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Zusammenfassung

Autor: LwPersFw
« am: 12. Dezember 2019, 10:48:26 »

Das DPäK-BFD kann frühestens ab dem Tag Ihres Freistellungsanspruchs beginnen.

Beispiel

SaZ 12, altes BFD-Recht, keine Minderung der BFD-Ansprüche, DE 01.04.2010, DZE 31.03.2022 >> Freistellungsphase BFD 01.04.20 - 31.03.22 >> BPäK-BFD 01.04.20 - 31.03.22

Vor dem 01.04.20 kann der Soldat auf einem anderen DPäK geführt werden … dies muss aber anders begründet sein.

Was die Gründe dafür sind … muss ja der zuständige PersFhr im BAPersBw erläutern können... wenn es die eigene Einheit nicht nachvollziehbar kann...
Autor: Timo1988
« am: 12. Dezember 2019, 10:08:42 »

Ich sitze auf diesem Posten weil "angeblich" kein Dienstposten mehr vorhanden ist und ich ja in den BFD gehe. Vier Jahre und 3 Monate wäre dieses inklusive BFD. Aber es werden andere gefragt ob Sie bei uns diese Dienstposten besetzen möchten. Find ich persönlich komisch.
Autor: Ralf
« am: 12. Dezember 2019, 09:25:57 »

Eine Benachteiligung bspw. bei den BS-Konferenzen erfolgt nicht.
Autor: LwPersFw
« am: 12. Dezember 2019, 09:06:43 »

Warum sind Sie auf DPäK ?

Grundsätzlich werden DPäK's immer für einen bestimmten Zeitraum eingerichtet. Aber eben verschieden - je nach auslösendem Anlass.
Autor: Timo1988
« am: 12. Dezember 2019, 08:18:15 »

Hallo alle zusammen, ich habe folgendes Problem. Zwei weitere Kameraden und ich haben zum 01.04.2020 BFD beginn. Aufgrund dessen wurden die beiden in andere Kompanien versetzt mit dem Zusatz, dass sie ihren Dienst in unserer Kompanie verrichten und nicht verlängern dürfen. Bei mir wurde ein DPÄK eingerichtet. Ich wurde zum 01.01.2018 auf DPÄK gesetzt der bis DZE (01.04.2022) bleibt. Nun die Fragen: Wie lange darf man jemanden auf DPÄK setzen? Hat man dadurch Laufbahnnachteile/ Beurteilungsnachteile wegen BS?
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