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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen


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Zusammenfassung

Autor: Andi
« am: 13. September 2022, 11:40:44 »

Der "Schaden" entsteht bereits dadurch, dass durch die unterlassene Meldung die Vorgesetzten ihren Pflichten zur Dienstaufsicht nur eingeschränkt nachkommen können und zudem die Mechanismen zur Überwachung der Arbeitszeitvorgaben nicht greifen können. Im nächsten Schritt kommt es dann nahezu sicher zu einem Arbeitszeitbetrug, wenn der betroffene Mitarbeiter/Soldat "aus dem Gedächtnis" die "ungefähren" Zeiten nachträgt und meldet.

Alles für sich einzeln Dienstvergehen - und bei mangelnder Dienstaufsicht leider auch schnell Dienstvergehen von Vorgesetzten.

Gruß Andi
Autor: ulli76
« am: 02. September 2022, 10:45:51 »

Ja, nur sprechenden Menschen kann geholfen werden. Und sprich das VORHER mit deinem TE-Fhr ab. Vielleicht lassen sich die Dienste ja auch noch anhand eines Schichtplans nachvollziehen.

Bei solchen Sachen ist es wirklich einfacher vorher eine Lösung zu finden statt hinterher irgendwas geradeziehen oder gar disziplinar wirken zu müssen.
Autor: HubschrauBär
« am: 02. September 2022, 08:32:23 »

Am einfachsten den Sachverhalt wie hier beschrieben dem TeFhr oder Chef melden.

Dann wird man ihnen schon sagen, wie es dokumentiert werden soll.



Gesendet von meinem moto g41 mit Tapatalk

Autor: InstUffzSEAKlima
« am: 02. September 2022, 06:47:17 »

…und schreibe dann Grundbetrieb. Somit entsteht dem Dienstherrn ja kein Schaden.

Die unwahre dienstliche Meldung liegt ja in jedem Fall vor. Die Bewertung, ob bzw. in welchem Umfang hier ein Schaden für dien Dienstherren entsteht, wird dabei ja noch nicht einmal berücksichtigt. Das würde ja umgekehrt heißen, dass ein Soldat immer dann unwahre dienstliche Meldungen machen kann, wenn kein messbarer Schaden für den Dienstherren entsteht - damit sollte die Sache ja eindeutig sein.
Autor: F_K
« am: 01. September 2022, 20:05:48 »

Ja.
Autor: Erik01
« am: 01. September 2022, 20:01:36 »

Hallo. Ich habe zu dem EUAZG auch eine Frage. Ist es ein Dienstvergehen tatsächlich geleistete Stunden nicht zu schreiben? Heist bei uns gibt es EUAZR Blatt da steht dann Name, Einheit, DG, Monat Und dann eine Spalte 1 bis 31 Senkrecht daneben eine für den Wochentag und eine für die Uhrzeit und daneben eine Spalte für die Beschreibung des geleisteten Dienst. Bei normaler Dienstzeit schreibt man Grundbegriffe oder Dienst nach Dienstplan. Bei Überstunden dann eben den Grund wie TrpÜbPlz. Also es ist klar das es ein Dienstvergehen und Straftat ist mehr zu schreiben als geleistet. Aber wie sieht es umgedreht aus. Ist es ein Vergehen wenn man keine schreibt? Sprich ich habe als Ordonanz als Beispiel jeden Tag bis 20 oder 00:00 gearbeitet. Jetzt habe ich mir das aber nicht notiert und den Überblick verloren und schreibe dann Grundbetrieb. Somit entsteht dem Dienstherrn ja kein Schaden. Nun sagte mir aber ein Kamerad das dies aber eine unwahre dienstliche Meldung sei und das disziplinar gelandet werden kann. Ist das wahr?
Autor: Deepflight
« am: 06. August 2018, 16:53:43 »

Wenn du Disziplinarvorgesetzter bist, wende dich vertrauensvoll an den Rechtsberater deiner Einheit, der hilft dir hier mit genaueren Einschätzungen gerne weiter.

Denn auch hier hängt es genau vom ausermittelten Sachverhalt ab. Es kann also so dicke kommen wie von meinen Vorschreibern beschrieben, muss es aber nicht.
Wie Justice schon schrieb: "Ohne nähere Informationen ist hier von einer Kürzung der Dienstbezüge über Dienstgradherabsetzung bis zur Entfernung aus dem Dienst alles drin. "


Da du hier als Gast schreibst gehe ich eher davon aus das es dich selber betrifft.
In einem Anflug bösartigen Humors sage ich dir dann entspannt: Warts ab, früher oder später wirst du es erfahren.
Denn wer so dumm ist bei den Privilegien die wir als Soldaten haben auch noch so nen Mist zu bauen, der darf auch mal ruhig was schmoren.
Autor: Tasty
« am: 05. August 2018, 22:26:48 »

@ Tasty:

Ich habe mich auf die Instanz BVG bezogen - da sind die Urteile (anonymisiert) online verfügbar.

