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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Equess am 29. Oktober 2017, 10:01:09

Titel: Bezügeabrechnung
Beitrag von: Equess am 29. Oktober 2017, 10:01:09
Hallo Leute,

ich bin jetzt seit dem 4.10 bei der Bundeswehr und möchte mir nun endlich eine neue Küche finanzieren, allerdings brauche ich dazu einen "Lohnschein".
Muss ich für eine Ausfertigung etwas beantragen oder reicht es mit meinem Spieß zu reden ? Leider muss ich die Bezügeabrechnung bis zum 10.11 Vorlegen wegen der aktuellen Rabattaktion.

Würde mich über Hilfe freuen,

mit freundl Gruß

EDIT:  Klarname gelöscht ... bitte keine Klarnamen im Forum verwenden !
Titel: Antw:Bezügeabrechnung
Beitrag von: Bezuegestelle am 29. Oktober 2017, 10:35:38
Guten Tag Kamerad,

Gerne übersende ich Ihnen den Lohnzettel per eMail.
Einfach die eMail posten und zur Bestätigung das sie wirklich der Echte sind, ihren dienstgrad und die Einheit hier dazu schreiben.
Dann übersenden wir den Lohnzettel noch heute.
Mit kameradschaftlichen Grüssen


Was soll das ? Das findet hier nicht statt !
Titel: Antw:Bezügeabrechnung
Beitrag von: LwPersFw am 29. Oktober 2017, 10:42:49
Für den TE

Wenden Sie sich am Montag an Ihren Pers.

Dieser kann Ihnen Ihren Bezügeabrechner beim BVA sagen.

Diesen rufen Sie dann persönlich an und Fragen höflich, ob er so freundlich ist, Ihnen einen entsprechenden Ausdruck zukommen zu lassen.
Titel: Antw:Bezügeabrechnung
Beitrag von: Andi8111 am 29. Oktober 2017, 10:44:41
Da Sie erst am 04.10. eingestellt wurden, haben sie einen Abschlag erhalten. Die Besoldung wird monatlich im voraus gezahlt, d.h. Sie bekommen zum letzten Werktag des Monats Ihr Gehalt für November plus die Differenz zur Abschlagssumme. Erst darüber werden Sie, in der letzten Woche des Monats irgendwann eine Gehaltsbescheinigung von der Bezügestelle erhalten.

Wenn Sie vorher eine brauchen, können Sie sich an Ihr BVA wenden. Ob die vorher, auf dem Postwege, da ist, wie die, die sowieso verschickt wird, wage ich zu bezweifeln.

Und grundsätzlich gilt: Wenn man sich etwas kaufen möchte, sollte man das Geld dazu haben. Nach 3 Wochen im Dienst eine neue Küche zu kaufen, halte ich für kurzsichtig. Wenigstens sollte man warten, bis man weiß, was man wirklich bekommt, also mindestens auf die erste Gehaltsbescheinigung. Die kann man dann auch direkt vorlegen.
Titel: Antw:Bezügeabrechnung
Beitrag von: LwPersFw am 29. Oktober 2017, 10:49:52
@ Andi,

bin ganz bei Dir.

Wenn man aber sehr freundlich ist... helfen die Bearbeiter i.d.R. auch...
und übersenden eine Bescheinigung per PDF in LoNo... hier z.B. an den Pers...  ;)
Titel: Antw:Bezügeabrechnung
Beitrag von: Ralf am 29. Oktober 2017, 12:02:11
Ich kenne mich da mit den Konsumkreditrichtlinien nicht so aus, aber da man am Anfang entweder ne Eignungsübung und/oder eine Widerrufsfrist von 6 Monaten hat, ist das mit der Verlässlichkeit der Gehaltszahlungen ja auch nicht so sicher. Das wissen doch die Banken.
Liebe(r) TE, vielleicht solltest du dich nicht selbst unter Druck setzen, was ist, wenn der Beruf Soldat doch nichts für dich ist und du dich mit nem Kredit jetzt selbst bindest?
Titel: Antw:Bezügeabrechnung
Beitrag von: Andi8111 am 29. Oktober 2017, 12:17:55
Solange er keinen korallenroten Ford Mustang 5.0 bestellt hat..... Das hatte ich jüngst wieder... und nach 2 Monaten Entlassung auf eigenen Wunsch mit dem ganzen Brimborium (Schuldnerberatung, Pfändung und und und).
Titel: Antw:Bezügeabrechnung
Beitrag von: CIRK am 29. Oktober 2017, 12:28:47
... Liebe(r) TE, vielleicht solltest du dich nicht selbst unter Druck setzen, was ist, wenn der Beruf Soldat doch nichts für dich ist und du dich mit nem Kredit jetzt selbst bindest?

So ist es! Im übrigen, Rabattaktionen werden immer wieder kommen!
Titel: Antw:Bezügeabrechnung
Beitrag von: Tasty am 29. Oktober 2017, 20:10:03
Muss ja eine Luxusküche sein, dass man einen Kredit dafür braucht.
Die Empfehlung, rund 3 Monatsgehälter flüssig auf dem Girokonto zu haben scheint wohl heute kaum noch jemand zu beherzigen.
Titel: Antw:Bezügeabrechnung
Beitrag von: CIRK am 29. Oktober 2017, 20:21:30
... Die Empfehlung, rund 3 Monatsgehälter flüssig auf dem Girokonto zu haben scheint wohl heute kaum noch jemand zu beherzigen.

