Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 19. April 2024, 06:19:42
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Achtung - während Du das Thema gelesen hast, wurden 6 neue Beiträge geschrieben. Du solltest das Thema erneut lesen.
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Solltest du deiner Antwort nicht sicher sein, starte ein neues Thema.
Name:
E-Mail:
Betreff:
Symbol:

Datei anhängen:
(Dateianhang löschen)
(mehr Dateianhänge)
Erlaubte Dateitypen: txt, jpg, jpeg, gif, pdf, mpg, png, doc, zip, xls, rar, avi
Einschränkungen: 10 pro Antwort, maximale Gesamtgröße 8192KB, maximale Individualgröße 8192KB
Verifizierung:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:

Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau


Zusammenfassung

Autor: Malu55
« am: 17. Juli 2019, 20:47:57 »

Hi, ich habe hierzu auch eine Frage.
Zählt der monatliche Zahbetrag der Dienstunfähigkeitsrente des Rahmenvertrag als Erwerbsersatzeinkommen?

...und zählt sie dann als Hinzuverdienst hinsichtlich der Hinzuverdienstgrenze?

Das mit der Besteuerung ist mir klar. Hatte mich nicht ganz klar ausgedrückt, daher nun  die Ergänzung.


siehe § 53 Abs 5 SVG

Nach Rücksprache mit dem Rahmenvertragsbeauftragter,  zählt die DU-Rente nicht zum Erwerbsersatzeinkommen bezüglich der Hinzuverdienstgrenze. Da diese durch eigene Beitragszahlung (Besoldung, nach Steuer)erwirtschaftet wurde.
Eine Versteuerung findet aber im Rahmen der Jahres-Einkommensteuererklärung statt.
Autor: LwPersFw
« am: 17. Juli 2019, 17:26:41 »

Hi, ich habe hierzu auch eine Frage.
Zählt der monatliche Zahbetrag der Dienstunfähigkeitsrente des Rahmenvertrag als Erwerbsersatzeinkommen?

...und zählt sie dann als Hinzuverdienst hinsichtlich der Hinzuverdienstgrenze?

Das mit der Besteuerung ist mir klar. Hatte mich nicht ganz klar ausgedrückt, daher nun  die Ergänzung.


siehe § 53 Abs 5 SVG
Autor: Malu55
« am: 17. Juli 2019, 12:32:59 »

Hi, ich habe hierzu auch eine Frage.
Zählt der monatliche Zahbetrag der Dienstunfähigkeitsrente des Rahmenvertrag als Erwerbsersatzeinkommen?

...und zählt sie dann als Hinzuverdienst hinsichtlich der Hinzuverdienstgrenze?

Das mit der Besteuerung ist mir klar. Hatte mich nicht ganz klar ausgedrückt, daher nun  die Ergänzung.
Autor: LwPersFw
« am: 16. Juli 2019, 23:10:28 »

Hi, ich habe hierzu auch eine Frage.
Zählt der monatliche Zahbetrag der Dienstunfähigkeitsrente des Rahmenvertrag als Erwerbsersatzeinkommen?


Im Rahmen des SVG...

siehe § 53 Abs 5 SVG



Im Rahmen der Sozialgesetzgebung

Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845)

§ 18a Art des zu berücksichtigenden Einkommens
Autor: Griffin
« am: 16. Juli 2019, 22:59:40 »

... @malu55 ...

Ja, die monatliche Leistung/ Rente, welche der Rahmenvertrag an dich auszahlt, gilt es zu versteuern bzw. bei der Steuererklärung zu deklarieren.

Anders verhält es sich mit einer mgl. Beschädigten-/ Kriegsopferrente, welche die Bw an dich auszahlt. Diese ist deklarationsfrei und stellt kein Einkommen dar - auch nicht bei denkbaren Unterhaltsverpflichtungen.

Gruß!
Autor: Malu55
« am: 16. Juli 2019, 21:14:27 »

Hi, ich habe hierzu auch eine Frage.
Zählt der monatliche Zahbetrag der Dienstunfähigkeitsrente des Rahmenvertrag als Erwerbsersatzeinkommen?
Autor: Andi
« am: 27. Februar 2018, 12:25:12 »

Ich habe vor einiger Zeit eine Dienstunfähigkeitsversicherung über den Rahmenvertrag abgeschlossen.
Meine Frage ist nun ob es eine Mindestzeit in der ich eingezahlt haben muss gibt (bspw. 5 Jahre) bevor ich Leistungen aus der Versicherung bekomme?

Du hast beim Rahmenvertrag ab Versicherungsbeginn volle Leistung. Bedeutet: Sofortige Auszahlung von zwei Jahresbeträgen. Nach zwei Jahren Überprüfung des Gesundheitsstatus und evtl. abstrakte Verweisung.

Und die zweite Frage ist wie hoch diese Leistungen bei Dienstunfähigkeit sind.

Nur du kannst wissen, was du mal handschriftlich ins Antragsformular geschrieben hast...

Gruß Andi
Autor: Frank_ Kl1982
« am: 27. Februar 2018, 12:23:37 »

Leider habe ich darauf keinen Zugriff, da ich seit Monaten im Krankenhaus bin.
Autor: BulleMölders
« am: 27. Februar 2018, 12:21:18 »

Was steht den dazu in dem von Ihnen unterschriebenen Versicherungsbedingungen?
Autor: Frank_ Kl1982
« am: 27. Februar 2018, 12:07:46 »

Guten Tag.
Ich bin Berufssoldat und werde in den nächsten Monaten die Bundeswehr aufgrund Dienstunfähigkeit verlassen.
Ich werde in den Ruhestand versetzt.
Ich habe vor einiger Zeit eine Dienstunfähigkeitsversicherung über den Rahmenvertrag abgeschlossen.
Meine Frage ist nun ob es eine Mindestzeit in der ich eingezahlt haben muss gibt (bspw. 5 Jahre) bevor ich Leistungen aus der Versicherung bekomme?
Und die zweite Frage ist wie hoch diese Leistungen bei Dienstunfähigkeit sind.

Ich freue mich auf eure Antworten.

Mit freundlichen Grüßen
Frank
© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de