Auch vor dem BVerwG sind Verhandlungen in Disziplinarsachen nicht öffentlich.
Onlinne verfügbar sind nicht nur die Disziplinarurteil des BVerwG sondern auch viele Urteile swr Truppendienstgerichte
Autor: BSG1966
« am: 05. August 2018, 14:54:44 »

Gar nicht, genauso wenig wie de Thread an sich! Die Thematik gehört schlichtweg nicht ins Internet, sondern sollte Bw-intern geregelt werden! Mal ganz ehrlich, es gibt für derartige Themen Instanzen innerhalb der Bundeswehr. Wer sich in aller Öffentlichkeit derartiger Problematiken annimmt und andere Kameraden anklagt würde bei mir, wenn ich was zu sagen hätte sehr stark auf ein Abstellgleis bewegen und definitif keine weitere Zukunft im Job haben.
Zum Glück bin ich nur kleiner Mitarbeiter auf einem A09/A10-Dienstposten  :o

Was ist denn Ihr Problem?? Hier sind keine Namen, Dienststellen o.ä. genannt worden, von öffentlicher Anklage kann hier also keine Rede sein.

Und ja, wenn Sie so wenig differenzieren können, und direkt mit Dingen wie "Abstellgleis" und "keine Zukunft mehr im Job" um sich werfen, dann sind Sie wahrscheinlich tatsächlich "zum Glück" nur auf nem A09/A10-DP.
Autor: F_K
« am: 05. August 2018, 14:50:33 »

@ Tasty:

Ich habe mich auf die Instanz BVG bezogen - da sind die Urteile (anonymisiert) online verfügbar.

In unserem Rechtsstaat finden Gerichtsverhandlungen (Justiz) öffentlich statt, damit eine Überprüfung durch diese Öffentlich vorgenommen werden kann.
Das ist das Prinzip - dies wird nicht dadurch geändert, dass z. B. die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden kann oder interne Disziplinierung halt intern stattfindet.
Autor: Tasty
« am: 05. August 2018, 14:38:06 »

Disziplinarverfahren vor den Truppendienstgerichten sind aus gutem Grund NICHT öffentlich.
Autor: F_K
« am: 05. August 2018, 08:05:39 »

.. und Gerichtsverfahren sind öffentlich.

Was für ein Rechtsstaat!?
Autor: bmar
« am: 05. August 2018, 02:50:16 »

Ich kenne aber derartige Verdachtsfälle im Bereich des höheren Dienstes, bei denen es weitaus mehr als zweimal vorkommt.

Die Thematik gehört schlichtweg nicht ins Internet, sondern sollte Bw-intern geregelt werden!

Die "Anklage" mehrerer Stabsoffiziere im Internet führt also im Gegensatz zu der eines OStFw nicht auf besagtes Abstellgleis? Ein recht selektives Konzept.
Autor: FwLwSichTrDR
« am: 05. August 2018, 01:30:54 »

Ich kenne aber derartige Verdachtsfälle im Bereich des höheren Dienstes, bei denen es weitaus mehr als zweimal vorkommt.
Be careful... oder anders gesagt... Einfach mal vor der eigenen Tür kehren  ;)

Das hilft jetzt genau wie weiter?
Gar nicht, genauso wenig wie de Thread an sich! Die Thematik gehört schlichtweg nicht ins Internet, sondern sollte Bw-intern geregelt werden! Mal ganz ehrlich, es gibt für derartige Themen Instanzen innerhalb der Bundeswehr. Wer sich in aller Öffentlichkeit derartiger Problematiken annimmt und andere Kameraden anklagt würde bei mir, wenn ich was zu sagen hätte sehr stark auf ein Abstellgleis bewegen und definitif keine weitere Zukunft im Job haben.
Zum Glück bin ich nur kleiner Mitarbeiter auf einem A09/A10-Dienstposten  :o
Autor: StOPfr
« am: 04. August 2018, 14:15:24 »

Ich kenne aber derartige Verdachtsfälle im Bereich des höheren Dienstes, bei denen es weitaus mehr als zweimal vorkommt.
Be careful... oder anders gesagt... Einfach mal vor der eigenen Tür kehren  ;)

Das hilft jetzt genau wie weiter?
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