Autor: FoxtrotUniform
« am: 24. März 2018, 19:26:38 »Nun, hierbei - FAS - handelt es sich ja um eine zivile, nach DGUV Vorschrift 2 geregelte Qualifikation.
Folgerichtig sind die Anforderungen und Voraussetzungen auch in dieser Vorschrift geregelt und haben mit der Bundeswehr nichts zu tun.
Einfach mal dort eine Recherche anstellen; Tipp: Voraussetzung sind Ingenieur-, Techniker oder Meisterabschluss, nachgewiesene Berufserfahrung nach Qualifikationserwerb und eben ein Lehrgang zum Nachweis der arbeitssicherheitstechnischen Fachkunde. Zielgruppe sind also keine Kaufleute (wäre auch idiotisch).
Also bitte die eigenen Berufsziele mal realistisch beleuchten und erarbeiten.
Folgerichtig sind die Anforderungen und Voraussetzungen auch in dieser Vorschrift geregelt und haben mit der Bundeswehr nichts zu tun.
Einfach mal dort eine Recherche anstellen; Tipp: Voraussetzung sind Ingenieur-, Techniker oder Meisterabschluss, nachgewiesene Berufserfahrung nach Qualifikationserwerb und eben ein Lehrgang zum Nachweis der arbeitssicherheitstechnischen Fachkunde. Zielgruppe sind also keine Kaufleute (wäre auch idiotisch).
Also bitte die eigenen Berufsziele mal realistisch beleuchten und erarbeiten.