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Zusammenfassung

Autor: LwPersFw
« am: 05. Mai 2020, 09:30:10 »

Guten Tag zusammen,

Ich wende mich an euch, da ich momentan meine Möglichkeiten zum oben genannten Thema prüfe.
Ich möchte allerdings meinen DV noch nicht verrückt machen, da ich mir noch nicht abschließend sicher bin.
Ich bin HptFw in einem Kampfverband. Seit 3 Jahren BS und habe in meiner Dienstzeit keine Fachausbildungen genossen die mir im zivilen von Nutzen wären.
Es gibt Gründe, die mich dran zweifeln lassen meinen Dienst mit der Einstellung und Motivation weiterhin zu versehen, wie ich es bisher getan habe.
Ich möchte dementsprechend gerne wissen, wie realistisch es ist, meine Entlassung aus dem Dienst zu verlangen?
Kann dem auch nicht stattgegeben werden?
Was muß vorausgesetzt sein um eventuell einen Statuswechsel zum SaZ zu beantragen? Kennt zufällig jemand einen Fall wo das überhaupt funktioniert hat?
Danke und Gruß
Manuel

Ich habe die Frage von @Manuel19 mit dem alten Thema zusammengefasst.
Autor: FoxtrotUniform
« am: 04. Mai 2020, 21:05:03 »

Zu der Frage, ob man jemanden kennt: Ja, ich kenne ein paar Generalstabsoffiziere sowie OffzMilFD (jetzt bei Airbus bzw. BWI) sowie einen Uffz m.P. der SOF (jetzt bei einem Sicherheitsunternehmen), die problemlos kündigen konnten und nahtlos in Festanstellung in die Wirtschaft gewechselt sind.

Ich denke der Schritt muss sorgsam kalkuliert und durchdacht seien. Mit Plan A und B; Einen Schritt zurück gibt es höchst wahrscheinlich nicht. Je nach Dienstzeit würde ich hinsichtlich der fehlenden Berufsausbildung eher die Rückstufung zum SaZ anstreben (wenn nicht gerade Angehöriger der spezialisierten Kräfte), um dies nachzuholen.
Egal was die Anderen sagen oder denken, man lebt nur einmal, nur keine voreiligen Schnellschüsse.

Gesendet von meinem Mobilgerät

Autor: BSG1966
« am: 04. Mai 2020, 14:57:35 »

Zumal "BS werden" nicht gaaaaanz so einfach ist. Aber ja, grundsätzlich kann ein SaZ mit 10 Jahren bis zum DZE mit Empfang der BS-Urkunde von heute auf morgen seine Entlassung aus dem Dienstverhältnis beantragen und wenn es keine Fachausbildung oder Studium gibt, die man "absitzen" muss, kann er dann raus. Auch wenn er als SaZ noch 10J gehabt hätte.
Autor: F_K
« am: 04. Mai 2020, 13:08:06 »

Anmerkung:

Wer Verpflichtungen eingeht, hat diese grundsätzlich zu erfüllen,  andernfalls gibt es "Komplikationen " - ist wiohl so gewollt.
Nur weil man Voraussetzungen erfüllt, wird man noch kein BS. Die üblichen Zeitstrecken sind so, dass der Plan "BS um rauszukommen" wenig durchdacht zu sein scheint.
Autor: Ralf
« am: 04. Mai 2020, 12:52:33 »

SG § 46 (3)
Autor: Nouqie91
« am: 04. Mai 2020, 12:28:53 »

Der BS kann seine Entlassung beantragen, dieser ist statt zu geben.

Aber: keine Pension, keine Übergangsgebührnisse, kein BFD - nur Nachversicherung Rente.

Nur mal so aus Interesse. Viele ehemalige SaZ aus meiner Grundausbildung sind vorzeitig aus der Bundeswehr ausgeschieden. Soweit ich das am Rande mitbekommen habe, nicht komplikationslos. Vorausgesetzt, man erfüllt prinzipiell die Voraussetzungen um BS zu werden, spielt aber gleichzeitig mit dem Gedanken nicht die volle Dauer der Verpflichtung als SaZ bei der Bundeswehr zu bleiben, ist es möglich BS zu werden und dann umgehend die Entlassung zu beantragen?

Autor: Ralf
« am: 03. Mai 2020, 18:56:39 »

Da kann man vorher keine Prognose abgeben, da es auf den Bedarf in dem Werdegang ankommt.
Autor: F_K
« am: 03. Mai 2020, 18:28:24 »

@ Ralf:

Der Kamerad scheint ja noch eher jünger zu sein, ich mag mich da aber täuschen.

Vermutlich wird aber eher kein dienstliches Interesse gegeben sein - oder wie ist Deine Einschätzung?

