muss.


Wie kommen Sie darauf ?
Titel: Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
Beitrag von: Niederbayer am 21. April 2017, 17:10:58
Mal eine grundlegende Frage: Wenn der Soldat Dienst in seiner Stammeinheit tut und jetzt eine Whg an diesem Standort nimmt, dann bekommt er exakt nichts von der Bundeswehr, richtig? Irgendwie habe ich das mit dem Wohnungszuschuss nicht ganz verstanden beim Überfliegen. Bayerische Beamte erhalten einen Großstadtzuschuss, aber dass Soldaten sowas erhalten, wäre mir neu.
Titel: Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
Beitrag von: Andi am 21. April 2017, 17:32:38
Trennungsgeldempfänger, die nicht täglich nach hause pendeln erhalten sofern ihnen keine Unterkunft gestellt werden kann Trennungsübernachtungsgeld, um sich damit eine Unterkunft am Dienstort (Pendlerwohnung) zu nehmen.

Das gibt es auch für bayrische Beamte, da für diese auch die Trennungsgeldverordnung gilt.

Gruß Andi
Titel: Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
Beitrag von: LwPersFw am 21. April 2017, 17:53:18
Man muss trennen zwischen

Trennungsgeld gem. TGV

... für dauerhaften Bezug ist die Nicht-Zusage der UKV erforderlich und die Bedingungen der Paragraphen 3 bzw 6 der TGV müssen erfüllt werden.

TG nach 3 TGV... kann auch das von Andi genannte TÜG beinhalten

und der

Ballungsraumzulage für Beamtinnen und Beamte des Freistaates Bayern

siehe Anhang
Titel: Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
Beitrag von: mailman02 am 21. April 2017, 18:13:11
Wobei die Zulage für Landesbeamten in München nicht so üppig ist, wenn man sich den Markt so anschaut. (oder wird die täglich gezahlt?)

Wir hätten allgemein weniger Probleme wenn Bund und Länder noch ihre Wohnungen hätten..  In Bayern gibt es ja wenige Stadiwohungen
Titel: Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
Beitrag von: Papierberg am 21. April 2017, 20:49:06
Thematischer Exkurs:
Die öffentliche Wohnungsbauförderung ist in der Tat fast zum Erliegen gekommen, bis vor wenigen Jahren galt bei der Beurteilung staatlichen Handelns außerhalb hoheitlicher Maßnahmen die landläufige Devise "privat vor Staat". Viele öffentliche Gebietskörperschaften haben ihren sozial gebundenen Wohnungsbestand an Immobilienkonzerne verhökert und merken inzwischen, welchen stadtplanerischen Gestaltungsspielraum sie damit aus der Hand gegeben haben - von drohenden sozialen Verwerfungen ganz zu schweigen.
Was die Bundesbediensteten betrifft, deren Wohnungsfürsorge ist mit Errichtung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (mit Ausnahme der Bundeswehr) im Jahr 2005 auf die BImA übergegangen. Ein grundlegender Geburtsfehler war dabei der Umstand, dass die BImA nach den Bestimmungen des einschlägigen Errichtungsgesetzes kaufmännisch zu wirtschaften hat und somit der ihr auch obliegende Fürsorgeauftrag zum lästigen Appendix zu verkommen droht. Im Ergebnis hat sie den von der ehemaligen Bundesvermögensverwaltung übernommenen zweckgebundenen Wohnraum des Bundes im großen Stil verkauft bzw. betreibt dies weiterhin oder sie investiert im Allgemeinen kaum noch in den vorhandenen Bestand bundeseigener Wohnungen. Die Konsequenzen lassen sich gerade in den unteren Besoldungsgruppen bei vielen Personalmaßnahmen an unschönen Einzelschicksalen festmachen. Auch die Mehrheit derjenigen Pendler, die am auswärtigen Dienstort verbleiben, merkt inzwischen, dass die Suche nach einer bezahlbaren Unterkunft an einer Reihe von Dienstorten zur Herausforderung geworden ist. Solange dienstliche Unterkunft grundsätzlich nur für die zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichteten Soldaten ausgeplant werden darf und der Staat sich nicht wieder stärker selbst im Bereich des Wohnungsbaus engagiert wird sich bei tendenziell verschärfender Wohnungsmarktlage in den Ballungsräumen auch nichts ändern.
Titel: Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
Beitrag von: Tibork am 19. Juli 2020, 10:25:31
Hallo zusammen, ich würde dazu gerne noch einmal fragend einhaken.

Als Feldwebelanwärter bekommt man Trennungsgeld, wenn man die erste Zeit von Lehrgang zu Lehrgang pendelt, egal wo man wohnt, aber vor Diensteintritt eine feste und anerkannte Wohnung vorweisen kann?

Und wenn man dann endlich Feldwebel ist, wird erwartet dass man zu seiner Einheit zieht oder könnte man immer wieder pendeln? Schließlich wäre das ja eine bewusste und absehbare Entscheidung, nicht nach München zu ziehen.
Titel: Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
Beitrag von: Ralf am 19. Juli 2020, 11:16:52
Zitat
wird erwartet dass man zu seiner Einheit zieht oder könnte man immer wieder pendeln?
Art 11 Grundgesetz. Das Grundrecht der Freizügigkeit schützt das Recht des Bürgers auf ungehindertes freies Ziehen innerhalb Deutschlands vor hoheitlichen Eingriffen.
Titel: Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
Beitrag von: LwPersFw am 19. Juli 2020, 12:02:40

Als Feldwebelanwärter bekommt man Trennungsgeld, wenn man die erste Zeit von Lehrgang zu Lehrgang pendelt, egal wo man wohnt, aber vor Diensteintritt eine feste und anerkannte Wohnung vorweisen kann?


Als Lediger müssen Sie beim KC/AC den Nachweis erbringen, dass Sie
über eine berücksichtigungsfähige Wohnung im Sinne § 10 Abs 3 BUKG
verfügen. Nutzen Sie bitte die Suchfunktion ... es gibt dazu Vieles im Forum.