Autor: Andi
« am: 13. September 2022, 11:40:44 »Der "Schaden" entsteht bereits dadurch, dass durch die unterlassene Meldung die Vorgesetzten ihren Pflichten zur Dienstaufsicht nur eingeschränkt nachkommen können und zudem die Mechanismen zur Überwachung der Arbeitszeitvorgaben nicht greifen können. Im nächsten Schritt kommt es dann nahezu sicher zu einem Arbeitszeitbetrug, wenn der betroffene Mitarbeiter/Soldat "aus dem Gedächtnis" die "ungefähren" Zeiten nachträgt und meldet.
Alles für sich einzeln Dienstvergehen - und bei mangelnder Dienstaufsicht leider auch schnell Dienstvergehen von Vorgesetzten.
Gruß Andi
Alles für sich einzeln Dienstvergehen - und bei mangelnder Dienstaufsicht leider auch schnell Dienstvergehen von Vorgesetzten.
Gruß Andi