Genaue Angaben macht der eigene PersFhr nach Antrag.
Autor: Ralf
« am: 03. Mai 2020, 17:27:47 »

nur Nachversicherung Rente.
Oder Altersgld beantragen.

Eine Wandlung zum SaZ kann erfolgen, wenn man noch nicht 25 Jahre dabei ist und ein dienstl. Interesse daran besteht.
Autor: F_K
« am: 03. Mai 2020, 17:22:25 »

Der BS kann seine Entlassung beantragen, dieser ist statt zu geben.

Aber: keine Pension, keine Übergangsgebührnisse, kein BFD - nur Nachversicherung Rente.
Autor: Al Terego
« am: 03. Mai 2020, 17:02:53 »

Wozu brauchen Sie im Zivilien nutzbare Fachausbildungen wenn Sie doch als BS einfach den Rest Ihres Lebens UmP (oder ggf Offz MilFD) im Kampfverband bleiben bis Sie irgendwann pensioniert werden und dann den Rest Ihres Lebens von Beruf Pensionär sein können?

Was er sicher damit meint, ist die Vorgabe, dass beim Vorliegen der entsprechenden Ausbildung, ein BS nach Abschluss der Ausbildung erst nach der dreifachen Dienstzeit, die die Ausbildung dauerte, seine Entlassung verlangen kann.

Da es in diesem Fall so eine Ausbildung scheinbar nicht gab, kann der TE im Prinzip jederzeit seine Entlassung verlangen. Die genauen Fristen und Zeiten sind natürlich nur im konkreten Fall und bei einem entsprechenden Antrag zu benennen.

Du wirst also nicht darum herum kommen bei Deinem Chef "Butter-bei-die Fische" zu geben.

Fälle hab ich in dieser Art schon einige erlebt.
Autor: Tommie
« am: 03. Mai 2020, 17:01:36 »

Vielleicht lesen Sie sich mal den § 46, Absatz 3, des Soldatengesetzes durch ;) ! Und dann können Sie einen Antrag gemäß diesem Paragrafen verfassen und bei Ihrem Disziplinarvorgesetzten abgeben! Je nachdem, wie lange Sie schon Soldat sind, wird man dann mit entsprechenden Vorschlägen auf Sie zu kommen (müssen)!
Autor: BSG1966
« am: 03. Mai 2020, 16:52:07 »

Wozu brauchen Sie im Zivilien nutzbare Fachausbildungen wenn Sie doch als BS einfach den Rest Ihres Lebens UmP (oder ggf Offz MilFD) im Kampfverband bleiben bis Sie irgendwann pensioniert werden und dann den Rest Ihres Lebens von Beruf Pensionär sein können?
Autor: Manuel19
« am: 03. Mai 2020, 16:19:53 »

Guten Tag zusammen,

Ich wende mich an euch, da ich momentan meine Möglichkeiten zum oben genannten Thema prüfe.
Ich möchte allerdings meinen DV noch nicht verrückt machen, da ich mir noch nicht abschließend sicher bin.
Ich bin HptFw in einem Kampfverband. Seit 3 Jahren BS und habe in meiner Dienstzeit keine Fachausbildungen genossen die mir im zivilen von Nutzen wären.
Es gibt Gründe, die mich dran zweifeln lassen meinen Dienst mit der Einstellung und Motivation weiterhin zu versehen, wie ich es bisher getan habe.
Ich möchte dementsprechend gerne wissen, wie realistisch es ist, meine Entlassung aus dem Dienst zu verlangen?
Kann dem auch nicht stattgegeben werden?
Was muß vorausgesetzt sein um eventuell einen Statuswechsel zum SaZ zu beantragen? Kennt zufällig jemand einen Fall wo das überhaupt funktioniert hat?
Danke und Gruß
Manuel
Autor: FoxtrotUniform
« am: 17. Juli 2018, 23:42:15 »

Achso, mit Rechtsberater war der Anwalt des DBwV gemeint.

Absatz 5 gilt für alle BO, Absatz 3 verschärft diesen - bei BO - noch bezüglich Fachausbildungsdauer, für alle übrigen BS gilt dieser ohnehin. Das Praxisbeispiel habe ich doch geschildert, wo hängt es denn?

1. Alle BS nach 46(3):

Frühster Termin = Fachausbildungsende + 3 x Fachausbildungsdauer ODER Sonderregelung ABER maximal 10 Jahre.

2. Nur BO nach 46(5) in Verbindung mit 46(3):

Frühster Termin = Regelung nach 1. (Alle BS), ABER Frühster Termin >= Ernennung zum Offizier + 6 Jahre.

Sonderfälle - zum Beispiel 46(6) - mal außen vor.
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