Autor: LwPersFw
« am: 12. Dezember 2019, 10:48:26 »Das DPäK-BFD kann frühestens ab dem Tag Ihres Freistellungsanspruchs beginnen.
Beispiel
SaZ 12, altes BFD-Recht, keine Minderung der BFD-Ansprüche, DE 01.04.2010, DZE 31.03.2022 >> Freistellungsphase BFD 01.04.20 - 31.03.22 >> BPäK-BFD 01.04.20 - 31.03.22
Vor dem 01.04.20 kann der Soldat auf einem anderen DPäK geführt werden … dies muss aber anders begründet sein.
Was die Gründe dafür sind … muss ja der zuständige PersFhr im BAPersBw erläutern können... wenn es die eigene Einheit nicht nachvollziehbar kann...
Beispiel
SaZ 12, altes BFD-Recht, keine Minderung der BFD-Ansprüche, DE 01.04.2010, DZE 31.03.2022 >> Freistellungsphase BFD 01.04.20 - 31.03.22 >> BPäK-BFD 01.04.20 - 31.03.22
Vor dem 01.04.20 kann der Soldat auf einem anderen DPäK geführt werden … dies muss aber anders begründet sein.
Was die Gründe dafür sind … muss ja der zuständige PersFhr im BAPersBw erläutern können... wenn es die eigene Einheit nicht nachvollziehbar kann...