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Fragen und Antworten => Dienstunfähig -Wehrdienstbeschädigung - Behinderung => Thema gestartet von: LetterT am 02. April 2019, 12:58:16

Titel: Standortfremd Neukrank
Beitrag von: LetterT am 02. April 2019, 12:58:16
Moin Leute,

nachdem man sich standortfremd neukrank gemeldet hat, muss man dies eigenständig der Einheit melden? Oder macht das der SanVers Zentrum bei dem ich war?
Titel: Antw:Standortfremd Neukrank
Beitrag von: Löwe von Eutin am 02. April 2019, 13:08:24
Melde dich umgehend bei deiner Einheit!
Titel: Antw:Standortfremd Neukrank
Beitrag von: LwPersFw am 02. April 2019, 16:32:09
Moin Leute,

nachdem man sich standortfremd neukrank gemeldet hat, muss man dies eigenständig der Einheit melden? Oder macht das der SanVers Zentrum bei dem ich war?



"Bedürfen Sie außerhalb Ihres Dienstortes, jedoch innerhalb der regulären Dienstzeit, ärztlicher oder
zahnärztlicher Behandlung, haben Sie grundsätzlich die für Sie nächsterreichbare Sanitätseinrichtung der
Bundeswehr aufzusuchen oder, sofern Sie dazu nicht in der Lage sind, diese bzw. ihre zuständige Regionale
Sanitätseinrichtung zu benachrichtigen. Bei fehlender Benachrichtigung ist grundsätzlich eine rückwirkende
Überweisung und Kostenübernahme ausgeschlossen und die Kosten gehen zu Ihren Lasten.

Sollten Sie nach entsprechender Untersuchung und Behandlung dort als temporär nicht dienstfähig (krank zu
Hause KzH) begutachtet werden, haben Sie unverzüglich Ihre zuständige Disziplinarvorgesetzte bzw. Ihren
zuständigen Disziplinarvorgesetzten in Ihrer Einheit/Dienststelle zu informieren, oder, sofern Ihnen dies nicht
möglich ist, durch eine beauftragte Person benachrichtigen zu lassen.

Bei dringendem Behandlungsbedarf außerhalb der regulären Dienstzeit (abends, nachts, am Wochenende
und an Feiertagen) wenden Sie sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Regionalen
Sanitätseinrichtungen. Dieser ist bundesweit unter der Telefonnummer 0800/ZSanDst (0800/9726378)
erreichbar. Der ärztliche Bereitschaftsdienst wird die sanitätsdienstliche Versorgung durchführen oder Sie an
den flächendeckend vorhandenen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV-Notdienst)
verweisen."
Titel: Antw:Standortfremd Neukrank
Beitrag von: KlausP am 02. April 2019, 16:33:04
Pfff ... Merkblatt ... Wer liest das schon?  ;)