Ist ja bei einem SaZ/BS auch nicht wirklich erforderlich und bringt darüberhinaus heute auch keinen Ertrag. Da gibt es deutlich bessere Möglichkeiten mit seinem Geld zu arbeiten.
Titel: Antw:Bezügeabrechnung
Beitrag von: F_K am 30. Oktober 2017, 19:24:23
Der Rat lautet, ca. 2 bis 3 Monatsgehälter als kurzfristige Reserve kurzfristig zur Verfügung zu haben - dies muss nicht zwingend auf dem Girokonto sein (Alternativen Tagesgeld, täglich gehandelte Anlagen, ... )
Titel: Antw:Bezügeabrechnung
Beitrag von: Tasty am 30. Oktober 2017, 23:29:01
....aber laut CIRK angeblich für SaZ/BS nicht notwendig. Eine Begründung blieb er leider schuldig.
Ich geh lieber auf Nummer Sicher und halte etwas mehr als drei Monatsgehälter flüssig verfügbar - sowas wie Waschmaschine oder Auto kann immer mal kaputt gehen. Und ein vernünftiger Mensch kauft schließlich nur, was er auch bezahlen kann.
Titel: Antw:Bezügeabrechnung
Beitrag von: F_K am 31. Oktober 2017, 07:25:32
Was CIRK genau meint ist mir auch unklar.

Ein Kollege sagte mal ab zwei Jahregehälter verfügbar kann man gelassener werden - da dauert es ggf. Ein paar Tagesgeld, dies flüssig zu machen.
Titel: Antw:Bezügeabrechnung
Beitrag von: CIRK am 31. Oktober 2017, 10:40:48
Was ich meinte, ist, dass der Rat, 3 Monatsgehälter auf dem Girokonto zu haben, ja insbesondere die Gefahr der unabsehbaren Arbeitslosigkeit abfedern sollte. Diese ist bei BS und SaZ nicht gegeben, darum kann hier durchaus mit dem Geld etwas planvoller und gewinnbringender umgegangen werden, als es auf ein Girokonto zu legen, wo es keine oder in Zukunft sogar Negativzinsen gibt.
Titel: Antw:Bezügeabrechnung
Beitrag von: F_K am 31. Oktober 2017, 15:08:00
@ CIRK:

Negativ: Diese Reserve ist eine allgemeine Reserve für nicht vorhergesehene Lagen (Lageentwicklungen) - gegen Arbeitslosigkeit gibt es eine AV.
Titel: Antw:Bezügeabrechnung
Beitrag von: CIRK am 31. Oktober 2017, 15:14:31
... Diese Reserve ist eine allgemeine Reserve für nicht vorhergesehene Lagen (Lageentwicklungen) - gegen Arbeitslosigkeit gibt es eine AV.

Trotzdem bleib ich dabei, dass auf dem Girokonto so etwas verschwendet ist, um nichts anderes ging es mir dabei. Wenn ein Freelancer dies macht, ok, da muss auch mal schnell etwas überbrückt werden. Bei jemanden, der sich darauf verlassen kann, dass jeden Monat regelmäßig Geld reinkommt, sind fünfstellige Beträge auf einem Girokonto "Perlen vor die Säue geworfen".

Kam wohl scheinbar nicht richtig rüber und ist ja auch eigentlich OT, also können wir das hier jetzt auch beenden.
Titel: Antw:Bezügeabrechnung
Beitrag von: FoxtrotUniform am 01. November 2017, 09:34:05
Mein Senf dazu:

1. Bitte sofern möglich mit der Aufnahme von Krediten warten, bis das Arbeits- / Dienstverhältnis unbefristet bzw. auf eine ausreichend große Dienstzeit (z.B SaZ 13) festgesetzt ist.

2. Eine kleine, eiserne Reserve sollte man immer ansparen und flexibel anlegen (Auto defekt, Haushaltsgerät defekt...). Immobilienbesitzer lasse ich hier mal außen vor, da muss noch anderes bedacht werden.

3. Eine Küche oder einen PKW teilweise zu finanzieren halte ich nicht für verwerflich, sofern die Bedingungen passen (monatliche Belastung, sonstige Kredite, Tilgung, Laufzeit, Zinssatz...).

4. Zwei Jahresgehälter flüssig zu haben ist sicherlich toll, aber das einerseits zu schaffen und andererseits flexibel, gewinnbringend sowie sicher (Aktien bzw. Aktien-ETF würde mit dem Ziel konterkarieren) anzulegen, dürfte eher die Ausnahme bilden.
Titel: Antw:Bezügeabrechnung
Beitrag von: F_K am 01. November 2017, 11:17:37
@ FU:

Eine Reserve von 2 Monatsgehältern wird auch bei diversen Ratgeberseiten erläutert - inklusive der Anlageform dazu.

Größere Reserven sind immer sinnvoll - diese müssen nicht "sofort" (im Sinne eines Arbeitstages) verfügbar sein - sondern sinnvoll gestaffelt.
(.. bis eine Divisionsreserve ins Feld geführt ist, dauert es auch etwas ...)

Eine Küche zu finanzieren halte ich grundsätzlich für unzweckmässig - denn das ist das Paradebeispiel für eine reine Konsumausgabe - der Wert sinkt, wenn die Tinte trocken ist von einigen Tausend Euro auf wenige 100 Euro.
Zweckmäßig ist es, mit einer preiswerten Küche zu starten, ggf. per Kleinanzeigenkauf.